Hallo WWW’ler,
was zum Teufel bedeutet ein: „Bereicherungsrechtlicher Anspruch“ bzw. gibt es einen Fall oder Beispiel.
Grüsse
Markus
Hallo WWW’ler,
was zum Teufel bedeutet ein: „Bereicherungsrechtlicher Anspruch“ bzw. gibt es einen Fall oder Beispiel.
Grüsse
Markus
Hallo!
Ein bereicherungsrechtlicher Anspruch ist ein schuldrechtlicher Anspruch des Entreicherten gegen den Bereicherten zur Rückgängigmachung einer ungerechtfertigten Vermögensverschiebung.
Es gibt verschiedene Arten von Bereicherungsansprüchen.
Ein Beispiel:
K und V schließen einen Kaufvertrag. K übergibt V 100,- Euro, V übergibt K die Ware.
K ficht den Vertrag wegen eines Gewährleistungsmangels der Ware erfolgreich vor Gericht an, der Vertrag wird gewandelt. (Jetzt ist der Vertrag zwar weg, aber K hat noch die Ware und V noch das Geld).
Jetzt können V und K jeweils vom anderen gemäß § 1435 ABGB (condictio causa finita - Bereicherungsanspruch wegen nachträglichem Wegfalls des Titels, also des Vertrages) die Sache, bzw. das Geld zurückfordern.
Ich hoffe das war anschaulich, wenn es um einen konkreten Fall geht, müsstest du das genauer schildern.
Gruß
Tom
Hallo Markus,
ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung kann sich auch aus §§ 812 ff BGB ergeben.
Ein typischer Fall des § 812 BGB ist z.B., dass Käufer A. statt auf das Konto des Verkäufers B. eine bestimmte Summe überweist, sondern wegen eines Zahlendrehers in der Kontonummer das Geld auf dem Konto des unbeteiligten C. landet.
Nun hat A. gegenüber C. einen Anspruch auf Herausgabe des Geldes nach § 812.
Gruß
hostrunner