wann rechnet ein anwalt was ab?
Von: , Frage gestellt am Di, 7. Mär 2000
hallo, eine frage:
jemand wird verklagt. nimmt sich, da landgericht, einen anwalt. zahlt kostenvorschuß.
kläger wird zu 4/5 abgewiesen, im urteil steht auch entsprechende aufteilung.
anwalt des beklagten verlangt nun zahlung seiner bemühung in voller höhe. es sei "nicht üblich", die kostenent- scheidung des gerichtes abzuwarten und dann entsprechend dieser abzurechnen. nach dieser rechnung würde der beklagte sogar noch geld herausbekommen, da er dem gericht einen höheren vorschuß gezahlt und seinem anwalt auch einen entsprechend höheren vorschuß überwiesen hat.
wie wird das in solchen fällen gehandhabt?
gruß
c.w.
