Urheberrecht - Verwertungsrecht

Hallo liebe wer-weiss-was-User,

folgende Frage beschäftigt mich:

  • das Urheberrecht an bspw. Musikstücken erlischt nach 70 Jahren
    Frage: wie sieht es mit den Verwertungsrechten aus?

Oder bedeutet das, dass sämtliche Werke die älter als 70 Jahre (z.B: Bach, Beethoven etc…) beliebig verändert, bearbeitet, kopiert* etc. weren dürfen? Heißt dass auch, das für diese Titel weder GEMA noch sonstiges anfällt oder liege ich da falsch?

* Mit kopiert meine ich nicht aktuelle CD-Erscheinungen, sondern vielmehr das Notenmaterial, wenn ich selbst künstlicher tätig sein will

Für Tipps und Hinweise dankbar!

Herzliche Grüße

Janick

  • das Urheberrecht an bspw. Musikstücken erlischt nach 70
    Jahren

Nicht 70 Jahre nach Erstellung, sondern 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Frage: wie sieht es mit den Verwertungsrechten aus?

Die auch.

Oder bedeutet das, dass sämtliche Werke die älter als 70 Jahre
(z.B: Bach, Beethoven etc…) beliebig verändert, bearbeitet,
kopiert* etc. weren dürfen? Heißt dass auch, das für diese
Titel weder GEMA noch sonstiges anfällt oder liege ich da
falsch?

Wenn es um eine Aufführung oder Bearbeitung einer alten Version geht (am besten von den Originalnoten oder einer sehr alten Bearbeitung ausgehgend) ja, durch Aufnahmen oder Bearbeitungen entsteht alledings ein neues Urheberrecht. Also für die gearde erworbene CD gilt das nicht.

LG
Stuffi

Hallo,

Stuffi hat Recht. Ergänzend dazu kann ich sagen, dass die Verwertungsrechte bei Notenmaterial auch durch die GEMA verwertet werden. Ich plane derzeit ein Konzert, bei dem die Urheber auch sämtlich schon mindestens 70 Jahre tot sind. Trotzdem muss die GEMA informiert werden, weil evt. das Notenmaterial noch geschützt ist. Das gilt z. B. für Gesamtausgaben (Schutzfrist: 30 Jahre) wie auch für Erstausgaben und Bearbeitungen.

Hier kann man sich die entsprechenden Gesetze runterladen (Urheberrecht in Bd. 15): http://www.e-gesetze.de/gesetze3.shtml

Herzliche Grüße

Thomas Miller