Hallo,
ein Bekannter von mir hat 1987 ein Darlehen vom Sozialamt bekommen (ca 2000DM).
Er hatte es schon völlig vergessen, aber vor ein paar Tagen kam ein Brief und die Aufforderung das Darlehen zurückzuzahlen.
Mein Bekannter ist übrigens immer noch oder wieder arbeitslos.
Verjährt sowas nicht?
vg jima
Hallo,
ein Bekannter von mir hat 1987 ein Darlehen vom Sozialamt
bekommen (ca 2000DM).
Er hatte es schon völlig vergessen, aber vor ein paar Tagen
kam ein Brief und die Aufforderung das Darlehen
zurückzuzahlen.
Mein Bekannter ist übrigens immer noch oder wieder arbeitslos.
Verjährt sowas nicht?
jima
Die damalige gesetzliche Verjährungsfrist für ein Darlehen betrug 30 Jahre (§195 BGB). Jetzt kam 2002 die Schuldrechtsreform. Trotzdem ist die Forderung jetzt noch rechtzeitig vor Verjährung erhoben worden.
Gruß,
LeoLo
Hallo und erstmal danke für die Antwort
Die damalige gesetzliche Verjährungsfrist für ein Darlehen
betrug 30 Jahre (§195 BGB). Jetzt kam 2002 die
Schuldrechtsreform. Trotzdem ist die Forderung jetzt noch
rechtzeitig vor Verjährung erhoben worden.
was meinst du jetzt damit? Was hat die SChuldrechtsreform geändert? Wie lang ist jetzt die Verjährungsfrist?
vg jima
Hallo.
Die damalige gesetzliche Verjährungsfrist für ein Darlehen
betrug 30 Jahre (§195 BGB). Jetzt kam 2002 die
Schuldrechtsreform. Trotzdem ist die Forderung jetzt noch
rechtzeitig vor Verjährung erhoben worden.
was meinst du jetzt damit? Was hat die SChuldrechtsreform
geändert? Wie lang ist jetzt die Verjährungsfrist?
Drei Jahre. Das heißt aber nicht, daß alle Forderungen seit 1998 automatisch verfallen sind.
Gruß,
LeoLo