Re^3: Festpreis oder Pauschalpreis
Der Unterschied soll folgender sein:
Pauschalpreis = absolut fester Preis Erhöhung überhaupt nicht
möglich
Beim Festpreis können die einzelnen Baumaterialien z.B. teurer
werden bzw. die Handwerkerlöhne usw.
Dies bezüglich hätte ich gerne eine Quellenangabe die dies
bestätigt oder widerlegt.
Was ist denn dann fest am festpreis wenn nicht der preis für material und lohn?
VOB/B § 2 Nr.7:
7. (1) Ist als Vergütung der Leistung eine Pauschalsumme vereinbart, so bleibt die Vergütung unverändert. Weicht jedoch die ausgeführte Leistung von der vertraglich vorgesehenen Leistung so erheblich ab, dass ein Festhalten an der Pauschalsumme nicht zumutbar ist (§ 242 BGB),
so ist auf Verlangen ein Ausgleich unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu gewähren.
Für die Bemessung des Ausgleichs ist von den Grundlagen der Preisermittlung auszugehen.
'Die Nummern 4, 5 und 6 bleiben unberührt.
(2) Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt Absatz 1 auch für Pauschalsummen, die für Teile der Leistung vereinbart sind.
Nummer 3 Abs. 4 bleibt unberührt.
VOB/B §2 Nr.2 sagt:
2. Die Vergütung wird nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet, wenn keine andere Berechnungsart (z.B. durch Pauschalsumme, nach Stundenlohnsätzen, nach Selbstkosten) vereinbart ist.
Und dann gibt's noch das gute BGB:
BGB § 632 Vergütung :
--------------------------------------------------------------------------------
(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
(3) Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten.
Sonst sind mir keine Vorschriften über Pauschal- oder Festpreis bekannt.
Gruß
Harry