Hallo
Ich möchte wissen …muss zuwenig gezahlter Unterhalt nachgezahlt werden ?
Der Vater meiner Kinder hat längere Zeit zuwenig bezahlt und sich immer um die Offenlegung seiner Einkommensverhältnisse gedrückt.
Jetzt habe ich ihn durchs Jugendamt auffordern lassen und siehe da ,er hat zuwenig gezahlt.
Meinem ältesten Sohn (der studiert ) hat er monatlich 200 E zuwenig gezahlt ,weil er beim BafÖg Amt angegeben hat ,dass er seiner jetzigen Frau Unterhalt bezahlen muss(obwohl das nicht stimmt ,weil sie selber arbeitet und die beiden ausserdem noch einen Antikhandel haben ,der auf ihren Namen geht.)
Gruss
KOsmokatze
Hallo,
grundsätzlich kann für die Vergangenheit nur dann Unterhalt gefordert werden, wenn Du Deinen Exmann zuvor dazu schriftlich dazu aufgefordert hast und er dadurch mit der Zahlung in Verzug geraten ist (§ 1613 BGB). Es gibt allerdings Ausnahmen von dieser Regelung. Eine Ausnahme liegt beispielsweise dann vor, wenn Dir die tatsächlichen Einkommensverhältnisse von ihm gar nicht mitgeteilt oder aber falsch mitgeteilt worden sind.
Lass das alles von einem Anwalt prüfen (am besten Fachanwalt für Familienrecht). Für eine gerichtliche Geltendmachung kannst Du eventuell Prozesskostenhilfe beantragen.
Im übrigen dürfte er sich auch strafbar gemacht haben (Verletzung der Unterhaltspflichten). Bereits aus diesem Grund solltest Du professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Viele Grüsse,
Simone
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]