Hallo!
Zur Diskussion unten ist mir heute bei der Arbeit ein Urteil untergekommen:
„Wer seinen Pkw - wenn auch nur mit den beiden rechten Rädern - auf einem Radweg abstellt, verstößt gegen § 2 Abs. 1 StVO, denn Radwege stehen als Sonderwege nur den Radfahrern offen. Der Autoverkehr ist von ihrer Benutzung ausgeschlossen.
Gerät ein Radfahrer dabei zu Fall, daß er einem z.T. auf dem Radweg abgestellten Pkw ausweicht, so ist das Abstellen für den Sturz mitursächlich.“ Haftungsverteilung 1/3 Kraftfahrer, 2/3 Radfahrer (OLG Düsseldorf - mir ist die AZ leider nicht bekannt)
Offensichtlich ist das doch nicht eine so abstruse Vorstellung, die ich hatte.
Liebe Grüße
Tom