Tauchen in Hessen

Hi!

http://www.hessenrecht.hessen.de/gvbl/gesetze/8_land…

Bitte lest mal diesen Paragraphen durch. Sehe ich es richtig, daß ich in jedem See tauchen darf (außer §42, Talsperren und Wasserspeicher), wenn nicht ausdrücklich geschrieben steht, daß tauchen verboten ist?

Gruß

Marcus

Hi Marcus,

http://www.hessenrecht.hessen.de/gvbl/gesetze/8_land…

Bitte lest mal diesen Paragraphen durch. Sehe ich es richtig,
daß ich in jedem See tauchen darf (außer §42, Talsperren und
Wasserspeicher), wenn nicht ausdrücklich geschrieben steht,
daß tauchen verboten ist?

Du hast da zwei entscheidende Worte überlesen: " … natürliche fließende Gewässer … "
Um die Bedeutung dieser Wörtchen zu erfassen, lege ich Dir folgenden Artikel zur Lektüre ans Herz:
http://www.hessenrecht.hessen.de/gvbl/gesetze/8_land…

Die meisten Seen dürften damit zu den stehenden Gewässern gerechnet werden. Und bei den fließenden Gewässern muß auch kein Schild stehen „tauchen verboten“, die Regelung ist sehr schwammig gefasst: " … soweit nicht besondere Rechtsvorschriften oder Rechte anderer entgegenstehen und soweit Befugnisse oder der Eigentümergebrauch anderer dadurch nicht beeinträchtigt werden. …"

Ich denke, da war der Wunsch Vater des Gedanken… Wäre für deutsche Verhältnisse wohl auch zu einfach :wink:)

viele Grüße
Stefan

P.S.:
Hast Du auch Absatz 4 gelesen?
Dieser macht Absatz 1 fast schon wieder gegenstandslos…

Gruß Stefan

…gewesen

Hallo Stefan,

http://www.htsv.de/index.php?contentid=197

vielleicht hier… da steht eigentlich das selbe, aber in den 2 Zeilen unterhalb der Überschrift heißt es, der HTSV hält Seen ebenfalls für fließende Gewässer.

Noch eine Chance? Weißt du, wo ich entnehmen kann, daß tauchen in Hessen grundsätzlich da verboten ist, wo nichts gegenteiliges steht?

Dankeschön

Marcus

Hi,

http://www.htsv.de/index.php?contentid=197

vielleicht hier… da steht eigentlich das selbe, aber in den
2 Zeilen unterhalb der Überschrift heißt es, der HTSV hält
Seen ebenfalls für fließende Gewässer.

Nee, da steht, daß nach deren Auffassung das Gesetz fließende und stehende Gewässer betrifft.
Da stellt sich mir aber die Frage:
Was meinen die mit „Gesetz“? Meinen die den konkreten Paragrafen (da ist mir schleierhaft wie sie darauf kommen, wo doch ausdrücklich von fließenden Gewässern die Rede ist) oder das gesamte Gesetz (dann stimmt die Aussage zwar, ist aber wertlos wenn man sie in Deinem Sinn versteht)?

Was neu ist: das Tauchen ist ausdrücklich als Gemeingebrauch definiert. Ich verstehe den Paragrafen so, daß in fließenden natürlichen Gewässern (Bäche, Flüsse und Seen mit natürlichem oberirdischen Ablauf, aber keine Kanäle o.ä.) grundsätzlich frei getaucht werden darf, wenn dem andere Vorschriften nicht entgegenstehen. Dies und der Absatz 4 relativieren die grundsätzliche Erlaubnis aus Absatz 1 Satz 1 erheblich.
Einem Sporttaucher bleibt wohl nichts anderes übrig, als sich im konkreten Fall bei der Wasserbehörde zu erkundigen, ob das Gewässer für den Gemeingebrauch freigegeben ist.

Noch eine Chance? Weißt du, wo ich entnehmen kann, daß tauchen
in Hessen grundsätzlich da verboten ist, wo nichts
gegenteiliges steht?

Dies wird nirgendwo stehen, da es so wohl nicht ist. Die Formulierungen klingen zwar schön, sind aber wenig praxisrelevant, da zu viele Einschränkungen gemacht werden (Tauchen ist grundsätzlich erlaubt, wenn nicht … ).

Aber ich bin auch kein ausgewiesener Wasserrechtsexperte - evtl. meldet sich ja noch jemand mit mehr Detailwissen… :wink:

Schönen Abend
Stefan

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