Untermieter

Von: , Frage gestellt am Mi, 8. Mär 2000

Ich habe ein möbliertes Zimmer meiner Mietwohnung für einen nicht näher bezeichneten Zeitraum von 2-6 Monaten untervermietet. Im Untermietvertrag sind für Besucher eine maximale Besuchszeit von 2 Tagen genannt (er ist Wochenendheimfahrer). Nun ist seine Freundin seit 1 Woche da. Mir wurde gesagt, sie würde einige Tage bleiben. Erst als sie dann wirklich hier war, wurde der Zeitraum mehrmals von 7 auf 9 und dann auf 14 Tage verlängert. Ich habe dem widersprochen und eine Abmahnung mit Androhung der fristlosen Kündigung erteilt, falls die Freundin nicht bis zu einem bestimmten Tag (gestern) ausgezogen ist. Beide sagten mir, daß sie sich nicht an die Frist halten würden und die Freundin auf jeden Fall zwei Wochen bleiben würde, da ich nichts dagegen machen könne. Die beiden sind mittlerweile sehr aggressiv, drängeln mich aus Küche und Bad und sobald ich länger als 10 Minuten telefoniere, heißt es ich solle auflegen, weil sie selber reden wollen. Zudem habe ich sie beim Lauschen an der Tür erwischt und sie drohen mir mit immensen Kosten, die im Falle einer Klage auf mich zukommen würden usw. Da es auch sonst Probleme gab und gibt, Miete und Telefongebühren pünktlich zu bekommen, möchte ich das Untermietverhältnis so schnell wie möglich beenden. Da massive Drohungen (leider ohne Zeugen) von den beiden kamen, schlafe ich seit einigen Tagen nicht mehr daheim. Was habe ich gegen den Untermieter in der Hand? Was ratet ihr mir? Gibt es ähnliche Urteile?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
    Re: Schmeiß' die Zecken raus! Sofort!

    Hallo Sabine,
    was habt ihr denn für eine Kündigungsfrist vereinbart? Im einfachsten Fall kündigst Du fristgerecht und fertig.

    Bei so unerträglichen Verhältnissen wirst Du aber nicht mehr warten wollen. Andererseits mußt Du das gelegentliche Übernachten der Freundin Deines Untermieters dulden.
    In einem Untermietverhältnis mit gemeinsam benutzter Küche, Telefon, Bad etc. mußt Du aber keinen Besuch auf unbestimmte Zeit dulden, denn Du bist davon in Deiner persönlichen Lebensführung unmittelbar berührt.
    Du hast nun schon schriftlich abgemahnt, dann zieh' das jetzt auch ruhig durch. Die vorgekommenen Unverschämtheiten Deines Untermieters sind für Dich schlimm, aber Du wirst davon nichts beweisen können. Schmeiß' die Typen mit Bezug auf die fruchtlose Abmahnung raus und lasse Dich nicht wegen der Kosten einer Klage einschüchtern. Mit dem Mieterschutz für "möblierte Herrn" ist es nämlich nicht weit her.

    Gruß
    Wolfgang

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