Für eine freiberufliche Tätigkeit habe ich kein Honorar bekommen. Nach mehrfachen Mahnungen möchte ich nun klagen, habe aber keine Rechtsschutzversicherung für diese Tätigkeit.
Geht das ohne Anwalt, wenn ja, dann wie und wo?
Was kann mir schlimmstenfalls passieren?
Hallo,
Du brauchst hierzu keinen Rechtsanwalt - vorausgesetzt es geht um nicht mehr als 5.000 Euro. Unterhalb dieses Betrages kannst Du zu der Rechtsantragstelle Deines Amtsgerichtes gehen und mit Hilfe eines Rechtspflegers eine Klage einreichen. Alles oberhalb 5.000 Euro ist mit Anwaltszwang.
Es fallen lediglich Gerichtskosten an. Die Höhe der Gerichtskosten ist vom Streitwert abhängig.
Für eine freiberufliche Tätigkeit habe ich kein Honorar
bekommen. Nach mehrfachen Mahnungen möchte ich nun klagen,
habe aber keine Rechtsschutzversicherung für diese Tätigkeit.
Geht das ohne Anwalt, wenn ja, dann wie und wo?
Was kann mir schlimmstenfalls passieren?
P.S. Das Risiko ist wie bei jeder Klage, dass Du am Ende auf Deinen Gerichtskosten und evtl. auf den Kosten des Rechtsanwalts der Gegenseite „sitzen bleibst“.
Wenn die Angelegenheit rechtlich nicht allzu schwierig ist, brauchst Du letztendlich keinen Anwalt. Solltest Du trotzdem anwaltliche Hilfe benötigen und die finanziellen Mittel hierfür nicht haben, könntest Du auch Prozesskostenhilfe beantragen.
Winzige Ergänzung
Hallo Simone,
Alles oberhalb 5.000 Euro ist mit Anwaltszwang.
Nicht immer… Mietsachen zum Beispiel werden schließlich auch vor dem AG verhandelt, auch wenn es dabei um höhere Beträge geht.
Du brauchst hierzu keinen Rechtsanwalt - vorausgesetzt es geht
um nicht mehr als 5.000 Euro.
Und vorausgesetzt, daß das Amtsgericht zuständig ist, wo bekanntlich - bis auf Familiensachen - ohnehin kein Anwaltszwang herrscht. 
Klugscheißerische Grüße
Tessa
Hallo Rebecca,
eventuell käme die Variante ‚Mahnbescheid‘ für Dich in Frage… Die ist zunächst einmal wesentlich kostengünstiger (die Kosten mußt Du zwar vorschießen, aber es ist nicht die Welt und Du kannst sie Dir auch von dem Auftraggeber wieder holen).
Beste Grüße
Tessa
Mahnbescheid - Zustimmung zu Tessas Vorschlag
Hallo Rebecca,
wie Tessa, würde auch ich den Mahnbescheid empfehlen.
Als Ergänzung zu meinen „Vorschreibern“:
Der Mahnbescheid kann in jedem gut geführten Schreibwarengeschäft erworben werden. Auf dem mehrteiligen Formular findest Du eine ausführliche Anleitung zum Ausfüllen.
Der Mahnbescheid muß bei Gericht mit Gebührenmarken (die man nur (?) dort kaufen kann) versehen werden. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Streitwert.
Der Mahnbescheid wird dem Schuldner zugestellt. Das Gericht prüft nicht, ob die von Dir deklarierte Forderung rechtmäßig ist.
Der Schulnder (Empfänger des Mahnbescheides) hat 14 Tage Zeit: entweder er weist den (aus seiner Sicht unberechtigten) Mahnbescheid zurück oder er zahlt. Denkbar ist auch, dass der Schulnder die Forderung anerkennt, aber nicht zahlen kann.
Vorteil des Mahnbescheides:
- Kosten- und Aufwandminimierung für Dich
- Du kannst Deine Auslagen einbringen
- Du setzt das Fälligkeitsdatum und kannst ab diesem Verzugszinsen berechnen.
- Relativ schnell wirkendes (Druck-) Mittel
- Der Schuldner erkennt, dass Du Dich rechtlich auskennst. Er muß jetzt auf jeden Fall reagieren.
Weitere Einzelheiten zum Verfahren sind auf dem „Mahnbescheid“-Formular beschrieben.
Grüsse aus Lüneburg
Heiner Gierling
Für eine freiberufliche Tätigkeit habe ich kein Honorar
bekommen. Nach mehrfachen Mahnungen möchte ich nun klagen,
habe aber keine Rechtsschutzversicherung für diese Tätigkeit.
Geht das ohne Anwalt, wenn ja, dann wie und wo?
Was kann mir schlimmstenfalls passieren?
Hallo,
Ich meine mich entsinnen zu können, daß in bestimmten zivilrechtlichen Angelegenheiten und in bestimmten Bundesländern ein Schiedsgericht verfahren inzwischen vorgeschrieben ist. Ich würde einfach mal bei Gericht nachfragen, was man dazu zu sagen hat.
Gruß,
Christian
Hallo Tessa,
danach war NICHT gefragt. Es ging alleine um einen Honoraranspruch aus freiberuflicher Tätigkeit und nicht darum, das gesamte Zivilprozessrecht hier abzuhandeln.
Ebenso besserwisserischen Gruss zurück
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Für eine freiberufliche Tätigkeit habe ich kein Honorar
bekommen. Nach mehrfachen Mahnungen möchte ich nun klagen,
habe aber keine Rechtsschutzversicherung für diese Tätigkeit.
Geht das ohne Anwalt, wenn ja, dann wie und wo?
Was kann mir schlimmstenfalls passieren?
also ich weiß nicht! Was da bisher alles an phantastischen und unsinnigen Sachen so geantwortet wird, aber in Deutschland gibt es ein einfaches Prinzip im Rechtsstreit:
Der Unterlegene trägt die Kosten des Verfahrens.
D.h. wenn du dir sicher bist, daß du im Recht bist, dann kostet dich ein Anwalt nix.
Nimm dir einen Anwalt, zahl ihm einen Gebührenvorschuß, den du nachher wiederbekommst.
Das ist sicherer, als selbst den ganzen Formularscheiß auszufüllen. Wenn dann nachher plötzlich ein Richter kommt und sagt, daß Formfehler bestehen oder Fristen verstrichen sind, dann stehste um dein ganzes Geld ärmer da.
gruss
winkel
habe das gleiche gerade hinter mir.
war mir absolut sicher und…Vergleich.
Dein Auftraggeber muss nur was von evtl. entwendeten Daten oder wettbewerb faseln und schon ist nix mehr mit 100% sicher.
Habe gelernt, dass das heute bei Aiftraggebern üblich ist, vor allem wenn die etwas klamm sind.
Man nennt das Gerichtskredit.
Kann Dir dringend Anwalt nur empfehlen.
Hallo!
war mir absolut sicher und…Vergleich.
Das ist ein Widerspruch in sich.
Gruß
Tom
Hallo! 
Auf der einen Seite ist es so, dass Laien vor Gericht mit manchmal phantastischen Rechtsauffassungen auftreten, die mit der Realität gar nichts zu tun haben. Für das Gericht ist das dann sicher eher belustigend oder nervtötend…
Andererseits muss man auch sagen, dass es keines Anwaltes bedarf, das Gericht vom Bestehen eines Anspruchs zu überzeugen. Das Gericht kennt das anzuwendende Recht, sagt man so schön (und Pseudointellektuelle sagen es sogar auf Latein
)
Der Anwalt ist sicher hilfreich, was Formen und Fristen angeht; wenn du sicher bist, dass du gewinnst, dann nimm dir einen Anwalt. Die Kosten auch des Anwalts wird die Gegenseite tragen müssen, wenn sie denn verliert…
Und für die Zukunft: Hol dir 'ne Rechtsschutz!
de Chagny
ein Widerspruch? bittere Realität in dt. Justiz
ist leider so
unser justizsystem krankt an allen ecken und kanten und hat den bürger, den oft betroffenen, lange aus den augen verloren…
heinz
Hi!
Bei einer Rechtsschutz wäre deine Angelegenheit im Normalfall eh nicht mitversichert - aber das ist ja eh unwichtig!
Vielleicht kannst du ja mal sagen worum es genau geht, denn es wird ja Gründe haben, daß die Firma nicht zahlt. Natürlich ist es auch nicht ganz richtig, daß du die Anwaltskosten auf jeden Fall erstattet bekommst, denn - sofern die Firma schlichtweg nicht zahlt weil sie zahlungsunfähig ist - bleibst du auf allen Kosten hängen!
Ansonsten ist es schon richtig, daß es häufig zu Vergleichen kommt, aber das ist ja auch deine Sache, denn bei einem Vergleich musst du ja zustimmen.
Also bitte etwas mehr Details ;o))
Gruß
Bernd
Hallo!
Einen Vergleich macht man aber doch immer noch freiwillig.
Gruß
Tom
Billigere Polemik gibt es wohl nicht. Die lauteste KRitik kommt regelmäßig von denen, die den geringsten Sachverstand haben.
Geh mal in ein anderes Land und schau dir dort die Justizssysteme an. Viel Spaß.
de Chagny
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