Ich habe vor,zusammen mit einem weiteren Interessenten, ein Grundstück zu kaufen, dies zu teilen und darauf eine Doppelhaushälfte zu bauen. Die Teilung des Grundstückes stellt kein Problem dar. Bei Anfrage des Bauträgers in der Gemeinde stellte sich heraus, daß der Bau eines Doppelhauses so nicht möglich sei. Genehmigungsfähig ist jedoch ein Mehrfamilienhaus. Der Bauträger würde das Haus in gleicher Weise wie eine Doppelhaushälfte unter der Bezeichnung Mehrfamilien- haus bauen.
Kennt jemand einen ähnlichen Fall? Wie liegt in diesem Fall der Eigentumbehalt der Immobilie zu je 50%, die rechtliche Verantwortung gegenüber Behörden und Institutionen ?
Grundstück ist vor Teilung ca. 900 qm und wird auf 50/50 geteilt. Rechtlich soll es so aussehen,dass beide Käufer Anteile am Mehrfamilienhaus erwerben, dto am Grundstück. Finde es recht zweifelhaft, da alles andere genau so ist wie eine DHH (z.B. getrennte Eingänge), außer daß keine Brandschutzwand notwendig ist. Verstehe die Gemeinde wer will.
Was meinst du mit Teilen? Willst du das ein Grundstück im Eigentum von zwei Menschen steht oder willst du das Grundstück teilen und dann über die Grundstücksgrenze ein Haus bauen?
Hallo!
das Grundstück soll gemäß Grundbuch geteilt werden. Vom auf beiden Grundstücken je zur Hälfte zu errichtenden Mehrfamilienhaus habe ich vor, einen Anteil. d.h. die Hälfte zu kaufen. Im Bauantrag an die Gemeinde dürfte dann aber meines Erachtens nur eine rechtliche Person als Bauherr stehen.
Nach Errichtung des Hauses soll formal juristisch der Kauf des Eigentumstanteiles mit Antrag an die Gemeinnde erfolgen. Ob dies jedoch dann auch erfolgt, kann mir keiner sagen.
Vielleicht hat sich das heute nach einem Gespräch mit dem Bauträger auch geklärt, bzw. die ganze Sache ist dann eh`hinfällig.