Auf einer Gesellschafterversammlung geben die Geschäftsführer (auch Ges.) einen „geschönten“ Geschäftsbericht ab.
Einer der Gesellschafter (NN) weiß aber daß dies so ist und die tatsächliche Lage der Firma zum Nachteil der übrigen Gesellschafter verschwiegen/beschönigt wird.
Ist dieser NN dazu verpflichtet dem Geschäftsbericht zu widersprechen?
Nach welchem Paragraphen BGB oder GmbHGesetz oder sonstige ist er dazu verpflichtet?
Drohen ihm Schadensersatzforderungen der anderen Gesellschafter, bei nachgewiesenem Verschweigen?
Welche Folgen hat das (rechtlich) für die berichtenden GF?
Auf einer Gesellschafterversammlung geben die Geschäftsführer
(auch Ges.) einen „geschönten“ Geschäftsbericht ab.
um mal in die Pötte zu kommen: Was heißt geschönt?
Einer der Gesellschafter (NN) weiß aber daß dies so ist und
die tatsächliche Lage der Firma zum Nachteil der übrigen
Gesellschafter verschwiegen/beschönigt wird.
Heißt das, die Zahlen stimmen und nur die Darstellung ist „optimistisch“ oder heißt das, die Zahlen stimmen nicht?
Auf einer Gesellschafterversammlung geben die Geschäftsführer
(auch Ges.) einen „geschönten“ Geschäftsbericht ab.
um mal in die Pötte zu kommen: Was heißt geschönt?
Schlicht: Mit blumigen Worten wird das Blaue vom Himmel gelogen.
Einer der Gesellschafter (NN) weiß aber daß dies so ist und
die tatsächliche Lage der Firma zum Nachteil der übrigen
Gesellschafter verschwiegen/beschönigt wird.
Auf die Wertigkeit des Fehlers stell ich hier nicht ab, sondern auf die Verpflichtung eines (anderen) nicht geschäftsführenden Gesellschafters, der aus anderen Quellen die „Wahrheit“ weiß, die anderen Gesellschafter darüber zu unterrichten, daß der Bericht nicht den Tatsachen entspricht.
Auf einer Gesellschafterversammlung geben die Geschäftsführer
(auch Ges.) einen „geschönten“ Geschäftsbericht ab.
ich muß nochmal nachfragen: Um welchen Jahresabschluß geht es: Um den der GmbH & Co. KG oder um den der geschäftsführenden GmbH? Und ist der ominöse NN Gesellschafter der KG (und wenn ja, dann wohl Komanditist) oder der GmbH?
Nach Deinen bisherigen Ausführungen (und entgegen dem Titel der Anfrage) kann es sich eigentlich in beiden Fällen nur um die GmbH drehen. Darauf vertrauend meine Antworten:
Ist dieser NN dazu verpflichtet dem Geschäftsbericht zu
widersprechen?
Hier ein unsicheres „nein“.
Nach welchem Paragraphen BGB oder GmbHGesetz oder sonstige
ist er dazu verpflichtet?
Siehe oben.
Drohen ihm Schadensersatzforderungen der anderen
Gesellschafter, bei nachgewiesenem Verschweigen?
Hier ein etwas sichereres „ja“ (vgl. 823 BGB).
Welche Folgen hat das (rechtlich) für die berichtenden GF?
Schadenersatz an die Gesellschafter (43 GmbHG) und u.U. bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe gem. 331 HGB.
Auf einer Gesellschafterversammlung geben die Geschäftsführer
(auch Ges.) einen „geschönten“ Geschäftsbericht ab.
ich muß nochmal nachfragen: Um welchen Jahresabschluß geht es:
Um den der GmbH & Co. KG oder um den der geschäftsführenden
GmbH? Und ist der ominöse NN Gesellschafter der KG (und wenn
ja, dann wohl Komanditist) oder der GmbH?
Es geht um einen Zwischenbericht ein halbes Jahr nach Gründung. Es geht um den Bericht der KG. Bei der geschönten Darstellung des Geschäftsbetriebes könnte somit der Verlust der Komanditisteneinlagen drohen.
Nach Deinen bisherigen Ausführungen (und entgegen dem Titel
der Anfrage) kann es sich eigentlich in beiden Fällen nur um
die GmbH drehen. Darauf vertrauend meine Antworten:
Soweit danke Christian
ich hab jetzt zumindest den Anhalt in welchen Ecken ich weitere Info´s suchen kann.