Antwort von
nach einem Tag
hilfreich
Re^2: ZUGEPARKTE EINFAHRT !!!
Ja, wo steht das, gute Frage. Ich persönlich sehe das auch als Freifahrtschein an. Manchmal denke ich, daß sich sowas nur mit Selbstjustiz lösen läßt. Wagenheber, das Auto auf Rollen bocken und quer auf die Straße stellen. *gg*
Ne ehrlich es werden dir Fahrten per Zug oder Taxi bis 250 km zugemutet. Hat mir so ein netter Aufschreiber neulich gesagt. Da hatte er auch einen guten Tag und den Falschparker aus der Einfahrt schleppen lassen. (Köln Innenstadt, Samstags um 11.00.) Es muß eine "Verhältnismäßigkeit" gegeben sein. Er muß das verantworten und ins Verhältnis setzten, heißt--für eine Hofausfahrt mit 3 PKW ist die eigentlich nicht gegeben, da durch die Abschlepp-Aktion zb. der Verkehr blockiert wird. Na ja hat den Falschparker 160.- Abschleppkosten und 80.- von der Polizei eingebracht. Ich für meinen Teil werde jedenfalls künftig zu extremeren Mittel greifen, denn was nutzt es mir, mit dem Taxi zu fahren, wenn sich dann herausstellt, daß der Assi die Kohle nicht ersetzen kann.Bin ja mal gespannt, ob jetzt meine 40.- ersetzt bekomme.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]