Mietrecht - WG - Kündigung

Von: , Frage gestellt am Mo, 11. Aug 2003

Hallo Ihr,

meine hoffentlich endgültig letzte Frage zu diesem Thema:

Wohnung zum 01.09. gekündigt.
Vermieter besteht auf Mietvertrag bis 14.10.
Ich ziehe zum 01.09. aus, Mitbewohnerin zum 03.10.

Auf Wunsch meiner Mitbewohnerin habe ich bzgl. des Endes des Mietvertrags Stillschweigen walten lassen, da sie befürchtete, sonst nicht bis Anfang Oktober dort wohnen bleiben zu können. Sie will jetzt aber die letzten elf Tage nicht zahlen, die zwischen ihrem Auszug und dem vom Vermieter festgesetzten letzten Miettag liegen. Da mir die Sache zu viel Stress macht (habe im Moment wichtigere Dinge im Kopf), habe ich nun vorgeschlagen, die letzten elf Tage komplett zu bezahlen, damit wir keinen weiteren Streit mit dem Vermieter bekommen und die Kaution ohne Probleme zurück erhalten - woraufhin sie jetzt darauf besteht, dass ich die Hälfte der September-Miete dann ja auch zahlen könne!

Nun meine Frage: Wie soll ich mich verhalten? Dem Vermieter das Angebot machen, dass wir keinen weiteren Stress machen, ich ihm ab dem 04.-14-10. die Miete zahle und er mich dafür zum 01.09. aus dem Mietvertrag entlässt? Quasi "unter der Hand"? Das "verlorene" Geld ist für mich dabei zweitrangig.

Oder soll ich weiterhin darauf bestehen, die Wohnung zum 01.09. gekündigt zu haben, auch wenn er es dann einsehen sollte und meine Mitbewohnerin ebenfalls zu diesem Datum ausziehen muss? Ich sollte dazu sagen, dass wir auch zusammen arbeiten. Noch mehr Stress sollte also möglichst verhindert werden...

Hab echt keine Ahnung, was ich machen soll! Ich will diesen Stress nur endlich weg haben!!!

Grüße
Natascha

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 2 hilfreich
    Re: Mietrecht - WG - Kündigung

    Hallo,

    wenn der Auszug am 03.10.2003 erfolgt ist die Miete für die Zeit bis 15.10.2003 zu zahlen. Deine Mitbewohnerin sollte sich einmal darüber klar werden, dass sie nicht auf Kosten Dritter - ob Du es bist oder der Vermieter - machen kann was sie will. Wohnung zum 01.09. gekündigt.
    Vermieter besteht auf Mietvertrag bis 14.10.
    Ich ziehe zum 01.09. aus, Mitbewohnerin zum 03.10.

    Auf Wunsch meiner Mitbewohnerin habe ich bzgl. des Endes des
    Mietvertrags Stillschweigen walten lassen, da sie befürchtete,
    sonst nicht bis Anfang Oktober dort wohnen bleiben zu können.
    Sie will jetzt aber die letzten elf Tage nicht zahlen, die
    zwischen ihrem Auszug und dem vom Vermieter festgesetzten
    letzten Miettag liegen. Da mir die Sache zu viel Stress macht
    (habe im Moment wichtigere Dinge im Kopf), habe ich nun
    vorgeschlagen, die letzten elf Tage komplett zu bezahlen,
    damit wir keinen weiteren Streit mit dem Vermieter bekommen
    und die Kaution ohne Probleme zurück erhalten - woraufhin sie
    jetzt darauf besteht, dass ich die Hälfte der September-Miete
    dann ja auch zahlen könne!
    Deine Mitmieterin ist schlichtweg unverschämt. Nun meine Frage: Wie soll ich mich verhalten? Dem Vermieter
    das Angebot machen, dass wir keinen weiteren Stress machen,
    ich ihm ab dem 04.-14-10. die Miete zahle und er mich dafür
    zum 01.09. aus dem Mietvertrag entlässt? Quasi "unter der
    Hand"? Das "verlorene" Geld ist für mich dabei zweitrangig.
    Mache ihm diesne Vorschlag, aber nur, wenn er erklärt, dass Du aus dem Mietverhältnis zum 01.09.2003 entlassen wirst. Deiner Mitmieterin traue ich nämlich zwischenzeitlich alles zu. Oder soll ich weiterhin darauf bestehen, die Wohnung zum
    01.09. gekündigt zu haben, auch wenn er es dann einsehen
    sollte und meine Mitbewohnerin ebenfalls zu diesem Datum
    ausziehen muss? Ich sollte dazu sagen, dass wir auch zusammen
    arbeiten. Noch mehr Stress sollte also möglichst verhindert
    werden...
    Du brauchst keine Feinde mehr. Hab echt keine Ahnung, was ich machen soll! Ich will diesen
    Stress nur endlich weg haben!!!
    Gruss Günter

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Mietrecht - WG - Kündigung

      Hallo,

      wenn der Auszug am 03.10.2003 erfolgt ist die Miete für die
      Zeit bis 15.10.2003 zu zahlen. Deine Mitbewohnerin sollte sich
      einmal darüber klar werden, dass sie nicht auf Kosten Dritter
      - ob Du es bist oder der Vermieter - machen kann was sie will.
      ... schon für diesen Satz hättest Du mehr als nur ein Sternchen verdient!!! Aber sie wirds nicht lernen. :-( woraufhin sie
      jetzt darauf besteht, dass ich die Hälfte der September-Miete
      dann ja auch zahlen könne!
      Deine Mitmieterin ist schlichtweg unverschämt.
      Meine Meinung, hatte deswegen ne ziemlich schlaflose Nacht gestern.
      Deshalb auch mein Posting. Nun meine Frage: Wie soll ich mich verhalten? Dem Vermieter
      das Angebot machen, dass wir keinen weiteren Stress machen,
      ich ihm ab dem 04.-14-10. die Miete zahle und er mich dafür
      zum 01.09. aus dem Mietvertrag entlässt? Quasi "unter der
      Hand"? Das "verlorene" Geld ist für mich dabei zweitrangig.
      Mache ihm diesne Vorschlag, aber nur, wenn er erklärt, dass Du
      aus dem Mietverhältnis zum 01.09.2003 entlassen wirst. Deiner
      Mitmieterin traue ich nämlich zwischenzeitlich alles zu.
      Wird er sicher tun. Ihm ist es egal, wer wie wo wohnt - hauptsache, er bekommt sein Geld. Dann sagt er zu quasi allem ja. Tja, muss es auch geben. Also werd ich für diese elf Tage zahlen. Gehe ich dann von der halben Monatsmiete minus drei Tage aus? Müsste doch eigentlich so sein, oder? Und muss ich meine Mitbewohnerin darüber informieren? So rein rechtlich gesehen, meine ich. Auch wegen der Schlüsselübergabe, die ja dann erst zum 15.10. erfolgen wird und bei der ich doch noch dabei sein sollte - oder muss ich das dann nicht mehr????

      Bin ich dann komplett raus, wenn der Vermieter mir schriftlich bestätigt, dass ich aus dem Vertrag entlassen bin? Und was ist dann mit der Kaution? Wenn er sein Geld bis 14.10. erhält, wird er uns die Kaution schnell zurück geben, geh ich jetzt einfach mal von aus. Wenn ich jetzt aber vorher schon aus dem Vertrag raus bin - bekomme ich dann auch schon vorher die Kaution, d.h. kann ich ihn danach fragen? Du hattest ja schon gesagt, dass er sie ein paar Monate einbehalten kann. Also nur rein theoretisch. Du brauchst keine Feinde mehr.
      Das Schlimme ist nur, dass sie es einfach nicht besser weiß - sie denkt nicht genug. Ähem. Das haste jetzt überhört... ;-) Gruss Günter
      Liebe Grüße
      Natascha

      • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Mietrecht - WG - Kündigung

        Hi Natascha
        Wenn du die Dame nicht irgendwann zur Ordnung rufst geht die dir von onat zu Monat stärker auf den Nerv. Das wird sich nicht auf WG beschränken. Leecher sind was widerliches. Leider meist nicht heilbar...
        HH

        • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Mietrecht - WG - Kündigung

          Hi,

          ich hoffe ja immer noch darauf, dass es sich gibt, sobald wir getrennte Wohnungen haben. Im Büro hab ich sie schließlich keine 24 Stunden mehr um mich. Gottseidank. Und sie wird meine Meinung hören - beim nächsten Klops, der sicher nicht lange auf sich warten lässt...

          Grüße
          Natascha [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

          • Antwort von nach 11 Stunden 1 hilfreich
            Re^5: Mietrecht - WG - Kündigung

            Hi
            Mir hat "so eine" nur beim Job gereicht - nach 3 Jahren hab ich gekündigt...
            HH [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

            • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
              Re^6: Mietrecht - WG - Kündigung

              Hi
              Mir hat "so eine" nur beim Job gereicht - nach 3 Jahren hab
              ich gekündigt...
              HH
              Guten Morgen!

              Beim Job habe ich den längeren Arm. Den würde ich wegen so einer nicht kündigen!

              Grüße
              Natascha

      • Antwort von nach 7 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Mietrecht - WG - Kündigung

        Hallo Natascha, Wird er sicher tun. Ihm ist es egal, wer wie wo wohnt -
        hauptsache, er bekommt sein Geld. Dann sagt er zu quasi allem
        ja. Tja, muss es auch geben. Also werd ich für diese elf Tage
        zahlen. Gehe ich dann von der halben Monatsmiete minus drei
        Tage aus? Müsste doch eigentlich so sein, oder? Und muss ich
        meine Mitbewohnerin darüber informieren? So rein rechtlich
        gesehen, meine ich. Auch wegen der Schlüsselübergabe, die ja
        dann erst zum 15.10. erfolgen wird und bei der ich doch noch
        dabei sein sollte - oder muss ich das dann nicht mehr????
        Ich nehme an, dass er den halben Monat will und keinen Abzug für 3 Tage akzeptiert. Bin ich dann komplett raus, wenn der Vermieter mir schriftlich
        bestätigt, dass ich aus dem Vertrag entlassen bin? Und was ist
        dann mit der Kaution?
        Hier muss natürlich vereinbart werden, dass die anteilige Kaution an Dich erstattet wird oder aber, bis wann spätestens die Kaution erstattet wird.

        Wenn er sein Geld bis 14.10. erhält, wird er uns die Kaution schnell zurück geben, geh ich jetzt
        einfach mal von aus. Wenn ich jetzt aber vorher schon aus dem
        Vertrag raus bin - bekomme ich dann auch schon vorher die
        Kaution, d.h. kann ich ihn danach fragen?
        Frage einfach, ob er es tut, keine Ahnung, er muss es nicht tun. Möglicherweise will er erst den Auszug abwarten, weil er mit Überraschungen rechnet, wenn Deine Bekannte auszieht.

        Du hattest ja schon gesagt, dass er sie ein paar Monate einbehalten kann. Also nur
        rein theoretisch. Du brauchst keine Feinde mehr.
        Das Schlimme ist nur, dass sie es einfach nicht besser weiß -
        sie denkt nicht genug. Ähem. Das haste jetzt überhört... ;-)
        Ich will Dich hier nicht belehren, habe aber gerade einen ähnlichen Fall, der vor Gericht ist, mit einem früheren Freund. Man kann sich auch blöd stellen, wenn man keine Verantwortung tragen will und andere für einem bezahlen sollen. was Du bisher dargestellt hast erweckt bei mir eher den Anschein, dass diese Dame sehr genau weiss was sie tut und auch weiss, wenn sie sich drückt, dass Du zahlst.

        Gruss Günter

        • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Mietrecht - WG - Kündigung

          Guten Morgen! Ich nehme an, dass er den halben Monat will und keinen Abzug
          für 3 Tage akzeptiert.
          Ja klar, den bekommt er ja auch. Nur weil sie ja bis einschl. 3.10. zahlt, daher die drei Tage Abzug. Bin ich dann komplett raus, wenn der Vermieter mir schriftlich
          bestätigt, dass ich aus dem Vertrag entlassen bin? Und was ist
          dann mit der Kaution?
          Hier muss natürlich vereinbart werden, dass die anteilige
          Kaution an Dich erstattet wird oder aber, bis wann spätestens
          die Kaution erstattet wird.
          Okay, das werde ich dann tun. Wenn er sein Geld bis 14.10. erhält, wird er uns die Kaution schnell zurück geben, geh ich jetzt
          einfach mal von aus. Wenn ich jetzt aber vorher schon aus dem
          Vertrag raus bin - bekomme ich dann auch schon vorher die
          Kaution, d.h. kann ich ihn danach fragen?
          Frage einfach, ob er es tut, keine Ahnung, er muss es nicht
          tun. Möglicherweise will er erst den Auszug abwarten, weil er
          mit Überraschungen rechnet, wenn Deine Bekannte auszieht.
          Hm, dann hat er ja immer noch ihren Teil der Kaution. Also fragen und aufs Beste hoffen. Das Schlimme ist nur, dass sie es einfach nicht besser weiß -
          sie denkt nicht genug. Ähem. Das haste jetzt überhört... ;-)
          Ich will Dich hier nicht belehren, habe aber gerade einen
          ähnlichen Fall, der vor Gericht ist, mit einem früheren
          Freund. Man kann sich auch blöd stellen, wenn man keine
          Verantwortung tragen will und andere für einem bezahlen
          sollen. was Du bisher dargestellt hast erweckt bei mir eher
          den Anschein, dass diese Dame sehr genau weiss was sie tut und
          auch weiss, wenn sie sich drückt, dass Du zahlst.
          Ach, und wenn schon. Wie gesagt, ich kann das Geld zwar auch nicht rausschmeißen, wie ich will - aber ich zahle trotzdem. Die Freundschaft ist sowieso schon lange hin. Zumindest von meiner Seite. Ich reiße mich im Moment echt schwer am Riemen. Sind ja nur noch ein paar Tage... Gruss Günter
          Danke & Grüße
          Natascha

        • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Mietrecht - WG - Kündigung

          Nochmal ich. :-)

          Wie schaut es denn aus, muss sie auch ihr Einverständnis zu meiner Entlassung aus dem Mietvertrag geben?

          Grüße
          Natascha



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