Hallo zusammen,
wir wohnen seit 1,5 Jahren in einer Souterrain-Wohnung. Bevor wir einzogen wurde diese Wohnung einer Sanierung wegen Feuchtigkeitsbefall unterzogen.
Ein paar Monate später trat jedoch wieder Feuchtigkeitsgeruch auf. Eine Messung des Hausverwalters zeigte, daß wir angeblich nicht ordntlich lüften und wir bekamen ein Trocknungsgerät, das der Luft die Feuchtigkeit entzieht.
Seitdem lüften wir nun absolut vorschriftsmäßig, aber es hat sich nichts getan. Die feuchte Stelle ist genau neben dem Bett, man sieht nichts aber es riecht muffig und manchmal sind auch Silberfische unterwegs.
Der Hausverwalter hat mir telefonisch bestätigt, daß unsere Nachbarin, die gleichen Probleme bei ihrem Auszug hatte und daß die Wohnungen eigentlich unbewohnbar sind. Er möchte demnächst eine Probe aus der Wand nehmen und diese analysieren lassen. Er hat angeblich auch schon „ein mandat gegen den Architekten erteilt“.
Alles schön und gut, nur wie sollen wir jetzt vorgehen ? Mietminderung ? Was müssen wir wie beweisen ? Der Hausverwalter scheint auf unserer Seite zu stehen, er macht einen vernünftigen Eindruck.
Wir würden gerne in der Wohnung bleiben. Sie ist wunderschön, wenn nur der blöde Geruch nicht wäre.
Vielen Dank für Eure Tipps im Voraus.
Marcel
Hallo,
wir wohnen seit 1,5 Jahren in einer Souterrain-Wohnung. Bevor
wir einzogen wurde diese Wohnung einer Sanierung wegen
Feuchtigkeitsbefall unterzogen.
Ein paar Monate später trat jedoch wieder Feuchtigkeitsgeruch
auf. Eine Messung des Hausverwalters zeigte, daß wir angeblich
nicht ordntlich lüften und wir bekamen ein Trocknungsgerät,
das der Luft die Feuchtigkeit entzieht.
Seitdem lüften wir nun absolut vorschriftsmäßig, aber es hat
sich nichts getan. Die feuchte Stelle ist genau neben dem
Bett, man sieht nichts aber es riecht muffig und manchmal sind
auch Silberfische unterwegs.
Der Hausverwalter hat mir telefonisch bestätigt, daß unsere
Nachbarin, die gleichen Probleme bei ihrem Auszug hatte und
daß die Wohnungen eigentlich unbewohnbar sind. Er möchte
demnächst eine Probe aus der Wand nehmen und diese analysieren
lassen. Er hat angeblich auch schon „ein mandat gegen den
Architekten erteilt“.
Alles schön und gut, nur wie sollen wir jetzt vorgehen ?
Mietminderung ? Was müssen wir wie beweisen ? Der
Hausverwalter scheint auf unserer Seite zu stehen, er macht
einen vernünftigen Eindruck.
Zuerst einmal muss der Vermieter über den Mangel schriftlich aufgefordert werden, deisne zu besichtigen und zu beseitigen. Dann ist ihm anzukündigen, dass die Miete ab sofort unter Vorbehalt besteht. Hier sollte auf jedne Fall eine Messung über Pilzsporen in der Luft durchgeführt werden. Wende Dich an das zuständige Staatl. Gesundheitsamt oder ausserhalb Baden-Württemberg an die dort zuständigen Behörden, die teilweise andere Namen tragen. Erkundige Dich aber zuvor, ob die Messungern kostenlos durchgeführt werden. Dem Vermieter ist eine vorläufige Mietminderung von 5 % der Kaltmiete zu erklären, ausdrücklich ist hinzuweisen, dass eine höhere Mietminderung vorbehalten bleibt. ( Bitte beachten, es sollte nach Möglichkeit in diesem Fall nicht sofort gemindert werden, durch den erklärten Vorbehalt ist die Rückforderung auch noch später möglich. Sie muss aber jetzt angekündigt werden.
Wir würden gerne in der Wohnung bleiben. Sie ist wunderschön,
wenn nur der blöde Geruch nicht wäre.
Gruss Günter