Hallo Nina,
suche einen Anwalt/Anwältín auf. Was Du hier vorhast geht hin bis zum Versuch gegen das Sorgerecht zu verstossen. Im Falle einer Scheidung musst Du damit rechnen, dass Dir deswegen sogar das Sorgerecht für die Kinder entzogen wird. Ausserdem. Warum lässt Du Deine Kinder nicht später entscheiden, welcher Religion sie angehören wollen oder sollen sie nun Mitglieder einer Sekte werden ? Denke an das Sorgerecht.
mein Noch-Mann und ich leben getrennt. Er hat seine eigene
Wohnung bezogen und ich lebe in unserem gemeinsamen Haus.
Nun möchte er mir verbieten, dass mein neuer Freund mich
besuchen kommt geschweige denn übernachtet.
In einer gemeinsamen Wohnung muss niemand das grob unbillige Vorgehen des Ehepartners dulden, einen Freund oder Freundin beim anderen Partner übernachten zu lassen. Ihr seid zwar, wie Du darstellst, wohnlich getrennt, aber noch handelt es sich bei dem Haus um die „gemeinsame eheliche Wohnung“.
Ist es rechtlich zulässig, dass er mir Besucher verbietet?
Besucher kann er nicht verbieten. Aber für die Nacht musst Du eben in ein Hotel ziehen, wenn Dein Freund bei Dir bleiben soll.
Und ist es richtig, dass er eine Scheidung 3 Jahre lang
hinauszögern kann, wenn ich eine schnelle Scheidung möchte, er
aber nicht?
Ja, kann er. Es sei denn, es sind Härtefälle vorhanden, die ein weiteres Aufrechterhalten der Ehe für einen Teil für unzumutbar erachten. Dies kann nur ein Anwalt prüfen und wird erst dann durch den Familienrichter entschieden.
Kann ich die Religionen der Kindern abändern OHNE sein
Einverständnis?
Nein, wenn ein gemeinsames Sorgerecht besteht. Solltest Du im übrigen wegen Deines neuen Freundes die Religion der Kinder ändern wollen, dürften sich weitere Hemmnisse in einem Scheidungsverfahren auftun.
Ich benatworte die Fargen aus dem Deutschen Recht heraus. Wie ich sehe mailst Du unter .ch. Schweizer Recht ist mir jedoch nicht bekannt.
Gruss Günter