GbR Frage... und mehr

Hallo Allerseits,

ich habe folgende Frage:

Zum Abschluss unseres Examens habe ich mit 25 weiteren Personen eine Examensfeiere veranstaltet. Dabei wurden wir von etlichen Sponsoren unterstützt (Anzeigen in Examenszeitung, …).
Nun haben wir ein Problem mit einem Sponsor, der behauptet, eine unsererseits nicht zugesicherte Anfrage (neben der eigentlicen Anzeige) seinerseits sei Vertragsbestandteil geworden. Dabei handelte es sich dabei nur um eine telefonische Anfrage, die sinngemäß mit „…müssen mal schauen… vielleicht… können wir nicht versprechen“ beantwortet wurde.
Allerdings besitzen wir eine von unserem Vertragspartner unterschriebene detaillierte Auftragsbestätigung, bei der der besagte Punkt (zwei Freikarten) definitiv nicht aufgeführt ist.

Nun meine Fragen:

  1. Wie wird eine GbR, wie wir sie für unsere Feier „gegründet“ haben, rechtlich geregelt?
  2. Muss ein schriftlicher GbR-Vertrag vorliegen oder kann dieser auch mündlich geregelt werden? Falls ja, wo/wie ist dies dann im BGB geregelt?
  3. Wie sieht es mit der Vertretungsmacht aus, d.h. sind alle GbR-Mitglieder automatisch vertretungsberechtigt, falls nicht: kann durch Beschluss der Mitglieder eine Vertretungsmacht entstehen (u.U. nur zur Abwicklung bestimmter, genau definierter Aufträge)?
  4. Wie schätzt ihr den o.a. Fall ein?

Danke schon mal im voraus!

hi,

§§ 705 ff. BGB sind eure lösung. lies mal nach. schriftform für dne vertrag ist nicht erforderlich.

mfg vom

showbee