Autokäufer meldet Kfz nicht ab

Von: , Frage gestellt am Di, 7. Mär 2000

Ein Wohnmobil wurde von mir an Privat verkauft.
Nun weigert sich der Käufer das Fahrzeug (wie vertraglich von ihm zugesichert) abzumelden.
Das Fahrzeug hätte Mängel, wenn ich mich mit ihm einigen würde und DM 200,00 zahle
wäre er bereit es abzumelden.
Was kann ich hier tun?
Ist dies nicht bereits Erpressung?
Muß ich rechtliche Schritte einleiten?
mfG
Herbert

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Autokäufer meldet Kfz nicht ab

    Wende dich an dein zuständiges Straßenverkehrsamt. Bei einigen ist es möglich, daß du dein verkauftes Fahrzeug abmelden kannst. Wenn du einen Vertrag mit dem Käufer hast, nimm den auf jeden Fall mit. Es scheint, daß die Verfahrensweise bei den Straßenverkehrsämter unterschiedlich gehandhabt wird. Also: erkundige dich

    andrea [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 9 Stunden hilfreich
    Re: Autokäufer meldet Kfz nicht ab

    Hi Herbert!

    Diese Forderung ist wirklich absurd! Mir persönlich wäre es ehrlich gesagt zu blöd, mich damit rumzuärgern!

    Laß die die Forderung schriftlich geben... gib sie einem Anwalt und lass den Kerl auch noch die Anwaltsgebühren zahlen ;o)

    Gruß

    Bernd

  3. Antwort von nach 23 Stunden hilfreich
    Re: Autokäufer meldet Kfz nicht ab

    Geh doch mit dem Kaufvertrag zum zuständigen KVA = Kraftverkehrsamt, leg den Kaufvertrag vor und sage ich habe das Fahrzeug an diese Person verkauft und schwupps schon ist er als neuer ERWERBER ( nicht Halter ) registriert und jetzt kann dir keiner mehr was, da er ja der neue Besitzer des Wohnwagens ist.
    Diese Verfahrensweise beruht auf eigener Erfahrung und wurde in Berlin praktiziert.
    Keine Angst es nichts illegales oder unrechtes dabei. !!!!!! [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Autokäufer meldet Kfz nicht ab

      Geh doch mit dem Kaufvertrag zum
      zuständigen KVA = Kraftverkehrsamt, leg
      den Kaufvertrag vor und sage ich habe das
      Fahrzeug an diese Person verkauft und
      schwupps schon ist er als neuer ERWERBER
      ( nicht Halter ) registriert und jetzt
      kann dir keiner mehr was, da er ja der
      neue Besitzer des Wohnwagens ist.
      Diese Verfahrensweise beruht auf eigener
      Erfahrung und wurde in Berlin
      praktiziert.
      Keine Angst es nichts illegales oder
      unrechtes dabei. !!!!!!
      Hi,

      zumindest in Hamburg verlangt die Zulassungsstelle eine schriftliche Bestätigung des Käufers, das Fahrzeug inkl. Papieren und Kennzeichen erhalten zu haben.

      Gruß

      Matthias

  4. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Ganz einfach ...

    Hi,

    ich war schon einmal in der selben Situation. Rechtlich bleibst Du der Zulassungsstelle und dem Finanzamt gegenüber solange der Halter, bis das Fahrzeug ab- oder umgemeldet wurde. Das ist sehr problematisch.

    Wenn Du weißt, wo das Auto steht, fahr einfach hin und reiss die Kennzeichen ab. Spätestens dann wird er bei der Zulassungsstelle vorstellig werden müssen.

    Solltest Du nicht wissen, wo das Auto steht, verabredet man sich mit dem Käufer am Auto um den angeblichen Mangel zu besichtigen ....

    Und es kann nie schaden, jemanden dabei zu haben.

    Was der Typ da macht ist eindeutig Erpressung.
    In der jetzigen Situation mußt Du ihn verklagen, wirst du wie oben beschrieben tätig, muß er dich verklagen. Das wird er sich sicher überlegen.

    Gruß

    Matthias [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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