Spaß beim Gassigehen

Hallo,

gestern beim Gassigehen hatte ich Spaß mit einem selbsternannten Freizeitpolizisten.

Bei uns gibt es ein künstlich angelegtes Biotop, welches durch ein Schild mit der Aufschrift (sinngemäß) „nicht reinspringen, im Winter nicht auf die Eisfläche, Hunde sind fernzuhalten“ beschriftet ist. Ca. 2 Meter vom Ufer verläuft ein Trampelpfad.

Im Gegensatz zu vielen anderen Hundehaltern lasse ich meinen Hund dort nicht schwimmen. Ich war aber bisher der Meinung, dass ich mit meinem Hund an kurzer Leine auf dem Trampelpfad entlang gehen darf, da ja der Hund somit weder im Biotop noch direkt an dessen Ufer ist.

Weiß jemand, was genau ich unter „Hunde sind fernzuhalten“ verstehen soll?

Und weiter: wenn mich jemand aus dem Gebüsch heraus anspringt, anschreit und sich mir bedrohlich nähert, erfüllt das unter Umständen einen Tatbestnd a la „Belästigung“? Nicht dass ich die Polizei mit sowas belästigen will, aber ich kann dem „Herrn“ ja damit drohen. Abgesehen davon, dass er sehr lästig war, befand ich mich zum Zeitpunkt seiner „Attacke“ ca. 10 m weg vom Biotop.

Gruß & Danke,

Myriam

Konkretisieren bitte

Bei uns gibt es ein künstlich angelegtes Biotop, welches durch
ein Schild mit der Aufschrift (sinngemäß) „nicht reinspringen,
im Winter nicht auf die Eisfläche, Hunde sind fernzuhalten“
beschriftet ist. Ca. 2 Meter vom Ufer verläuft ein
Trampelpfad.

Was für ein Gebiet ist es denn nun wirklich?
Steht da ein dreieckiges, grün umrandetes Schild? Wenn ja, mit welcher Aufschrift?
Oder ist es ein Feld oder ein Wald?

Im Gegensatz zu vielen anderen Hundehaltern lasse ich meinen
Hund dort nicht schwimmen. Ich war aber bisher der Meinung,
dass ich mit meinem Hund an kurzer Leine auf dem Trampelpfad
entlang gehen darf, da ja der Hund somit weder im Biotop noch
direkt an dessen Ufer ist.

Das kommt eben auf die rechliche Einordnung an, was man da darf, aber an der Leine dürfen fast Hunde überall hin mitgenommen werden.
Wenn Du es konkretisierst, um was für ein Gebiet es sich handelt, kann ich mehr sagen.

Weiß jemand, was genau ich unter „Hunde sind fernzuhalten“
verstehen soll?

Kommt eben drauf an was es für ein Schild und Gebiet ist.

Und weiter: wenn mich jemand aus dem Gebüsch heraus anspringt,
anschreit und sich mir bedrohlich nähert, erfüllt das unter
Umständen einen Tatbestnd a la „Belästigung“?

Diesen tatbestand gibt es nicht.
Eine Nötigung käme in betracht, wenn der jenige etwas äußert wie:

tue… oder sonst …

Ansonsten ist es nicht verboten zusammenhanglos auf jemanden zuzuspringen und dabei zu schreien - ich hau dir aufs Maul!
Naja evtl. noch 118 OwiG - belästigung der allgemeinheit, aber dazu müste wohl eine gewisse Intensität vorhanden sein.

M.

Hallo und danke für Deine Hilfe,

Was für ein Gebiet ist es denn nun wirklich?

Es sieht ungefähr so aus, von einer Seite betrachtet:

Wald -> asphaltierter Weg ->Bach ->Wiese (auf dieser Wiese ist das Biotop)->Baumreihe ->Straße mit Reihenhäusern

Steht da ein dreieckiges, grün umrandetes Schild? Wenn ja, mit
welcher Aufschrift?

Das Schild ist grün mit weißer Schrift, der genaue Wortlaut ist mir nicht geläufig, ich kann aber gerne ein Foto machen. Definitif steht dort „Hunde sind fernzuhalten“.

Oder ist es ein Feld oder ein Wald?

Es ist eine Wiese neben einem Wald.

Ansonsten ist es nicht verboten zusammenhanglos auf jemanden
zuzuspringen und dabei zu schreien - ich hau dir aufs Maul!
Naja evtl. noch 118 OwiG - belästigung der allgemeinheit, aber
dazu müste wohl eine gewisse Intensität vorhanden sein.

Na ja, drohen kann ich ja mal damit. Ich habe inzwischen seinen Namen rausgefunden, das wird ihn bestimmt schon erschrecken, wenn ich ihn bei der nächsten Begegnung damit anspreche. Ich fand es schon ganz schön heftig wie er sich aufgeführt hat: als meine Freundin ihn bat, nicht so nah auf sie zuzugehen (er wollte sie an der Schulter anfassen) hat er gelacht und gesagt „na, haben Sie Angst vor mir?“. Das hat er so richtig genossen.

Gruß,

Myriam

Einen Schritt weiter…

Hallo und danke für Deine Hilfe,

Na ma schaun ob ich helfen kann…

Was für ein Gebiet ist es denn nun wirklich?

Es sieht ungefähr so aus, von einer Seite betrachtet:

Wald -> asphaltierter Weg ->Bach ->Wiese (auf dieser
Wiese ist das Biotop)->Baumreihe ->Straße mit
Reihenhäusern

Steht da ein dreieckiges, grün umrandetes Schild? Wenn ja, mit
welcher Aufschrift?

Das Schild ist grün mit weißer Schrift, der genaue Wortlaut
ist mir nicht geläufig, ich kann aber gerne ein Foto machen.
Definitif steht dort „Hunde sind fernzuhalten“.

Also kein amtliches Schild, da nicht von einer Behörde aufgestellt -kannste schonmal vergessen. (Es sei denn da is unten irgendwo ein Hinweis auf die Behörde… könnte ja noch sein, aber normal sind dreieckige Schilder mit grünem Rand und schwarzer Schrift, sowie einem Symbol)

Oder ist es ein Feld oder ein Wald?

Es ist eine Wiese neben einem Wald.

Dort gilt ein Landesgesetz, wahrscheinlich Feldschutzgesetz, blos welches Bundesland isn Neuss???

Meist steht in den Gesetzen Hunde sind an der Leine zu führen, oder dürfen nicht zu weit gelaufen etc…

Kannste eigentlich selbst nachsehen

Na ja, drohen kann ich ja mal damit. Ich habe inzwischen
seinen Namen rausgefunden, das wird ihn bestimmt schon
erschrecken, wenn ich ihn bei der nächsten Begegnung damit
anspreche. Ich fand es schon ganz schön heftig wie er sich
aufgeführt hat: als meine Freundin ihn bat, nicht so nah auf
sie zuzugehen (er wollte sie an der Schulter anfassen) hat er
gelacht und gesagt „na, haben Sie Angst vor mir?“. Das hat er
so richtig genossen.

Naja ob das hilft…
Merk Dir auf jeden Fall was er sagt, ab … oder sonst wirds evtl strafbar. Ebenso natürlich beleidigung etc.

M.

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Also kein amtliches Schild, da nicht von einer Behörde
aufgestellt -kannste schonmal vergessen. (Es sei denn da is
unten irgendwo ein Hinweis auf die Behörde… könnte ja noch
sein, aber normal sind dreieckige Schilder mit grünem Rand und
schwarzer Schrift, sowie einem Symbol)

Habe jetzt nochmal nachgelesen, da steht:

BIOTOP! Bitte nehmen sie Rücksicht.
Zum Schutze der Tiere und Pflanzen ist folgendes untersagt: Lagern, Grillen, Picknick. Hunde sind bitte fernzuhalten. Der Bürgermeister.

Dort gilt ein Landesgesetz, wahrscheinlich Feldschutzgesetz,
blos welches Bundesland isn Neuss???

NRW

Meist steht in den Gesetzen Hunde sind an der Leine zu führen,
oder dürfen nicht zu weit gelaufen etc…
Kannste eigentlich selbst nachsehen

Werde mal nachschauen.

Danke für Deine Tipps!

Myriam

Lange Rede…

Habe jetzt nochmal nachgelesen, da steht:

BIOTOP! Bitte nehmen sie Rücksicht.
Zum Schutze der Tiere und Pflanzen ist folgendes untersagt:
Lagern, Grillen, Picknick. Hunde sind bitte fernzuhalten.
Der Bürgermeister.

Ok. Also doch was staatlich offizielles.
Somit erläßt der Bürgermeister als Behörde einen Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung.

Leider ist mein Verwaltungsrecht eher mäßig… Aber nachdem was übrig ist sehe ich das so:

Das Gebiet ist rechtlich tatsächlich ein geschütztes Biotop. Dort gilt:

Das LG NRW

http://www.naturschutzrecht.net/Gesetze/NRW/lgnrw11…

Dort drin habe ich keine Verbotsnorm bezüglich dem mitführen von Hunden gefunden. Abgesehen vom evtl. damit verbundenen aufschrecken von Tieren etc. - aber Du kannst ja nochmal nachsehen.

Das bedeutet, wenn ich nichts übersehn hab, ein Verstoß, also eine Owi begehst du durch das reine, ruhige gassigehen an der leine nicht, wenn du dich an die sonstigen vorschriften aus dem gesetz hälst.

Du handelst aber der Allgemeinverfügung zuwieder, aber das ist als solches nicht strafbar.
Die Behörde könnte dir allerdings ein Zwangsgeld androhen, damit du dich daran hälst, oder dich vor ort mit zwang aus dem gebiet vertreiben - wenn sie dort wäre, dann müsste sie wohl noch die polizei zur amtshilfe holen, wenn mans mal ausspinnt - also wäre die 1. alternative wohl eher anzunehmen.

Bevor sie ein zwangsgeld androhen kann, muss sie aber erstmal deine Personalienfeststellen und dir die androhung dann noch zuschicken.

Lange rede…

Im Moment würde ich mir (wenn ich in dem gesetz nix zum Hundeausführen übersehn hab) keine gedanken machen.
Sollte tatsächlich mal eine Androhung von Zwangsgeld gemacht werden - aus meiner sicht sehr unwahrscheinlich - kannste ja immernoch woanders gassigehn.

M