bitte um einen rechtlichen Rat:
Kurzform: Couch gekauft, vom Verkäufer noch nicht bestellt, Rücktritt vom Vertrag möglich, da schönere (und billigere) Couch gefunden?
Details:
Haben am 30.07. eine Couch im Wert von 4500,- Euro gekauft (d. h. den Kaufvertrag unterschrieben). Allerdings würde diese Couch erst nach Bestellung beim Hersteller angefertigt werden! Der Verkäufer hat uns aber zugesichert bis 2 Tage danach noch nicht zu bestellen (wegen nachmessen!). Am Freitag haben wir uns sofort gemeldet, dass wir diese Couch nicht mehr möchten. (Haben inzwischen eine schönere und viel billigere gefunden!)
Jetzt weigert sich der Verkäufer den Auftrag zu stornieren.
Haben inzwischen 2x telefoniert. Beim ersten Anruf meinte er bei Rücktritt 25% Schadensersatz vom Kaufpreis oder den gesamten Betrag durch anderen Möbelkauf bei Ihnen zu verbrauchen! Anm. Im Kaufvertrag steht das mit den 25% nur bei Zahlungsverzug, bzw. Annahmeverweigerung; von Vertragsrücktritt seitens Käufer nichts zu lesen.
Beim zweiten Anruf heute dürfen wir auf einmal den Vertrag umwandeln in eine billigere Couch!
Finde das etwas merkwürdig! Darf der Verkäufer dies laut Gesetz überhaupt, vor allem da in seinen AGB´s vom Vertragsrücktritt des Käufers nicht zu lesen ist!
Bitte um eure rasche Hilfe, wer sich mit diesen Gesetzen auskennt.
Ansonsten, schon jetzt, vielen Dank an alle!
wer zu einem Verkäufer hingeht und dort Ware bestellt, hat kein Rücktrittsrecht. Deswegen braucht über Rücktriit des Käufers auch nichts in den AGB stehen. Schau mal unter den Abschfnitt Vertragsstrafen, vielleicht findest du ja dort etwas über die 25%.
Wenn die zugesagte Stillhaltefrist auf dem Kaufvertrag vermerkt ist, könnt ihr euch darauf berufen, aber …
der Widerruf hat schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu erfolgen (also vor Ort, bei dem verkäufer, der euch bedient hat, oder dessen Vertreter/Chef der Abteilung. Eben mal anrufen und sagen „ist nicht“ könnte ja auch ein Scherz sein! Außerdem ist es unhöflich. Zudem lauft ihr in die Gefahr der Beweisnot, daß ihr storniert habt.
den Vertrag aufzulösen bedarf der Zustimmung beider Parteien. Wenn der Verkäufer dem nicht zustimmt, kann er die Couch anfertigen lassen. Ihr habt dann das Recht die Annahme zu verweigern und müsst dafür 25% Strafe bezahlen. Nun bietet der Verkäufer an, die 25% gleich zu bezahlen, was ist da der Unterschied? Er kommt euch weiter entgegen und bietet euch an, alternativ andere Möbel im gleichen Wert zu kaufen. Was ist jetzt daran falsch? Ich möchte dich mal hören, wenn so ein Verkäfer sagt: „Ach wissen Sie, Kirschholz war ausgegangen. Wir haben die Couch jetzt in Kiefer produziert. Dafür bekommen Sie sie auch 1000 Euro billiger.“
Man muss sich doch fragen, wieviel eure Unterschrift auf einem Vertrag wert ist? Entschuldige bitte, aber wer sich so billig aus einem geschlossenen Vertrag herausziehen will, mit dem macht man am Besten gar keine Vertäge oder hängt 20 Seiten „Kleingedrucktes“ an.
Ein Vertrag bedingt auf beiden Seiten Rechte und Pflichten. Du kannst nicht alle Rechte in Anspruch nehmen wollen und dich um die Pflichten nicht kümmern.