Hallo zusammen,
ich hoffe jemand kann mir da einen Tipp geben:
Auf Grund eines Scheidungsfolgenvergleiches ist Unterhalt an die Ex-Frau zu zahlen.
Diese wohnt nunmehr offiziell seit rund 14 Monaten mit ihrem langjährigen Lebenspartner zusammen, der bei ihr eingezogen ist.
Auf Grund des Einzuges wurde damals der Unterhalt um die ersparte Miete ihres Freundes (einvernehmlich) gekürzt.
Da es sich m.E. auf eine dauerhafte Beziehung handelt, ist die Kürzung nur in Höhe der Miete unangemessen gering, da die finanziellen Vorteile für beide zusammen bedeutend höher sein dürften.
Beide werden wohl nicht heiraten, da dann der Unterhaltsanspruch verwirkt wäre.
Das äußere Bild, die gemeinsame Lebensgestaltung und vieles mehr der beiden entspricht aber eher einer (wilden) Ehe.
Auch wenn beiden das neue Glück wirklich zu gönnen ist, dann doch bitte nicht auf Kosten anderer.
Wer hat hier Tipps oder steckt in einer ähnlichen Situation?
vorab Danke
Hallo,
es kommt natürlich entscheidend darauf an, welche Regelung in der Unterhaltsvereinbarung getroffen worden ist.
Grundsätzlich kann der Unterhalt gekürzt werden, wenn sie in einer neuen eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Dies gilt sogar dann, wenn der neue Partner nicht einmal mit ihr in einer Wohnung lebt (siehe ein Urteil des OLG Hamm auf:
http://www.supernull.de/famrecht14.htm
Wichtig für Dich ist, bevor Du sie „vorwarnst“, dass der Unterhalt deshalb gekürzt wird, dass Du in den nächsten Wochen Beweise sammelst (z. B. Einwohnermeldeamtauskunft, dass er bei ihr gemeldet ist, Zeugen, evtl. Fotos von ihr und ihm). Danach kannst Du eine Abänderungsklage bei Gericht einreichen, aber wie gesagt: schau zunächst die Unterhaltsvereinbarung durch, ob sich dort vielleicht eine Regelung für einen solchen Fall findet.
Viele Grüsse,
Simone
Hallo Simone,
erstmal vielen Dank.
In der Unterhaltsvereinbarung wurde keine Regelung getroffen, wer denkt in diesem Fall auch schon daran.
Also, Beweise sammeln muss ich nicht, es erfolgte ja ein ein offizieller Einzug mit Ummeldung usw. und wie gesagt, in Höhe der Mietersparnis ihres Freundes wurde ja auch bereits der Unterhalt einvernehmlich reduziert.
Da ich allerdings meinen jetzigen Lebensstandard mit dem L-Standard der beiden vergleiche, empfinde ich ein kräftiges Ungleichgewicht. Naja, es ist halt alles etwas günstiger zu zweit und es bleibt einfach mehr übrig. Aber den Urlaub für den Freund mitfinanzieren, nein Danke, alles muss Grenzen haben, vom moralischen Aspekt mal ganz abgesehen.
Den Artikel lese ich mir mal durch, danke noch mal und lieber Gruss
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noch eine Zusatzinfo:
Die beiden sind schon seit über 3 Jahren zusammen und wohnen wie gesagt, jetzt seit knapp über 14 Monaten zusammen
Hallole,
also, der Unterhalt wird nicht nur gekürzt sondern gestrichen!
Lass dich von nem Anwalt beraten.
Gruß *wink* Daggi
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Hallo Daggi,
tja, der erste Rat, den ich erst kürzlich von nem Anwalt erhielt war, der:
Wenn beide mindestens 2 Jahre , besser 3 Jahre zusammenwohnen, dann hat die Klage auf Abänderung der Unterhaltsvereinbarung eine Chance.
Es scheint, daß Anwälte an sowas nicht viel verdienen und wohl nicht mit viel Ehrgeiz an die Sache ran gehen.
Danke + lieben Gruss
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Hallo,
habe zwar keinen Tip für Dich aber das gleiche Problem.
Verfolge Deinen Thread sehr gespannt.
Denn von meinen Anwalt kam der gleiche Tip.
Wenn beide mindestens 2 Jahre , besser 3 Jahre zusammenwohnen, dann hat die Klage auf Abänderung der Unterhaltsvereinbarung eine Chance.
Also, wenn es die einzitge Möglichkeit ist, dann heißt es nur noch
„durchhalten“!
Gruß
Andy
willkommen im Club ! *lol*