Hallo,
und wieder eine Frage: Ich ziehe zum 01.09.2003 aus der (fristgerecht) gekündigten WG-Wohnung aus. Der Vermieter hat die Kündigung immer noch nicht anerkannt, er bleibt dabei, dass wir erst zum 14.10.2003 fristgerecht kündigen können. Meine Mitbewohnerin hat zum 01.10.2003 erst eine Wohnung bekommen, und daher den Vermieter angerufen, ob sie noch bis dahin in der Wohnung bleiben könne. Er sagte ihr dies mündlich zu, „da wir ja sowieso erst zum 14.10.2003 kündigen könnten“. Sie hat nochmals versucht, ihm klarzumachen, dass wir zum 01.09. ausziehen könnten, aber er bleibt stur. Seitdem haben wir (auf ihren Wunsch hin) Stillschweigen walten lassen, damit sie nicht auch am 01.09. ausziehen muss, falls sich der Vermieter denkt: „Wenn schon, dann auch richtig.“. Die mündliche Zusage, dass sie bis Oktober bleiben kann, hat sie ja.
Meine Frage ist nun, ob ich meinen Teil der Kaution schon im September zurückfordern kann, da der Vertrag ja dann nicht mehr besteht und ich somit raus aus der Sache bin. Eigentlich müsste meine Mitbewohnerin doch für den Monat einen eigenen Vertrag aufsetzen und entsprechend die gesamte Kaution für diese Zeit hinterlegen, oder sehe ich das falsch? Ich meine, wenn sie auch zum 01.09. ausziehen würde, hätten wir längst weitere Schritte eingeleitet (ich zumindest), um den Vermieter von unserem Recht zu überzeugen.
Habe ich da irgendeine Chance, an die Kaution zu kommen (brauche ich für die neue Wohnung, sonst würd ich noch nen Monat warten), ohne meiner Noch-Mitbewohnerin irgendwelche Nachteile entstehen zu lassen?
Fragende Grüße
Natascha

