Frage zum Thema Erbrecht

Hallo,

habe eine Frage zum Thema Erbrecht.

mein Vater ist vor einigen Jahren verstorben, ich, meine Mum und meine Geschwister sind die Erben.

Er hatte u.a. eine leibliche Tante, die auch schon einige Jahre tot ist, und deren Mann, der vor kurzem verstorben ist. In deren gültigem, gemeinsamen Testament wurden als Erben „Nichten und Neffen“ eingesetzt, also würde lt. meinem Onkel, der das ganze verwaltet, auch mein Vater erben. Da mein Vater aber tot ist, so sagt mein Onkel nun, haben seine Erben (also wir) keinen Erbanspruch, weil wir widerrum nur Großnichten und -neffen des Verstorbenen sind.

Ist da nicht auch was von Erbfolge zu beachten?? Hat mein Onkel (seltenerweise) recht?? Wir haben (ausser meine Mum) vom Amtsgericht nach 6 Wochen Kopien des Testaments bekommen, aber sonst nix weiter gehört, da stand auch nicht drin, wie weiter zu verfahren ist. Mein Onkel sagte dazu, das man sich mit ihm als Verwalter innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt des Schreibens vom Amtsgericht in Verbindung gesetzt haben müsste, davon stand aber in dem Schreiben nix drin. Ich möcht auch ungern nochmal mit ihm reden, denn er hasst meine Tiere.

LG Erika

hi,

m.E. müsste § 1924 Abs. 3 BGB die lösung sein. „An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlings treten die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge (Erbfolge nach Stämmen).“

wie nun zu verfahren ist? vielleicht wendest du dich an einen rechtsanwalt, wenn es um eine gute summe geht. der kann dann zum einen was zu den formalien sagen und auch prüfen, ob mein § der gesuchte ist und überhaupt hilft!

wenn nur peanuts rausspringen würde ich nicht viel stress machen.

mfg vom

showbee

Hallo Erika,

wenn es nicht nur um Kleingeld geht, dessen Verlsut man verschmerzen kann, solltest du sofort zu einem spezialisierten Anwalt gehen. Sollten in dem Testament keine Ersatzerben oder Nacherben für deinen Vater genannt sein, würden seine Nachkommen (Paragraph wurde ja schon genannt) seinen Erbteil zu gleichen Teilen bekommen. Insoweit ist es auch richtig, dass das Gericht nur die Kinder, nicht aber die Ehefrau angeschrieben hat.

Auch ist es ganz normal, dass das AG bei der Testamentseröffnung außer dem typischen blauen Zettel mit den Hinweisen nichts weiter zur Sache schreibt. Es hat eben nur den Auftrag das Testament zu eröffnen und auf Seite 2 des Zettels heißt es ja auch ganz unten, dass man sich mit weiteren Fragen an einen Anwalt wenden soll.

Quatsch ist es natürlich auch, wenn hier von einer Frist zur Annahme des Erbes gesprochen wird. Genau umgekehrt wird ein Schuh draus. Nur wenn man das Erbe ausschalgen will, muss man dies gegenüber dem Gericht binnen secht Wochen erklären, weil man sonst eben automatisch Erbe wird. Die Erben stehen dabei in Erbengemeinschaft und in einem so streitigen Fall wie diesem sollten die Erben auch auf einem gemeinsamen Erbschein bestehen, damit hier nicht einer die Sahnebonbons alleine verwertet.

Gruß vom Wiz

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