der Eigentümer darf KEINEN Schlüssel haben, wenn du nicht damit einverstanden bist.
Wenn du den Verdacht hast, dass er vielleicht in deiner Abwesenheit in deine Wohnung geht, kannst du den Schließzylinder austauschen. Bewahre den alten auf und baue ihn wieder ein, wenn du aus der Wohnung ausziehst.
na toll… bzw. erstmal danke
was kann ich dann machen? wie kann ich den vermieter hindern, sich noch nen schlüssel machen zu lassen, wenn ich die Herausgabe des Schlüssels will, den er hat???
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indem Du einen eigenen Schließzylinder einbaust. Dann hat er zwar einen Nachschlüssel, kommt aber trotzdem nicht in die Wohnung.
Wie Du schon richtig bemerkst, kannst Du schlecht verhindern, daß der Vermieter einen Schlüssel zurückhält - ein Grund für eine Hausdurchsuchung wäre das natürlich nicht )
Aber wenn Du den brgründeten Verdacht hast, daß er sich Zugang verschafft hat, sofort Anzeige erstatten! Er brächte sich damit in erhebliche Schwierigkeiten.
Aber ein eigener Schließzylinder (den Du in der nächsten Wohnung ja wieder verwenden kannst) kostet wirklich nicht die Welt und wenn ich auch nur die wage Befürchtung hätte der Vermieter wolle unbefugt in die Wohnung, würde ich einen einbauen.
Gruß Stefan
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Das ist in gewisser Weise auch eine Vertrauenssache.
Deine einzige WIRKLICHE Möglichkeit, ihn am unerlaubten Betreten deiner Wohnung zu hindern ist tatsächlich ein neuer (eigener) Schließzylinder.
Allerdings bleibt die Frage offen, wie vertrauenswürdig der Vermieter ist - gelegentlich kann es nämlich ganz praktisch sein, wenn er noch über einen Zweitschlüssel verfügt.
Wenn Du aber schon jetzt befürchtest, daß er sich in deiner Abwesenheit heimlich in die Wohnung schleicht, dann kommt das wohl eher nicht in Frage…
Ich selber vermiete auch eine Wohnung und bin auch im Besitz eines Zweitschlüssels für diese.
Meine Mieterin weiß das und hat dem zugestimmt. Der Schlüssel befindet sich in einem verschlossenen und von der Mieterin unterschriebenen Umschlag, damit ich ihn nicht unbefugt benutzen kann (was ich auch niemals tun würde!)
Allerdings ist auch DIESE Lösung wieder eine Vertrauensfrage - schließlich hättte ich mir von diesem Schlüssel vorher ja auch noch 35 Duplikate anfertigen lassen können…
nachdem meine Vormieterin ausziehen „durfte“, und es im Haus deswegen „Krieg“ gab, habe ich als erstes ein nietnagelneues Schloß mit Karte (niemand außer mir kann den Schlüssel nachmachen lassen) für DM120 eingebaut.
Da ich als Busfahrer auch etwas „Kleingeld“ zu Hause habe, ist mir somit die bestmögliche Sicherheit gegen unbefugte Schlüsselinhaber gegeben.
Das alte Standard-WILKA-Schloß, wo jeder den Schlüssel beim Mister Minit nachgemacht bekommt, liegt in der Schublade in der Küche, bis ich ausziehe.
Geschickterweise habe ich einen Schließzylinder genommen, den man auch bei steckendem Schlüssel noch auf der anderen Seite betätigen kann. Gut, wenn man Streitbare Lebenspartner, oder vergeßlicherweise einen drinnen stecken hat.
Dein Vermieter hat grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Schlüssel.
Auch in Wohnanlagen, in denen Hausverwaltungen zuständig sind, darf der Hausverwalter, Hausmeister oder wie immer sich die Obrigkeiten in Wohnanlagen bezeichnen keine Mietwohnung in Abwesenheit des Mieters betreten
darf der Eigentümer einer Mietwohnung einen Schlüssel
behalten?
Ich meine, machen kann ich wahrscheinlich eh nix, interessiert
mich trotzdem.
Wenn der Vermieter Schlüssel behält, ist er verpflichtet, wenn ihn der Mieter zur Herausgabe auffordert, die Schlüssel auszuhändigen.
Was kann ich machen, damit er nicht in meine Wohnung kommt
wenn ich nicht da bin (auch eher rhetorisch - wahrscheinlich
nix?)
Bei alten Schlössern reicht ein Steckschloss. Bei neueren Schlössern - soweit es keine Schliessanlage ist - kann der Mieter das Schloss austauschen. Das alte Schloss muss aufbewahrt und bei Auszug wieder eingebaut werden.
Im Übrigen ist das Betreten einer Mietwohnung in Abwesenheit des Mieters eine Straftat. ( Hausfriedensbruch)
Das ist in gewisser Weise auch eine Vertrauenssache.
Deine einzige WIRKLICHE Möglichkeit, ihn am unerlaubten
Betreten deiner Wohnung zu hindern ist tatsächlich ein neuer
(eigener) Schließzylinder.
Allerdings bleibt die Frage offen, wie vertrauenswürdig der
Vermieter ist - gelegentlich kann es nämlich ganz praktisch
sein, wenn er noch über einen Zweitschlüssel verfügt.
Wenn Du aber schon jetzt befürchtest, daß er sich in deiner
Abwesenheit heimlich in die Wohnung schleicht, dann kommt das
wohl eher nicht in Frage…
Ich selber vermiete auch eine Wohnung und bin auch im Besitz
eines Zweitschlüssels für diese.
Meine Mieterin weiß das und hat dem zugestimmt. Der Schlüssel
befindet sich in einem verschlossenen und von der Mieterin
unterschriebenen Umschlag, damit ich ihn nicht unbefugt
benutzen kann (was ich auch niemals tun würde!)
Allerdings ist auch DIESE Lösung wieder eine Vertrauensfrage -
schließlich hättte ich mir von diesem Schlüssel vorher ja auch
noch 35 Duplikate anfertigen lassen können…
Deine Regelung ist natürlich auch - wenn ein Vertrauensverhältnis besteht durchaus möglich. Leider sind zuviele Vermieter immer wieder neugierig und „müssen zwanghaft“ in Mietwohnungen. Ich hatte eine Wohnung und obwohl mein Vermieter wusste, dass ich als Geschäftsführer eines Mietervereins tätig war, habe ich im Anfang der Mietzeit immer wieder feststellen müssen, wenn ich am Tage weg war, dass am Abend etwas so nicht mehr lag, wie ich es hingelegt habe. Insbesondere wurde stets in meiner geöffneten Post geschnüffelt. Von Nachbarn wurde ich dann auf die Uhrzeit hingewiesen, zu welcher regelmässig die Vermieterin meine Wohnung betreten hat. Da ich drei Tage Urlaub hatte, wusste dass die Vermieterin immer zuerst bei mir klingelt und wenn niemand öffnet dann die Wohnung betritt, liess ich sie klingeln und stellte sie dann, als sie mutigen Schrittes Richtung meiner Post in der Wohnung ging zur Rede.
Fristlose Kündigung war die Folge. Meine Umzugskosten, die Kaution für die neue Wohnung und die Differenz für 24 Monate für eine gleichwertige Wohnung, insgesamt 6.500 DM wurden am Ende durch den Gerichtsvollzieher durch Pfändung der Mieten geholt.
Bei meinem jetzigen Vermieter habe ich den Schlüssel hinterlegt. Wobei ich in meinem speziellen Fall nach einer Herztransplantation diese Einigung vorgenommen habe.
spannend wird es dann, wenn der Vermieter sich bei Dir meldet (wenn Du ein anderes Schloß eingebaut hast), weil sein Schlüssel nicht paßt (und er glaubt völlig im Recht zu sein!).
Meine Vermieterin ist z.B. auch der Meinung, daß sie „zur Sicherheit“ einen Schlüssel behält. Einmal stand sie schon überraschend mit einem Handwerker in der Wohnung, hatte sie zwar für irgendwann angekündigt, nur leider nicht vorher geklingelt. Kann natürlich auch Vorteile habe, wenn man z.B. einen Wasserschaden hat. Da tut es ja aber vielleicht auch ein Nachbar, dem man vertraut (wenn er einen Schlüssel hat) oder ein Freund der um die Ecke wohnt.
Und sollte es mal ganz dingend sein (was vielleicht einmal in 20 Jahren vorkommt) kann man ja den Schlüsseldienst holen, oder?
also, ich lasse IMMER neue Zylinder einbauen, weil, wer weiss schon genau vieviele Schlüssel davon im laufe der letzten Jahre/Jahrzehnte dur die Gegend wandern und welcher verflossene von irgendeinem Vormieter irgendwann in meiner Wohnung steht???
Kann ja nicht nur der Vermieter rein sondern auch jeder Vorgänger der Wohnung, wenns mal Nachschlüssel gab…
Muss man vielleicht auch bedenken.
Gruß
Sonja
die auch in der neuen Wohnung wieder ein Schloss einbaut, sicher ist sicher
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was kann ich dann machen? wie kann ich den vermieter hindern,
sich noch nen schlüssel machen zu lassen, wenn ich die
Herausgabe des Schlüssels will, den er hat???
Hallo Maik,
wir haben immer einen neuen Zylinder eingebaut und dem Vermieter einen versiegelten Umschlag (mit dem Schlüßel) gegeben. Da der den Schlüßel also vorher nicht hatte, konnte er Ihn also auch nicht nachmachen. Wir konnten den Vorgang damit begründen, das wir ja nicht wüßten, wer sich (natürlich nicht Sie lieber Vermieter…) davon Nachschlüßel gemacht hat.
Ich habe aber immer darauf bestanden, das der Vermieter einen Schlüßel hat (Brandgeruch wird entdeckt, Wasseraustritt,etc…), sicher ist sicher.
offtopic (Schloß nur von einer Seite zu schließen)
Hallo,
Geschickterweise habe ich einen Schließzylinder genommen, den
man auch bei steckendem Schlüssel noch auf der anderen Seite
betätigen kann. Gut, wenn man Streitbare Lebenspartner, oder
vergeßlicherweise einen drinnen stecken hat.
Dazu noch eine kleine Geschichte aus meiner Zeit, als ich Pizza ausfuhr:
Ich kam an eine Adresse in Speyer an, klingelte und es öffnete sich der Schließer der unteren Tür.
An der Haustür im Treppenhaus angekommen, klingelte ich und es steckte gleichzeitig ein Schlüsselbund im Schloß der Haustür. Nach kurzer Zeit rüttelte es an der Haustür innen und ich drehte dann nach einer kurzen Denkpause den Schlüssel herum und öffnete die Tür.
Was bot sich dem Pizzaboten für ein Bild??
Eine (gutaussehnde!) Frau, Mitte 30, im Spitzen-Body und Morgenmantel mit verweinten Augen, die mir das Geld reichte, die Pizza nahm, den Schlüsselbund abzog, sich bedankte und die Tür schloß.
Was lernen wir daraus ?? Wenn man Streit mit dem Partner hat und der den Schlüssel von außen steckt und abschließt, aber der Zylinder nur für einen Schlüssel gut ist, Pizza bestellen, dann kommt man aus der Wohnung raus )