Hallo und bin ich hier überhaupt im richtigen Forum oder welches dürfte besser sein ?
Folgende Situation :
Mein ehemaliger AG hat Insolvenz angemeldet und die AN wurden freigestellt;
vom Insolvenzeröffnungszeitpunkt rückwirkend wurden 3 Monate Insolvenzgeld vom AA gezahlt;
anschließend wurde bis Ende meines Kündigungstermins (4 Monate später) Arbeitslosengeld vom AA gezahlt.
Soweit so gut.
Es ist nun so viel Masse vorhanden, dass der Insolvenzverwalter die vom AA „verauslagten“ Gelder (das Insolvenzgeld und die Gelder für die Kündigungsfristen) an das AA zurückzahlt. Außer einem bürokratischen Akt, ist dem AA nun kein Aufwand entstanden.
Mithin werden vom Insolvenzverwalter für den genannten Zeitraum auch alle öffentlichen Abgaben (u.a. auch Beiträge zur Sozialversicherung) abgeführt.
Ich bin nun folgender Meinung :
Da der Insolvenzverwalter das vom AA verauslagte Arbeitslosengeld an das AA zurückzahlt, habe ich de facto kein Arbeitslosengeld vom AA erhalten. Demnach sollte auch meine Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld nicht gekürzt werden.
Soweit der Insolvenzverwalter die öffentlichen Abgaben (u.a. eben die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) für die o.g. 7 Monate zahlt, sollte sich daraus auch die Dauer meines Arbeitslosengeldanspruches weiter erhöhen.
Das AA sieht das nicht so und ich habe Widerspruch eingelegt, der jedoch abgelehnt wurde. Zur Fristwahrung habe ich Klage vor dem Sozialgericht eingereicht; die Begründung muss ich jetzt einreichen, bin mir aber nicht sicher ob es zweckmäßig ist, einen Anwalt zu konsultieren (den ich selbst zahlen muss), deshalb bin ich an Euren Meinungen sehr interessiert.
Schon mal besten Dank
jwd