Ein bissel detaillierter :-)

Hallo,

ich möchte euch gerne meinen Fall schildern, sodass ihr euch einen Überblick verschaffen könnt.

Ich bin kroatischer Staatsbürger und lebe schon seit 30 Jahren hier in Deutschland. Neben der üblichen schulischen Laufbahn, absolvierte ich noch eine Ausbildung, der ein Studium folgte. Zurzeit promoviere ich an einem Forschungszentrum, wobei die Promotion in frühestens zwei Jahren beendet sein wird.

Vor ein paar Jahren reichte ich einen Antrag auf Einbürgerung ein, der zu dem Ergebnis einer Einbürgerungszusicherung führte. So weit, so gut. Der Vollzug der Einbürgerung setzt eine Ausschreibung aus dem Heimatland voraus.

Um mich aus der kroatischen Staatsbürgerschaft ausbürger zu lassen benötige ich jedoch einen mindestens 6 Monate gültigen Reisepass. Dieser Reisepass wird mir jedoch wegen des nicht abgeleisteten Wehrdienstes verwehrt. Ohne einen gültigen Reisepass ist die kroatische Botschaft jedoch nicht bereit einen Ausbürgerungsantrag anzunehmen. Vielmehr werde ich darauf hingewiesen, dass ich die „Regulierung meiner Wehrdienstangelegenheiten“ vor Ort, d.h. in Kroatien, erledigen muss.

Mein Sachbearbeiter ist ebenfalls der Meinung, ich müsse die „Regulierung meiner Wehrdienstangelegenheiten“ in die Hand nehmen und notfalls auch nach Kroatien reisen. Ich lehnte diesen Vorschlag ab, da mich in Kroatien ein Gerichtsverfahren erwarten würde, welches sich über Monate hinziehen könnte und dies neben einem Verlust meiner Arbeitsstelle auch weitere existenzielle Bedrohungen bedeuten könnte.

Selbst ist der Mann, dachte ich mir und blätterte selbst in Gesetzesbüchern herum. Und siehe da, ich fand auch etwas:

§87 (AuslG) besagt, dass eine Hinnahme von Mehrstaatigkeit öglich ist, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. Das ist anzunehmen, wenn

  1. das Recht des ausländischen Staates das Ausscheiden aus dessen Staatsangehörigkeit nicht vorsieht,
  2. der ausländische Staat die Entlassung regelmäßig verweigert und der Ausländer der zuständigen Behörde einen Entlassungsantrag zur Weiterleitung an den ausländischen Staat übergeben hat,
  3. der ausländische Staat die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit aus Gründen versagt hat, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, oder von unzumutbaren Bedingungen abhängig macht oder über den vollständigen und formgerechten Entlassungsantrag nicht in angemessener Zeit entschieden hat,
  4. der Einbürgerung älterer Personen ausschließlich das Hindernis eintretender Mehrstaatigkeit entgegensteht, die Entlassung auf unverhältnismäßige Schwierigkeiten stößt und die Versagung der Einbürgerung eine besondere Härte darstellen würde,
  5. dem Ausländer bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstehen würden, die über den Verlust der staatsbürgerlichen Rechte hinausgehen, oder
  6. der Ausländer politisch Verfolgter im Sinne von § 51 ist oder wie ein Flüchtling nach dem Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge behandelt wird.

Absatz (3) §87 (AuslG) besagt weiterhin:

"Von der Voraussetzung des § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 kann abgesehen werden, wenn der ausländische Staat die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit von der Leistung des Wehrdienstes abhängig macht und der Ausländer den überwiegenden Teil seiner Schulausbildung in deutschen Schulen erhalten hat und im Bundesgebiet in deutsche Lebensverhältnisse und in das wehrpflichtige Alter hineingewachsen ist."

Dieses Getesetz trifft auf meine Situation 100% zu. Wie so oft, so hat der Gesetzgeber auch hier wieder schlampig gearbeitet, was sich m.E. durch den Begriff „kann“ äußert.

Mir schien so, als ob dem Sachbearbeiter dieses Gesetz gar nicht bekannt gewesen wäre. Trotz meiner Information beruft er sich weiterhin darauf, ich müsse meine Wehrdienstangelegenheit vor Ort in Kroatien regeln. Ihm wäre keine Gesetzesgrundlage gegeben, um mich unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit einzubürgern.

Ich schrieb einen Landtagsabgeordneten an, der als Vermittler fungierte, was jedoch nicht von erfolg gekrönt war, da die Fronten zwischen mir und meinem Sachbearbeiter verhärtet sind. Er weicht trotz Gesetz keinen Deut von seiner Meinung ab.

Ich schrieb seinen Vorgesetzten, den Bürgermeister und diverse andere m.E. zuständige Personen an, jedoch erhielt ich immer sich ähnelnde Briefe, sodass bei mir der Verdacht hervorgerufen wird, der Sachbearbeiter beantworte alle meiner über ihn geäußerten Beschwerden selber.

Eine Petition wurde ebenfalls von mir eingereicht, jedoch erhielt ich, außer der Information, dass meine Petition eingereicht wurde, noch rein gar nichts. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass kein Beamter einem anderen schaden möchte.

Weiterhin habe ich die Möglichkeit an einem wissenschaftlichen Austauschprogramm teilzunehmen, jedoch ist mir diese Möglichkeit aufgrund fehlender Einbürgerung vorenthalten.

Was kann ich also tun, um meinem Anliegen die nötige Ernsthaftigkeit und Dringlichkeit zu verleihen. Irgendwie kann ich keine zwei, drei oder vier Jahre warten, bis irgendein Verwaltungsgericht sich meiner Klage annimmt.

Es muss doch auch andere Möglichkeiten geben, um Beamte zu zwingen, ihr Handeln nach Gesetzen zu richten und nicht persönliche Meinungen in den Vordergrund zu stellen.

Gruß,

Pere

Hallo,

auf dem normalen Behördenweg wirst Du hier nicht mehr weiterkommen.

Fordere den Beamten auf, einen Bescheid zu erteilen, gegen den Du dann gerichtlich vorgehen solltest.

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen brauchst Du nicht einmal einen ablehnenden Bescheid des Beamten, sondern kannst bereits jetzt eine „Untätigkeitsklage“ bei dem zuständigen Verwaltungsgericht einreichen, um Deinen Anspruch gerichtlich durchzusetzen.

Du kannst gerichtlich gegen die Behörde vorgehen, indem Du einen Rechtsanwalt einschaltet oder aber selbst zum Verwaltungsgericht gehst. Bei dem Verwaltungsgericht gibt es eine Rechtsantragstelle, bei der Du Dein Anliegen schildern kannst und der Beamte eine Klage für Dich zu Protokoll nimmt.

Prüfe auf alle Fälle vorab, ob Du dem Beamten wirklich alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt hast. Oft stellen sich die Sachbearbeiter „stur“, weil der Antragsteller keinen Nachweis vorlegt, sondern einfach nur etwas behauptet.

Viele Grüsse,
Simone

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Simone,

vielen dank für Deinen sehr hilfreichen Beitrag.

Ich denke schon, dass ich alle meine Behauptungen auch beweisen kann. Habe schon sehr früh gelernt, dass einem seitens der Behörden eh nicht geglaubt wird, sofern nicht ein Einschreibebeleg vorliegt bzw. irgendwelche anderen Bescheinigungen.

Irgendwie erinnert mich das ganze Prozedere an ein Zitat des deutschen Lyrikers und Liedermachers Wolf Biedermann

"Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat."

Es hätte uns aber auch schlimmer treffen können. :smile:

Grüße,

Pere

Säge nie am Ast auf dem Du sitzt!
Salü Pere

Das ist jetzt bereits die zweite negative Äusserung von Dir über die Bundesrepublik Deutschland. Da stellt sich dem interessierten Leser die Frage, warum Du dich in ein solch „schreckliches“ Land einbürgern lassen willst.

Dagegen ist ja Kroatien, das reinste Paradies, oder etwa nicht?

Vielleicht lies ja Dein Sachbearbeiter oder der Staatsschutz hier mit, dann kannst Du die Einbürgerung bestimmt vergessen.

Meint Walti

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…und bewahre unseren Rechtsstaat
Hallo!

Erstens:
Also es ging nur darum, die Vollziehung dazu zu zwingen, sich an das Gesetz zu halten. Genau das ist das Rechtsstaatsprinzip - und ausnahmslos jeder hat das Recht vor dem Gesetz gleich behandelt zu werden.

Zweitens:
(Qualifizierte) Kritik am Staat ist in einer Demokratie das Recht (und Pflicht) eines jeden Staatsbürgers und zeugt von demokratischer Reife. (Qualifizierte Kritik fällt dir scheinbar übrigens besonders schwer - deine Postings erschöpfen sich in unsubstantiiertem Herumgeschimpfe)

Wenn du Punkt „Erstens“ und „Zweitens“ mit einer derartig polemischen Art unbedingt in Frage stellen möchtest, dann kann sich hier jeder Denken, welche politische Einstellung du hast.

Gruß
Tom

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bewahre unseren Rechtsstaat vor Anwärtern
Salü Tom

Habe schon sehr früh gelernt, dass einem seitens der Behörden eh nicht geglaubt :wird…

Wie so oft, so hat der Gesetzgeber auch hier wieder schlampig gearbeitet…

Das sind die Zitate, welche von mit kritisiert wurden.

Erstens:
Also es ging nur darum, die Vollziehung dazu zu zwingen, sich
an das Gesetz zu halten. Genau das ist das Rechtsstaatsprinzip

  • und ausnahmslos jeder hat das Recht vor dem Gesetz gleich
    behandelt zu werden.

Dies stelle ich nicht in Abrede.

Zweitens:
(Qualifizierte) Kritik am Staat ist in einer Demokratie das
Recht (und Pflicht) eines jeden Staatsbürgers und zeugt von
demokratischer Reife. (Qualifizierte Kritik fällt dir
scheinbar übrigens besonders schwer - deine Postings
erschöpfen sich in unsubstantiiertem Herumgeschimpfe)

Das mit dem „Staatsbürger“ ist der Punkt. In diesem Fall handelt es sich um einen Einwohner, welcher erst noch dt. Staatsbürger werden will. Über die Motivation kann spekuliert werden. Wenn der junge Mann sich jetzt mit 30 Jahren einbürgern lassen will, weil er dann seiner staatsbürgerlichen Pflicht des Wehr- oder Zivildienstes entkommen kann, halte ich es für eine unzulässige Benachteiligung der übrigen Staatsbürger. Da er weder in seinem Heimatland noch in Deutschland einen Dienst für das Gemeinwesen geleistet hat, sich aber stattdessen ausschliesslich seinem berufl. Fortkommen gewidmet hat, bin ich der Überzeugung, dass der entsprechende Behördenvertreter durchaus richtig handelt in seiner Auslegung der Paragraphen des Ausländergesetzes.

Übrigens hoffe ich, dass Du von niemanden gezwungen wirst, meine Postings zu lesen. Deine Antworten darauf entsprechen aber immer der besten Wadenbeisser-Manier.

Habe die Ehre!
Walti

Hallo!

Habe schon sehr früh gelernt, dass einem seitens der Behörden eh nicht geglaubt :wird…

Wie so oft, so hat der Gesetzgeber auch hier wieder schlampig gearbeitet…

Das sind die Zitate, welche von mit kritisiert wurden.

…sie entsprechen aber durchaus auch meiner Praxiserfahrung. Verwaltungsbehörden tun sich oft schwer (viel schwerer als Gerichte) bei der Beachtung der Gesetze

Zweitens:
(Qualifizierte) Kritik am Staat ist in einer Demokratie das
Recht (und Pflicht) eines jeden Staatsbürgers und zeugt von
demokratischer Reife. (Qualifizierte Kritik fällt dir
scheinbar übrigens besonders schwer - deine Postings
erschöpfen sich in unsubstantiiertem Herumgeschimpfe)

Übrigens hoffe ich, dass Du von niemanden gezwungen wirst,
meine Postings zu lesen. Deine Antworten darauf entsprechen
aber immer der besten Wadenbeisser-Manier.

Dankeschön.
Die meisten hier in diesem Forum möchten übrigens gerne rechtliche Ratschläge falls du es noch nicht gemerkt haben solltest, das ist nämlich der Sinn des Forums. Es würden sich hier glaube ich mehr freuen, wenn du etwas sinnvolles beiträgst.

Und außerdem: man darf auch fremde Länder kritisieren. Scheinbar darfst du Kroatien kritisieren, aber ein Kroate Deutschland nicht.

Im Übrigen disqualifizieren sich deine Postings ohnehin von selbst.

Gruß
Tom

Hallo Walter,

ich weiß nicht, wo Du zwei negative Äußerungen von mir gegenüber der Bundesrepublik Deutschland gelesen haben willst. Du wirst es mir sicherlich aufzeigen können.

Da stellt sich dem interessierten Leser die Frage, warum Du dich in ein solch „schreckliches“ Land einbürgern lassen willst.

Diese Frage kann ich Dir ganz einfach beantworten: Ich fühle mich als Deutscher.

Ferner weiß ich nicht, wie Du darauf kommst, ich würde Deutschland als „schreckliches“ Land sehen. Außerdem finde ich es sehr schade, dass Du in das Gebiet der Polemik abdriftest. Im Sinne einer zivilisierten Diskussion wäre doch eine sachliche Auseinandersetzung mit meinem (Fall)beispiel zielfördernd und wünschenswert, oder?

Dagegen ist ja Kroatien, das reinste Paradies, oder etwa nicht?

Nö. Zumindest nicht für mich.

Vielleicht lies ja Dein Sachbearbeiter oder der Staatsschutz hier mit, dann kannst Du die Einbürgerung bestimmt vergessen.

Weißt, mir ist es merklich egal, ob mein Sachbearbeiter dies hier liest oder nicht. Ich prangere vielmehr an, dass Rechtgrundlagen vorhanden sind, diese aber bewusst(?) ignoriert werden. Und das schon seit über vier Jahren.

In einem anderen Beitrag schreibst Du

Das mit dem „Staatsbürger“ ist der Punkt. In diesem Fall handelt es sich um einen Einwohner, welcher erst noch dt. Staatsbürger werden will.

Sicher. Zurzeit bin ich ein hier in Deutschland mit einer Aufenthalts berechtigung lebender Ausländer - nicht mehr und nicht weniger.

Ferner bist du der Meinung

Wenn der junge Mann sich jetzt mit 30 Jahren einbürgern lassen will, weil er dann seiner staatsbürgerlichen Pflicht des Wehr- oder Zivildienstes entkommen kann, halte ich es für eine unzulässige Benachteiligung der übrigen Staatsbürger. Da er weder in seinem Heimatland noch in Deutschland einen Dienst für das Gemeinwesen geleistet hat, sich aber stattdessen ausschliesslich seinem berufl. Fortkommen gewidmet hat, bin ich der Überzeugung, dass der entsprechende Behördenvertreter durchaus richtig handelt in seiner Auslegung der Paragraphen des Ausländergesetzes.

Ich denke, Du irrst. Bisher habe ich mich immer vom kroatischen Wehrdienst befreien lasse, was auch ohne Probleme ging. Mitten im Studium wurde dann jedoch die Befreiung eingestellt und ich sah es nicht ein, mein Studium zu unterbrechen, um den Wehrdienst in Kroatien abzuleisten, wo ich eh bereits wusste, dass ich mich früher oder später, sobald es die Zeit zuließe, ausbürgern lassen möchte.

Ich würde jederzeit meinen Wehr- bzw. Zivildienst in Deutschland ableisten. Es geht keineswegs darum, dass ich mich dieser Verantwortung entziehen möchte. Nö, ganz und gar nicht. Ich werde ihn nur nicht in Kroatien ableisten, da mich mit diesem Land nicht allzu viel verbindet.

Bei mir kommt so langsam das Gefühl von Ohnmacht auf, da mein Sachbearbeiter einfach auf „stur“ schaltet und Argumente einfach ignoriert. Bisher schrieb ich vier Jahre lang Briefe hin und her, ohne auch nur den Ansatz eines Endes erblicken zu dürfen.

Auf der einen Seite wird versucht mittels „Green Card“ Wissenschaftler in Deutschland zu integrieren, während auf der anderen Seite hier in Deutschland lebenden und arbeitenden Wissenschaftlern das Risiko zugemutet wird, seinen Arbeitsplatz zu verlieren, indem sie ihre Wehrdienstangelegenheit in der Heimat erledigen müssen.

Wo ist hier die Logik? Wo ist hier die Verhältnismäßigkeit gegeben?

Warum wird immer gegen den Antragsteller argumentiert, statt ihm bei seinem Anliegen behilflich zu sein?

Ich verstehe es einfach nicht.

Gruß,

Pere

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Fahrradschloss-Straftäter-Erfinder
Salü Tom

Nur zu Deiner Info, dies ist das letzte Posting von Dir welches ich gelesen und beantwortet habe.

Spar Dir Deine Energie für die (Weiter-)Bildung, dann wird vielleicht doch nochmal was aus Dir.

Hofft Walti

Hallo Walti,

Habe schon sehr früh gelernt, dass einem seitens der Behörden eh nicht geglaubt :wird…

Wie so oft, so hat der Gesetzgeber auch hier wieder schlampig gearbeitet…

Das sind die Zitate, welche von mit kritisiert wurden.

Du arbeitest aber nicht zufällig bei der Ausländerbehörde in der Abteilung „Ablehnungen“?
Warum darf jemand, der einen Einbürgerungsantrag stellt keine Kritik äussern? Und warum unterstellst Du, er würde sich vor dem Wehrdienst drücken wollen? Grundgütiger Himmel !
Wenn ich sowas höre, wird mir regelmässig übel.
Gruss Sebastian

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Hallo,

Um mich aus der kroatischen Staatsbürgerschaft ausbürger zu
lassen benötige ich jedoch einen mindestens 6 Monate gültigen
Reisepass. Dieser Reisepass wird mir jedoch wegen des nicht
abgeleisteten Wehrdienstes verwehrt. Ohne einen gültigen
Reisepass ist die kroatische Botschaft jedoch nicht bereit
einen Ausbürgerungsantrag anzunehmen. Vielmehr werde ich
darauf hingewiesen, dass ich die „Regulierung meiner
Wehrdienstangelegenheiten“ vor Ort, d.h. in Kroatien,
erledigen muss.

Mein Sachbearbeiter ist ebenfalls der Meinung, ich müsse die
„Regulierung meiner Wehrdienstangelegenheiten“ in die Hand
nehmen und notfalls auch nach Kroatien reisen. Ich lehnte
diesen Vorschlag ab, da mich in Kroatien ein Gerichtsverfahren
erwarten würde, welches sich über Monate hinziehen könnte und
dies neben einem Verlust meiner Arbeitsstelle auch weitere
existenzielle Bedrohungen bedeuten könnte.

Ich wundere mich, warum hier über die DEUTSCHEN Behörden geschimpft wird. Stellt sich nicht die KROATISCHE Botschaft wegen des Wehrdienstes quer??? So weit ich das verstanden habe, ist der deutschen Behörde der Wehrdienst Wurst, die will nen Reisepass sehen.

Bist du auch schon mal auf die Idee gekommen, das die Sache mit dem erforderlichen Reisepass nicht von dem von dir angeführten § erfasst sein könnte, da dieser ja nicht die Notwendigkeit der Vorlage eines Reisepasses aushebelt, sondern andere Voraussetzungen der Einbürgerung.

Gruß
Daniel

Hallo Daniel,

Du schreibst

Ich wundere mich, warum hier über die DEUTSCHEN Behörden geschimpft wird.
Stellt sich nicht die KROATISCHE Botschaft wegen des Wehrdienstes quer???
So weit ich das :verstanden habe, ist der deutschen Behörde der Wehrdienst
Wurst, die will nen Reisepass sehen.

In Grundzügen liegst Du mit Deiner Behauptung auch richtig. Seitens der kroatischen Regierung wird mir der Antrag auf eine Ausbürgerung verwehrt, indem mir einfach der dazu erforderliche Reisepass verweigert wird. Warum zur Ausbürgerung ein Reisepass verlangt wird, weiß ich leider selber nicht.

Ich denke nur, dass der Gesetzgeber so viel Weitsicht hatte und §87 AuslG ins Leben gerufen hat. Der Paragraf dient m.E. dazu, Antragsteller vor Willkür heimatländischer Behörden zu schützen. Die Rechtgrundlage, mich unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit einzubürgern, ist vorhanden. Das alleinige Risiko der Mehrstaatigkeit liegt bei mir. Der Sinn der Hinnahme von Mehrstaatigkeit ist es, den vom Heimatland ausgeübten Druck (z.B. Verweigerung des Reisepasses) vom Antragsteller zu nehmen. Und ich denke, hier hat der Gesetzgeber klug entschieden.

Leider hält sich mein Sachbearbeiter nicht an die Gesetzesgrundlage und teilt mir jedes Mal mit, ihm fehle die Gesetzesgrundlage. Ich denke, hier wäre ein wenig Weitsicht seitens der deutschen Behörden gefragt. Immerhin versuche ich schon seit über vier Jahren den Antrag auf eine Ausbürgerung zu stellen, was mir jedoch verwehrt wird. Mein Antrag wird überhaupt nicht angenommen.

Bist du auch schon mal auf die Idee gekommen, das die Sache mit dem
erforderlichen Reisepass nicht von dem von dir angeführten § erfasst sein
könnte, da dieser ja nicht die Notwendigkeit der Vorlage eines Reisepasses
aushebelt, sondern andere Voraussetzungen der Einbürgerung.

Ich habe eine Einbürgerungszusicherung und die Einbürgerung kann stattfinden, sobald eine Ausbürgerung aus meinem Heimatland erfolgt ist. Die ganze Problematik ist darin zu sehen, dass mein Sachbearbeiter sich darauf partout darauf beruht, er könne erst dann handeln, wenn der Ausbürgerungsantrag abgelehnt wird. Leider wird der Ausbürgerungsantrag nie angelehnt werden, da ich ihn gar nicht stellen kann.

Daher stellt sich für mich die Frage, ob eine Ausbürgerung erst mit der Stellung des Ausbürgerungsantrages eingeleitet wurde, oder ob schon das Bemühen ausreicht, die Antragstellung vornehmen zu wollen. Ich denke, dass der Ausbürgerungsprozess als Ganzes gesehen werden muss, da ansonsten jedem Antragsteller einfach die Stellung des Antrages verweigert werden kann.

Außerdem war es immer meine Sicht- und Denkweise, dass Behörden in erster Linie den Antragstellern helfen sollten, anstatt sie mit ihrem Problem alleine zu lassen. Ein freundliches und kompetentes Auftreten setze ich hier voraus.

Ich denke, mein Sachbearbeiter hat erkannt, dass er einen Fehler begangen hat und möglicherweise immer noch begeht und behaart mit allen Mitteln auf seiner Sichtweise. Die Fronten zwischen mir und ihm sind verhärtet, sodass ich nicht mehr willens bin darauf zu hoffen, dass er irgendwann Einsicht zeigen wird oder ihn gar der Heilige Geist beflügelt. Die Rechtsgrundlage ist vorhanden und ich möchte, dass er entsprechend handelt.

Eine Klage beim Verwaltungsgericht wird wohl unumgänglich sein, leider dauert dies bestimmt wieder zwei bis vier Jahre. Gesetzt dem Fall, ich würde mit meiner Sicht der Gesetzesauslegung erfolg haben, dann passiert doch dem zuständigen Beamten rein gar nichts. Ich habe dann sechs bis acht Jahre verloren, während er weiterhin sein Geld bekommt. Nicht zuletzt finanziere auch ich durch meine monatlichen Steuerzahlungen sein Gehalt mit.

Und das kann doch nicht gerecht sein. Wenn ich einen beruflichen Fehler mache, dann muss ich persönlich dafür gerade stehen und notfalls Schadensersatz leisten, und zwar, wenn ich grob fahrlässig bzw. in einigen Fällen auch nur fahrlässig handele.

Was passiert aber, wenn sich ein Beamter falsch verhält und z.B. der Antragsteller durch seine Sturheit und falsche Auslegung von Gesetzen Lebensqualität einbüßt? Nichts!

Irgendwie finde ich das nicht gerecht.

Gruß,

Pere

Hallo!

Nein da liegst du falsch. Im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht, welches ein Verbot der DoppelstaatsA grundsätzlich vorsieht, gibt es Ausnahmen für die Fälle, in denen eine Entlassung aus der bisherigen StaatsA nicht möglich oder zumutbar ist. Dies entspricht auch dem Übereinkommen zur Vermeidung der doppelten Staatsangehörigkeit.
Der Fehler liegt daher sehr wohl bei der Rechtsanwendung der deutschen Gesetze und nicht bei den Kroaten. Sieht kroatisches Recht das Verbot der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit bei Nichtableistung des Wehrdienstes vor, so kann man von mir aus über die Sinnhaftigkeit oder Verfassungs- oder EMRK Konformität dieser Regelung streiten, die kroatischen Behörden müssen sie aber einhalten und sind daran gebunden.

Gruß
Tom

Hallo!

Ach ja eine Ergänzung: nicht die deutsche Behörde wollte den Reisepass, sondern die kroatische. Der Besitz eines ausländischen Reisepasses ist auch keineswegs Voraussetzung zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit (eigentlich ist es vielmehr genau verkehrt herum).

Gruß
Tom