Falschaussage mit Folgen/Zurücknahme Strafanzeige?

Hallo!

Ich habe eine sehr dringende Anfrage!

Vor ein paar Wochen habe ich mich mit einem bekannten gestritten,und gebrannte Filme die ich bei ihm und seiner Freundin mal angeschaut habe noch dort gelassen, anstatt sie gleich mitzunehmen.
Ein paar Tage später war dieser Bekannte plötzlich der Meinung ich würde ihm Geld schulden,
-Sein Vater (süditalienische Familie) hat mir Benzin geschenkt und eingetrichtert in seiner Garage weil er es nicht mehr benötigt. Nun soll das aber nachträglich keine Schenkung gewesen sein
Zumal ich die beiden auch ständig in der Gegend rumgefahren habe und NIE was verlangte!!! -
und fing an mich per SMS zwar nicht richtig zu bedrohen,aber er schreib er wolle mich aufsuchen wenn ich ihm das Geld nicht geben würde,etc pp. und ich solle meine Filme schleunigst abholen.
Ich rief dann die Polizei weil ich Angst hatte und die rief ihn an,wo sich der Betrag per SMS von 20€ Forderungen nun plötzlich auf 50€ erhöht hatte.
Am Abend suchten meine Eltern und ich seine Wohnung auf aber er war nicht und so rief meine Mutter ihn an. Am Telefon sicherte er zu er würde die Tasche zuschicken.
Am Ende der Woche war immer noch nichts passiert,und ich schikte eine Freundin hin und gab sie nicht heraus.
Wenn er tatsächlich eine Fordeung hätte (aber hallo ich bin beschenkt worden!!!),dann hat er auch ein Recht auf ein Pfand.
Nun war ich naives Mädchen bei der Polizei und habe Anzeige erstattet.
Was zu meinem eigentlichen Problem führt.
Dort wollte der Polizist unbedingt genau wissen wieviel und was für Filme das waren,worauf ich meinerseit nicht vorbereitet war,denn ich dachte es reicht wenn ich sage 10 Filme in ner Tasche.
-der Bekannte weiss ja um welche es sich handelt-
Doch der Polizist wollte das eben genau wissen,worauf ich eben sagte DVD’S
(ich meinte eben gebrannte Filme)und er kam dann mit illegal an und ich war so verschrocken dass ich sagte die wären gekauft und hab nen Preis angegeben.
Dabei ist mir erst später gesagt worden,dass gebrannte CD’S erlaubt sind (solange sie nicht aus dem Internet gezogen worden sind),und ich hab halt n riesen Schock bekommen,weil mir eine bekannte Person als Filme brennt,und er gleich mit „illegal“ ankam.
Naja und zusätzlich nachdem ich unterschrieben hatte,äußerte er sich noch,dass der Beshculdigte auch noch ohne Probleme sicher durch seinen Anwalt (Familie ist bekannt bei der Polizei)meine Adresse und !!!HANDYNR!!! (musste ich angeben) rausbekommen würde. Nur habe ich wegen diesem Menschen meine Handynr geändert,dass er mich eben nicht mehr erreichen kann.
Mir hat die Polizei ausserdem die auskunft gegeben dass das sicher vor Gericht kommt.
Was soll ich nun tun? Denn prinzipiell haben die Filme ja keinen Wert und ich habe nicht ganz die Wahrheit gesagt,und ich habe vfurchtbare Angst dass dieser Bekannte meine Anschrift rausbekommt.
Morgen habe ich einen Termin bei der Polizei. Hilfe!

Hallo,

um es mit zwei Worten auszudrücken: ‚schöne Scheiße!‘…

Ich kann Dir nur empfehlen, Dir schleunigst einen Anwalt zu suchen und zunächst einmal keine weitere Aussage bei der Polizei zu machen (schon gar nicht ohne anwaltlichen Beistand!!!), sonst reitest Du Dich womöglich noch tiefer rein. Du hast ohnehin schon zu viel erzählt. Allein kommst Du da nicht wieder raus…

Beste Grüße

Tessa

Die Kernfrage ist…(Urheberrecht)

Was soll ich nun tun? Denn prinzipiell haben die Filme ja
keinen Wert und ich habe nicht ganz die Wahrheit gesagt,und
ich habe vfurchtbare Angst dass dieser Bekannte meine
Anschrift rausbekommt.
Morgen habe ich einen Termin bei der Polizei. Hilfe!

…hast Du Dich durch den Besitz dieser DVD´s irgendwie strafbar gemacht. Leider hab ich davon keine Ahnung, aber evtl. kann ja hier noch einer posten, der sich mit dem Urheberrecht in dieser Sache auskennt - dazu müßtest du aber wohl noch schreiben, wer die Originale hat, also herkunft der Kopien etc.

Falls Du Dich nicht mit dem Besitz strafbar gemacht hats, brauchst Du Dir eigentlich keine weiteren Sorgen wegen der Polizei zu machen.
Das Du gelogen hast ist nicht strafbar, nur vor Gericht - es sei den Du bezichtigst jemand wissentlich einer Straftat die er nicht begangen hat, täuscht eine Straftat vor die nie geschehen ist, vereitelst die Verfolgung eines Straftäters oder begünstigst diesen - kommt ja bei Dir alles nicht in betracht.
Du könntest also Deine Aussage richtigstellen, wenn die DVDs legal sind (dass Du Angst wegen der Kopien hattest wird man Dir glauben).

Wenn sie das nicht sind, würde ich auf Tessas Rat zurückkommen.

Das mit der Adresse stimmt - wenn er einen Anwalt hat geht das, der bekommt komplette Akteneinsicht.

M.