BaföG

gilt das BaföG als Pfändbares Einkommen ??

Theo

hi,

kommst du überhaupt über den pfändungsfreibetrag? in der ZPO habe ich auf anhieb nix gefunden, aber ich meine, wenn man bafög berechtigt ist man wohl kaum über dem existenzminimum von 930 EUR, oder?

mfg vom

showbee

hi,

da hast du natürlich grundsätzlich recht.

Meine Frage zielt aber darauf, dass mögliche Verdienste während der Semesterferien ja durchaus in die Nähe des Betrages kommen können. Nun wäre es trotz bester Motivation wenig erquicklich, wenn sich herausstellen würde, dass das als Einnahme geltende BaföG sich mit einem Male als pfändbares Einkommen herausstellen würde und der faktisch über diese Grenze hinausgehende Teil abgegeben werden müsste.

Es kann aber auch sein, dass das BaföG gekürzt wird.

Gruß
Theo

kommst du überhaupt über den pfändungsfreibetrag? in der ZPO
habe ich auf anhieb nix gefunden, aber ich meine, wenn man
bafög berechtigt ist man wohl kaum über dem existenzminimum
von 930 EUR, oder?

mfg vom

showbee

Hallo!

Also ich hab keine Ahnung wie das ist, aber ich denke, der Betrag, der über dem Existenzminimum ist, wird wahrscheinlich pfändbar sein.

Gruß
Tom