Untermieter
Von: , Frage gestellt am Mi, 8. Mär 2000
Ich habe ein möbliertes Zimmer meiner Mietwohnung für einen nicht näher bezeichneten Zeitraum von 2-6 Monaten untervermietet. Im Untermietvertrag sind für Besucher eine maximale Besuchszeit von 2 Tagen genannt (er ist Wochenendheimfahrer). Nun ist seine Freundin seit 1 Woche da. Mir wurde gesagt, sie würde einige Tage bleiben. Erst als sie dann wirklich hier war, wurde der Zeitraum mehrmals von 7 auf 9 und dann auf 14 Tage verlängert. Ich habe dem widersprochen und eine Abmahnung mit Androhung der fristlosen Kündigung erteilt, falls die Freundin nicht bis zu einem bestimmten Tag (gestern) ausgezogen ist. Beide sagten mir, daß sie sich nicht an die Frist halten würden und die Freundin auf jeden Fall zwei Wochen bleiben würde, da ich nichts dagegen machen könne. Die beiden sind mittlerweile sehr aggressiv, drängeln mich aus Küche und Bad und sobald ich länger als 10 Minuten telefoniere, heißt es ich solle auflegen, weil sie selber reden wollen. Zudem habe ich sie beim Lauschen an der Tür erwischt und sie drohen mir mit immensen Kosten, die im Falle einer Klage auf mich zukommen würden usw. Da es auch sonst Probleme gab und gibt, Miete und Telefongebühren pünktlich zu bekommen, möchte ich das Untermietverhältnis so schnell wie möglich beenden. Da massive Drohungen (leider ohne Zeugen) von den beiden kamen, schlafe ich seit einigen Tagen nicht mehr daheim. Was habe ich gegen den Untermieter in der Hand? Was ratet ihr mir? Gibt es ähnliche Urteile?
