Hallo,
gestern beim Gassigehen hatte ich Spaß mit einem selbsternannten Freizeitpolizisten.
Bei uns gibt es ein künstlich angelegtes Biotop, welches durch ein Schild mit der Aufschrift (sinngemäß) „nicht reinspringen, im Winter nicht auf die Eisfläche, Hunde sind fernzuhalten“ beschriftet ist. Ca. 2 Meter vom Ufer verläuft ein Trampelpfad.
Im Gegensatz zu vielen anderen Hundehaltern lasse ich meinen Hund dort nicht schwimmen. Ich war aber bisher der Meinung, dass ich mit meinem Hund an kurzer Leine auf dem Trampelpfad entlang gehen darf, da ja der Hund somit weder im Biotop noch direkt an dessen Ufer ist.
Weiß jemand, was genau ich unter „Hunde sind fernzuhalten“ verstehen soll?
Und weiter: wenn mich jemand aus dem Gebüsch heraus anspringt, anschreit und sich mir bedrohlich nähert, erfüllt das unter Umständen einen Tatbestnd a la „Belästigung“? Nicht dass ich die Polizei mit sowas belästigen will, aber ich kann dem „Herrn“ ja damit drohen. Abgesehen davon, dass er sehr lästig war, befand ich mich zum Zeitpunkt seiner „Attacke“ ca. 10 m weg vom Biotop.
Gruß & Danke,
Myriam