Frage an anwälte über anwälte

hallo,

ich habe da ein ziemlich ernstes problem.

als freelancer hat mich mein auftraggeber nicht bezahlt. irgendwas wurde vorgeschoben. ok zum anwalt. klage beim LG eingereicht.

leider bin ich aus o.g. grund z.Z. finanziell ziemlich klamm.
anwalt wollte also gerichtsgebühren und anwaltkosten alle als vorschuss - ist ja ok.

die rechtslage an sich war eindeutig, die gewinnchance nach dem gesunden menschenverstand (ob der unter juristen überhaupt als entscheidungsfaktor bekannt ist??..:smile:) nahezu 100%.

das verfahren blieb dann ein jahr liegen. anwalt wollte immer schon weiteren vorschuss, obwohl nix passierte.
anwalt schickte ein mahnung, schrieb ich zurück, wenn verfahren erkennbar weiter geht bekommt er sein geld.

10 Tage vor dem verhandlungstermin (güte- u n d mündl. verhandlungstermin) erfuhr ich das eher zufällig vom gericht, dass er das mandat einfach niedergelegt hat und das dem gericht auch mitteilte.
eine mitteilung, die angeblich an mich geschickt wurde, habe ich nie erhalten und stand nun vor dem LG ohne Anwalt da.

2 Tage vor Termin hatte ich dann noch einen Kollegen gefunden, der einsprang - auch nur nach sofortiger Bezahlung von 10/10, also einigen tausend Mark.
Das Verfahren ging natürlich voll nach hinten los.

Kann ich den ursprünglichen Anwalt haftbar machen und gibt es Spezialisten für sowas. Kann mir da jemand nennen oder zumindest tipps geben. Es geht hier um meinen Verdienst von einem halben jahr. zzgl. der ganzen Kosten.
da ich leider von meiner täglichen arbeit leben muss bedroht mich das ganze fast schon in meiner existenz.

kann da jemand helfen oder gute tipps geben?

gruss

heinz

Hallo Heinz,

  1. Es ist ein übliches Vorgehen, dass der Anwalt ohne Gebührenvorschuss nicht weitermacht. Darauf besteht nach der BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung) auch ein gesetzlicher Anspruch. (Siehe § 17: Der Rechtsanwalt kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuß fordern). Dieser „angemessene Vorschuss“ ist meist das, was tatsächlich fällig ist.

Was ist nicht ganz verstehe, weshalb die Klage überhaupt zugestellt worden ist. Hast Du denn die Gerichtskosten bezahlt? Wollte er einen ersten Vorschuss oder wollte er nochmal abrechnen?

  1. Der zweite Anwalt hat insoweit geschlampt, als er unbedingt unter Hinweis auf die neue Mandatierung eine Verlegung des Termins beantragen hätte müssen.

  2. Hilfe zu diesem Thema und zu weiteren Fragen bekommst Du von der Bundesrechtsanwaltskammer.

Viele Grüsse,
Simone.