Unterhalt an Exehefrau?

Hallo!
Ist ein Ehegatte nach der Scheidung verpflichtet, an den anderen Unterhalt zu zahlen. Klar, für Kinder muss er zahlen, aber auch für die Ehefrau? Und was ist, wenn die neu heiratet und sich dann wieder scheiden lässt. Muss der „alte“ Ehemann dann wieder zahlen, wenn das Geld nicht reicht??

Zweite Frage, aus ganz anderem Bereich: Kann man Verstöße gegen Völkerrecht anklagen? Wenn ja, wo??

Gruß und vielen Dank schonmal,
Birthe

Hallo!

Zweite Frage, aus ganz anderem Bereich: Kann man Verstöße
gegen Völkerrecht anklagen? Wenn ja, wo??

Um was geht es denn?

Gruß
Tom

Hallo!
Ist ein Ehegatte nach der Scheidung verpflichtet, an den
anderen Unterhalt zu zahlen. Klar, für Kinder muss er zahlen,
aber auch für die Ehefrau?

Das läßt sich pauschal natürlich nicht beantworten und ist vor allem vom Geschlecht unabhängig (wäre sonst auch nicht mit dem GG vereinbar).

Und was ist, wenn die neu heiratet
und sich dann wieder scheiden lässt. Muss der „alte“ Ehemann
dann wieder zahlen, wenn das Geld nicht reicht??

Nein, hier muß der „neue Ex“ ran (oder auch nicht, s.o.) - und wenns nicht reicht dann die eigene Familie (Kinder, Eltern) und schließlich der Staat (Sozialhilfe).

Gruß Stefan

Es gibt zwei Formen von Unterhalt:

  1. Trennungsunterhalt (für die Zeit des Getrenntlebens bis zur Scheidung)
  2. den Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung, wenn die Ehefrau z. B. wegen Krankheit, Alter, Kindererziehung nicht für sich selbst aufkommen kann. Die Zeitdauer richtet sich nach dem Einzelfall (Alter der Ehefrau, Alter der Kinder).

Frage 2)
Ich weiss zwar nicht, um was es genau geht, aber es gibt ein Völkerrechtstribunal in Den Haag.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Völkerrecht
Hallo Tom, eigentlich geht es gar nicht um was bestimmtes. Aber „Verstoß gegen Völkerrecht“ war doch in aller Munde als es um den Irakkrieg ging. Da hieß es doch immer, dass es egal sei (jedenfalls rechtlich), ob ein Verstoß vorliege, da es nicht ein- oder anklagbar wäre. Da habe ich mich halt gefragt, welche Existenzberechtigung VölkerRECHT hat, wenn es nur ein politisches Instrument ist.
Gruß, Birthe

Hallo,

Es gibt zwei Formen von Unterhalt:

  1. Trennungsunterhalt (für die Zeit des Getrenntlebens bis zur
    Scheidung)
  2. den Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung, wenn die
    Ehefrau z. B. wegen Krankheit, Alter, Kindererziehung nicht
    für sich selbst aufkommen kann. Die Zeitdauer richtet sich
    nach dem Einzelfall (Alter der Ehefrau, Alter der Kinder).

und Kindesunterhalt, aber nach dem war nicht gefragt.

Ich empfehle gerne folgendes Buch:
Trennung, Scheidung, Unterhalt für Männer. Haufe Verlag 2002. ISBN 3-448-04992-1 Buch anschauen - 16,80 Euro

… gibt es auch für Frauen.

Muss der „alte“ Ehemann
dann wieder zahlen, wenn das Geld nicht reicht??

Prinzipiell ja. Zumindest besteht ein genereller Anspruch. Inwieweit der allerdings durchsetzbar und zumutbar ist, wird im Einzelfall geklärt.

Sonnige Grüsse,
Gabi