Hallo,
jemand hat folgenden Mietvertrag:
…
im mietvertrag steht beginnt am 01.02.89 und endet am 01.02.1990
der mieter wohnt aber heute noch in der wohnung ohne das der mietvertrag je geändert wurde. wurde duch stillschweigen der vertrag jedes jahr automatisch um ein jahr verlängert, oder besteht mittlerweile (14 jahre) ein unbefristeter mietvertrag ? kann der mieter wenn es kein unbefristeter vertrag ist zum jahresende bzw. zum 01.02.2004 kündigen oder muß der mieter wegen seiner langen wohnzeit die 12 monatige kündigungsfrist einhalten ?
gruß
michael
Hallo,
im mietvertrag steht beginnt am 01.02.89 und endet am
01.02.1990
der mieter wohnt aber heute noch in der wohnung ohne das der
mietvertrag je geändert wurde. wurde duch stillschweigen der
vertrag jedes jahr automatisch um ein jahr verlängert, oder
besteht mittlerweile (14 jahre) ein unbefristeter mietvertrag
? kann der mieter wenn es kein unbefristeter vertrag ist zum
jahresende bzw. zum 01.02.2004 kündigen oder muß der mieter
wegen seiner langen wohnzeit die 12 monatige kündigungsfrist
einhalten ?
Mit der Fortsetzung des Mietverhältnisses nach dem 01.02.90 ist ein unbefristetes Mietverhältnis entstanden. Der Vertrag wurde deshalb auch nicht stillschweigend jewiels um ein Jahr verlängert. Wäre dies gewollt, müsste im Mietvertrag stehen ( nach alten Recht), dass sich das Mietverhältnis jeweils um ein weiteres Jahr verlängert wenn es nicht mit einer Frist von xx Monaten vor Ablauf des jeweiligen Termins gekündigt wird.
Zur Kündigungsfrist: Steht im Mietvertrag bei der Kündigung „Es gilt das Gesetz“ sind es drei Monate. Steht im Mietvertrag jedoch, dass nach Ablauf von fünf Jahren sich die Kündigungsfrist auf sechs Monate usw. erhöht sind es nunmehr in diesem Mietverhältnis 12 Monate. Die Kündigungsfrist Jahresende muss nicht eingehalten werden. Es wäre auch im Widerspruch zu Deiner - zwar unrichtigen Meinung - dass der Vertrag sich jeweils um ein Jahr verlängert, denn dann wäre der Termin ja der 31.01. des Jahres.
Gruss Günter