Hallo zusammen.
Darf der Vorsitzende des Betriebswahlvorstandes bei den Wahlen zur Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat selbst ein Kandidat für diesen Posten sein? Oder ist das nicht legitim, da ja ein Interessenkonflikt bestehen könne? (Überprüfung des ordnugsgemäßen Ablaufes, gleichzeitig eigenes Interesse)
Vielen Dank für Eure Antworten und einen schönen Sonntag noch!
Gruß
Weikko