Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat

Hallo zusammen.
Darf der Vorsitzende des Betriebswahlvorstandes bei den Wahlen zur Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat selbst ein Kandidat für diesen Posten sein? Oder ist das nicht legitim, da ja ein Interessenkonflikt bestehen könne? (Überprüfung des ordnugsgemäßen Ablaufes, gleichzeitig eigenes Interesse)

Vielen Dank für Eure Antworten und einen schönen Sonntag noch!

Gruß
Weikko

Ich habe jetzt nichts im Kopf, was dagegen spricht
Hi!

Ich habe jetzt allerdings auch keine Gesetze hier…

Die Tatsache, dass lt. § 16 oder 18 BetrVerfG die Auszählung öffentlich zu erfolgen hat, macht aber einen Wahlbetrug recht schwer…

Liebe Grüße
Guido

Danke!
*