Festpreis oder Pauschalpreis

Von: , Frage gestellt am Do, 7. Aug 2003

Ich beabsichtige in kürze ein Haus zu bauen. Die Generalbauunternehmer reden gerne von Festpreis. Ein Bekannter sagte mir jedoch, dass ein Pauschalpreis besser ist.
Kennt jemand den Unterschied zwischen Festpreis und Pauschalpreis. Am liebsten mit Gesetzestext und § bzw. mit Quellenangabe.

Besten Dank

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Festpreis oder Pauschalpreis

    Hallo,

    frag doch mal Deinen Bekannten, welchen Unterschied er zwischen Pauschal- und Festpreis macht.

    Erwähnt ist eine Pauschalsumme in der VOB/B § 2Nr.2 und 7.
    Grundsätzlich gibt es Abrechnung nach Einheitspreisen mit entspr. Massenermittlung oder Pauschalsummen.
    Beim Einheitspreis trägt das Risiko der Massenmehrung (mehr Quadratmeter=mehr Steine z.B.) der Bauherr. Beim Pauschalpreis der Bauunternehmer.
    Vergelichbar werden preise aber nur bei einer ordentlichen Ausschreibung(Leistungsverzeichnis) und bei den Einheitspreisen.

    Deshalb sind Preise der Fertighausfirmen nicht offengelegt, sondern es gibt immer ein Gesamtpreis. Das Einsparungspotential bei Eigenleistungen ist nicht durchschaubar. Die Qualität ebenfalls nicht (z.B. Fliesen, Sanitär, Elektro..).
    Diese Firmen bezeichnen Ihre Angebote gerne als Festpreis, weil es für eine bestimmte Dauer als festvereinbart gilt, auch wenn die Baustoffpreise nach oben oder unten gehen.

    Wichtig beim Hausbau ist vor allem: Vergleichen, informieren und überwachen !! Egal ob Fertighaus, GU, oder Artichekt ;-) !

    Gruß
    Harry

    • Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Festpreis oder Pauschalpreis

      Der Unterschied soll folgender sein:
      Pauschalpreis = absolut fester Preis Erhöhung überhaupt nicht möglich
      Beim Festpreis können die einzelnen Baumaterialien z.B. teurer werden bzw. die Handwerkerlöhne usw.
      Dies bezüglich hätte ich gerne eine Quellenangabe die dies bestätigt oder widerlegt.

      Besten Dank erst mal

      Heiko [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Festpreis oder Pauschalpreis

        Der Unterschied soll folgender sein:
        Pauschalpreis = absolut fester Preis Erhöhung überhaupt nicht
        möglich
        Beim Festpreis können die einzelnen Baumaterialien z.B. teurer
        werden bzw. die Handwerkerlöhne usw.
        Dies bezüglich hätte ich gerne eine Quellenangabe die dies
        bestätigt oder widerlegt.

        Was ist denn dann fest am festpreis wenn nicht der preis für material und lohn?

        VOB/B § 2 Nr.7:
        7. (1) Ist als Vergütung der Leistung eine Pauschalsumme vereinbart, so bleibt die Vergütung unverändert. Weicht jedoch die ausgeführte Leistung von der vertraglich vorgesehenen Leistung so erheblich ab, dass ein Festhalten an der Pauschalsumme nicht zumutbar ist (§ 242 BGB),
        so ist auf Verlangen ein Ausgleich unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu gewähren.
        Für die Bemessung des Ausgleichs ist von den Grundlagen der Preisermittlung auszugehen.
        'Die Nummern 4, 5 und 6 bleiben unberührt.

        (2) Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt Absatz 1 auch für Pauschalsummen, die für Teile der Leistung vereinbart sind.
        Nummer 3 Abs. 4 bleibt unberührt.

        VOB/B §2 Nr.2 sagt:
        2. Die Vergütung wird nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet, wenn keine andere Berechnungsart (z.B. durch Pauschalsumme, nach Stundenlohnsätzen, nach Selbstkosten) vereinbart ist.

        Und dann gibt's noch das gute BGB:
        BGB § 632 Vergütung :

        --------------------------------------------------------------------------------

        (1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

        (2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

        (3) Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten.

        Sonst sind mir keine Vorschriften über Pauschal- oder Festpreis bekannt.

        Gruß
        Harry

        • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
          Wow Danke

          Wow...

          da bin ich aber sprachlos.

          Ich weiss zwar nicht was nun das gerede meines Bekannten mit Festpreis und Pauschalpreis sollte aber meine Fragen sind verschwunden.

          (Dem Schwätzer von Bekannten werde ich gleich den Marsch blasen mich einfach so zu verunsichern)

          Vielen Dank für alles

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