Großes Problem mit Rechtslage bei Immolienverkauf
Von: , Frage gestellt am Mi, 8. Mär 2000
Hallo,
folgendes trug sich zu.
1. Jemand wollte mittels Inserate im Namen der Großmutter ein Haus vermieten. Die Inserentin wurde von ihrer früheren Bank kontaktiert, bei der ihre Oma das Konto noch hatte. Der Enkelin, als Vertreterin, wurde gesagt, sie solle es doch über die Bank machen, da sie eh keine Kosten habe und die Provision zahle der Mieter. Gesagt - getan.
Zwischenzeitlich jedoch kamen Steuerschulden seitens der Großmutter durch deren Erbschaft zustande bzw. die Großmutter selbst verstarb auch, sodaß auch für sie eine Schenkungssteuer anfällt.
1. Frage: ist eine Enkelin verpflichtet, die Steuerschuld ihrer Großmutter zu tilgen, wenn vertraglich nichts geregelt worden ist? Erbe vorhanden. Binnen drei Jahren fällt nun mehrfach Erbschaftssteuer an, zumal der Lebenspartner der Oma auch erst geerbt hat, bevor er selbst verstarb. Ganz schön happige Kosten.
Es sollte, mußte also das Haus verkauft werden. Die Bank übernahm das weiterhin ohne große Vereinbarungen. Es wurde nie ein Vertrag gemacht.
Nun, hat die Hausverkäuferin vor wenigen Wochen erst erfahren, daß der Käufer 3 % + MWST zahlen soll, was üblich ist. Doch der Verkäufer soll es ebenso tun. Das heißt eine Provision von ca. 7 % für die Bank - dafür muß eine alte Frau ziemlich lange stricken.
2. Frage: Ist das a, rechtens, b, üblich? Was sind die üblichen Sätze? Ich kenne es hier bei mir nur so, daß der Käufer zahlt und der Verkäufer nach Absprache, doch dann entfallen die Kosten beim Käufer dafür.
Jetzt sagt die Bank, es wäre besprochen worden und die Hausverkäuferin solle nicht so zickig sein (man kennt sich auf dem Land halt auch etwas privat). Entweder sie stimmt nun den Konditionen zu, die nie vereinbart worden sind laut ihrer Meinung oder sie soll laut Bank die bereits entstandenen Kosten für die Werbung usw. zahlen.
3. Frage: Muß sie das? Wie ist das mit den Kosten, wenn eine Bank zu dem vereinbarten Betrag nebst Spielraum nicht verkaufen kann, vielleicht auch nicht verkaufen will?
Die Bank behauptet, es habe ein Vertag mit der Oma bestanden, den sie nun übernehmen müsse. Das kann ich nicht glauben, weder daß es diesen Vertrag gibt, noch daß sie ihn übernehmen muß.
4. Frage: Ohne schriftliche Regelung können doch Verträge, z.B. Vertrag mit Immobilienmaklern, nicht "vererbt" werden, oder?
Überdies hat die Wohnungsinhaberin nun selbst inseriert und teils recht viel mehr Geld angeboten bekommen als die Zahlungsangebote bei der Bank gewesen sind. Doch aus diversen Gründen ist bislang kein Abschluß zustande gekommen. Überdies hat die nun Hilfe suchende das Problem, daß sie mit Außenständen viel zu lange gewartet hat, und nun teils gerichtliche Mahnungen in Bälde an den Hals bekommen wird, weil sie sich naiverweise auf die Zusage eines baldigen Hausverkaufs der Bank verlassen hat. Zwischenzeitlich hat die Bank ihr zwar seit Wochen einen Kredit zugesagt. Doch als es nun darum ging die Grundschuld zu bestellen, lag noch kein Vertrag vor. Und sie erfuhr nun, daß sie den Kredit nur in Zusammenhang mit der Unterschrift unter dem Vertrag für den Immmobilienmakler bekommen würde.
5. Frage: Tja, was tun? Bekommt man, gegebenenfalls wo, schnell für ein paar Wochen oder Monate einen Überbrückungskredit? Sicherheit vorhanden. Banken machen das nicht. Denn laut Banken dürfen keine Sicherheitskredite ausgegeben werden und die Hausverkäuferin verfügt über kein regelmäßiges Einkommen. Die Einnahmen ihrer neuen Selbständigkeit kommen erst jetzt langsam.
Fragen: Müssen die der Bank entstandenen Auslagen erstetzt werden?
Und müssen 7 % Provision akzeptiert werden, die letztendlich doch auch der Verkäufer zahlt, zumal der Käufer auch rechnet, was er neben den Kosten für das Haus sonst noch zu zahlen hat... Provision, Grundbuchamt...
Ferner haben nun zwei Interessenten bei der Hausverkäuferin angerufen, die sich über die Bänker recht negativ geäußert haben. Sie seien beide sehr unfreundlich behandelt worden. Gestellte Fragen wären nicht oder nur sehr unzureichend beantwortet worden und es wäre auch kein Spielraum für Handeln genannt worden. Einer mutmaßte, der Bänker häte nur dessen Unterschrift haben wollen als Nachweis, daß er - der Bänker - was getan hat, daß jedoch dieser gar nicht das Haus wirklich verkaufen hat wollen. Es kam ihm so vor, als hätte er es fast selbst einkaufen wollen. So die Mutmaßung eines Kaufinteressenten. Dies klingt natürlich bei den generellen Erfahrungen mit dieser Bank nicht gerade vertrauenserweckend.
Die Verkaufswillige steht sehr unter Streß, aufgrund von diversen Außenständen das Haus verkaufen zu müssen. Doch 7 % für die Bank - das ist Wucher - finde ich. Gibt es (schnelle) Alternativen bzw. was darf die Bank verlangen, wie kann man da am besten handeln?
Und wie ist das, wenn die Verkaufsinteressentin unterschreibt, doch in 6 Monaten - solange geht der Vertrag - wieder kein Hausverkauf zustande kommt? Sind dann (wieder) die zwischenzeitlich angefallenen Inseratekosten fällig?
Ich würde mich sehr freuen, macht sich jemand die Mühe das zu lesen und auch noch zu beantworten.
Mit sonnigem Gurß,
Romana
