Großes Problem mit Rechtslage bei Immolienverkauf

Hallo,

folgendes trug sich zu.

  1. Jemand wollte mittels Inserate im Namen der Großmutter ein Haus vermieten. Die Inserentin wurde von ihrer früheren Bank kontaktiert, bei der ihre Oma das Konto noch hatte. Der Enkelin, als Vertreterin, wurde gesagt, sie solle es doch über die Bank machen, da sie eh keine Kosten habe und die Provision zahle der Mieter. Gesagt - getan.

Zwischenzeitlich jedoch kamen Steuerschulden seitens der Großmutter durch deren Erbschaft zustande bzw. die Großmutter selbst verstarb auch, sodaß auch für sie eine Schenkungssteuer anfällt.

  1. Frage: ist eine Enkelin verpflichtet, die Steuerschuld ihrer Großmutter zu tilgen, wenn vertraglich nichts geregelt worden ist? Erbe vorhanden. Binnen drei Jahren fällt nun mehrfach Erbschaftssteuer an, zumal der Lebenspartner der Oma auch erst geerbt hat, bevor er selbst verstarb. Ganz schön happige Kosten.

Es sollte, mußte also das Haus verkauft werden. Die Bank übernahm das weiterhin ohne große Vereinbarungen. Es wurde nie ein Vertrag gemacht.

Nun, hat die Hausverkäuferin vor wenigen Wochen erst erfahren, daß der Käufer 3 % + MWST zahlen soll, was üblich ist. Doch der Verkäufer soll es ebenso tun. Das heißt eine Provision von ca. 7 % für die Bank - dafür muß eine alte Frau ziemlich lange stricken.

  1. Frage: Ist das a, rechtens, b, üblich? Was sind die üblichen Sätze? Ich kenne es hier bei mir nur so, daß der Käufer zahlt und der Verkäufer nach Absprache, doch dann entfallen die Kosten beim Käufer dafür.

Jetzt sagt die Bank, es wäre besprochen worden und die Hausverkäuferin solle nicht so zickig sein (man kennt sich auf dem Land halt auch etwas privat). Entweder sie stimmt nun den Konditionen zu, die nie vereinbart worden sind laut ihrer Meinung oder sie soll laut Bank die bereits entstandenen Kosten für die Werbung usw. zahlen.

  1. Frage: Muß sie das? Wie ist das mit den Kosten, wenn eine Bank zu dem vereinbarten Betrag nebst Spielraum nicht verkaufen kann, vielleicht auch nicht verkaufen will?

Die Bank behauptet, es habe ein Vertag mit der Oma bestanden, den sie nun übernehmen müsse. Das kann ich nicht glauben, weder daß es diesen Vertrag gibt, noch daß sie ihn übernehmen muß.
4. Frage: Ohne schriftliche Regelung können doch Verträge, z.B. Vertrag mit Immobilienmaklern, nicht „vererbt“ werden, oder?

Überdies hat die Wohnungsinhaberin nun selbst inseriert und teils recht viel mehr Geld angeboten bekommen als die Zahlungsangebote bei der Bank gewesen sind. Doch aus diversen Gründen ist bislang kein Abschluß zustande gekommen. Überdies hat die nun Hilfe suchende das Problem, daß sie mit Außenständen viel zu lange gewartet hat, und nun teils gerichtliche Mahnungen in Bälde an den Hals bekommen wird, weil sie sich naiverweise auf die Zusage eines baldigen Hausverkaufs der Bank verlassen hat. Zwischenzeitlich hat die Bank ihr zwar seit Wochen einen Kredit zugesagt. Doch als es nun darum ging die Grundschuld zu bestellen, lag noch kein Vertrag vor. Und sie erfuhr nun, daß sie den Kredit nur in Zusammenhang mit der Unterschrift unter dem Vertrag für den Immmobilienmakler bekommen würde.
5. Frage: Tja, was tun? Bekommt man, gegebenenfalls wo, schnell für ein paar Wochen oder Monate einen Überbrückungskredit? Sicherheit vorhanden. Banken machen das nicht. Denn laut Banken dürfen keine Sicherheitskredite ausgegeben werden und die Hausverkäuferin verfügt über kein regelmäßiges Einkommen. Die Einnahmen ihrer neuen Selbständigkeit kommen erst jetzt langsam.

Fragen: Müssen die der Bank entstandenen Auslagen erstetzt werden?
Und müssen 7 % Provision akzeptiert werden, die letztendlich doch auch der Verkäufer zahlt, zumal der Käufer auch rechnet, was er neben den Kosten für das Haus sonst noch zu zahlen hat… Provision, Grundbuchamt…

Ferner haben nun zwei Interessenten bei der Hausverkäuferin angerufen, die sich über die Bänker recht negativ geäußert haben. Sie seien beide sehr unfreundlich behandelt worden. Gestellte Fragen wären nicht oder nur sehr unzureichend beantwortet worden und es wäre auch kein Spielraum für Handeln genannt worden. Einer mutmaßte, der Bänker häte nur dessen Unterschrift haben wollen als Nachweis, daß er - der Bänker - was getan hat, daß jedoch dieser gar nicht das Haus wirklich verkaufen hat wollen. Es kam ihm so vor, als hätte er es fast selbst einkaufen wollen. So die Mutmaßung eines Kaufinteressenten. Dies klingt natürlich bei den generellen Erfahrungen mit dieser Bank nicht gerade vertrauenserweckend.

Die Verkaufswillige steht sehr unter Streß, aufgrund von diversen Außenständen das Haus verkaufen zu müssen. Doch 7 % für die Bank - das ist Wucher - finde ich. Gibt es (schnelle) Alternativen bzw. was darf die Bank verlangen, wie kann man da am besten handeln?

Und wie ist das, wenn die Verkaufsinteressentin unterschreibt, doch in 6 Monaten - solange geht der Vertrag - wieder kein Hausverkauf zustande kommt? Sind dann (wieder) die zwischenzeitlich angefallenen Inseratekosten fällig?

Ich würde mich sehr freuen, macht sich jemand die Mühe das zu lesen und auch noch zu beantworten.

Mit sonnigem Gurß,

Romana

Hallo Ramona ,

sorry aber in Deinem Fall ist die gesamte Rechtslage sehr „unübersichtlich“ ,es können auch nur der oder die Erben das Haus verkaufen , und da es wohl um größere Beträge geht kann man nur raten einen Steuerberater zu konsultieren und wenn nötig einen Anwalt.
Das kostet zwar auch Geld ( vorher nach den Kosten fragen) aber ist bestimmt insgesamt günstiger als ohne.

viel Glück

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Hi,

vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt. Ja, hier geht es mehr als um ein Trinkgeld. Dennoch müßte man doch sagen können, kann man als Erbin - ohne daß es vertraglich geregelt ist - zu einer „Erbschaft einen Immobilienvertrages“ herangezogen werden?

Ist man dazu verpflichtet, gibt es keine Verträge und wurde es auch nie vereinbart, daß Werbungskosten zu zahlen sind, steigt man aus dem eh nicht existenten Vertrag aus?

Wo kann man auf die Schnelle und doch noch seriös Geld leihen? Sicherheit in Form von Immobilie vorhanden. Banken geben laut deren Aussage keine Sicherheitskredite, verlangen regelmäßige Zahlungseingänge.

Würde mich freuen, kämme noch was Konstruktives rüber. Snief :frowning:((

Mit sonnigem Gruß,

Romana

Hi!

Hi,

vielleicht habe ich mich unklar
ausgedrückt. Ja, hier geht es mehr als um
ein Trinkgeld. Dennoch müßte man doch
sagen können, kann man als Erbin - ohne
daß es vertraglich geregelt ist - zu
einer „Erbschaft einen
Immobilienvertrages“ herangezogen werden?

Ich bin kein Anwalt, aber bezweifel, daß Verträge vererbt werden, außer antürlich existierenden Mietverträgen…

Ist man dazu verpflichtet, gibt es keine
Verträge und wurde es auch nie
vereinbart, daß Werbungskosten zu zahlen
sind, steigt man aus dem eh nicht
existenten Vertrag aus?

Werbungskosten müßt ihr selbstverständlich nicht bezahlen. Dafür kassieren ja die Banken bei einem Verkauf die Provision…

Wo kann man auf die Schnelle und doch
noch seriös Geld leihen? Sicherheit in
Form von Immobilie vorhanden. Banken
geben laut deren Aussage keine
Sicherheitskredite, verlangen regelmäßige
Zahlungseingänge.

Blödsinn, aber logisch, daß die Bank sagt, daß es da nicht gibt! Geht zu einer anderen Bank und nehmt eine Hypothek dort auf! Wenn dsa Haus nicht „belastet“ ist bisher wird es damit kaum ein Problem geben. Geh mal zu stiftung warentest im Internet , dort findest du auch die Adressen vieler onlinebanken, die bei so etwas günstig sein sollen (kein Ahnung ob das stimmt…)
Frag auch mal den Steuerberater, denn viele von denen vermitteln auch Wohnungen an Leute die eine Kapitalanlage brauchen…

Ihr scheint ja auf dem Dorf zu leben, da empfehle ich halt mal den Weg in eine größere Stadt um dort eine/mehrere Banken aufzusuchen! Dort werdet ihr mit Sicherheit einen Kredit bekommen.

Da ihr so wie es sich anhört bisher recht gutgläubig wart kann ich nochmals nur raten hier „professionelle“ Hilfe zu holen…, d. h. einen Anwalt, der sich um die Bankangelegenheiten kümmert! Anzuraten wäre eventuell auch einen Immobilienmakler einzuschalten, der natürlich nichts mit dieser Bank zu tun haben darf…

Gruß

Bernd

Würde mich freuen, kämme noch was
Konstruktives rüber. Snief :frowning:((

Ich kann nur raten… schnellstens zum Anwalt, denn so wie ich das sehe, versucht die Bank eindeutig euch an den finanziellen Abgrund zu treiben um dann die Wohnung im Rahmen der Zwangsversteigerung zu einem Spottpreis zu bekommen. Aus diesem Grunde versucht der Banker wohl den Verkauf zu verhindern…

Mit sonnigem Gruß,

Romana

Hi!

Hi,

vielleicht habe ich mich unklar
ausgedrückt. Ja, hier geht es mehr als um
ein Trinkgeld. Dennoch müßte man doch
sagen können, kann man als Erbin - ohne
daß es vertraglich geregelt ist - zu
einer "Erbschaft einen

Hi Bernd,

ich mag das nicht, was Du geschrieben hast. Und dem ist so, weil Du wohl leider Recht hast. Ganz naiv aus kleinen Augen groß draus blickend, frage ich mich, wie können Menschen nur so sein. :frowning:((

Tja, der eben konsultierte Rechtsanwalt bestätigte die hier im allgemeinen so getätigten Aussagen.

Kein Vertrag, keine Verpflichtungen.
Verträge dieser Art können nicht vererbt werden.
Aufwandsentschädigungen für Inseratekosten kann die Bank auch nicht verlangen, da sie die ja ansich aus der Provision ziehen würde. Nun, das hat sich zwar alles recht positiv angehört, doch leider ändert das nichts an der Tatsache, daß dringendst Geld benötigt wird, weil einfach mit Rechnungszahlungen aufgrund eines naiven Vertrauens und wohl auch einer gewissen Bequemlichkeit und Angst vor Entscheidungen, zu lange gewartet worden ist.

Gleichzeitig ist da schon ein schäbiges Gefühl in mir. Denn einerseits hatte man mit der Bank Kontakt, ist in dem Kuhdorf aufgewachsen, auch wenn ich jetzt in München wohne :smile:, und dann geht so ein Mensch trotz gewisser Bemühungen leer aus. Auf der anderen Seite sehe ich aber klar, diese Bänker scheinen sehr viel mehr ihr Wohl als nur ansatzweise das Wohl des Kunden im Auge gehabt zu haben. Und wenn diverse Mutmaßungen stimmen, daß die gar nicht das Objekt verkaufen wollte, damit es früher oder später zwangsversteigert werden muß, soll diesen Leuten, wenn auch mit schlechtem Gewissen, nichts an Geld zufließen. Wer bescheissen will, muß dann eben auch die Konsequenzen tragen und eventuell für seine Mühen ganz leer ausgehen.

Mit frustriertem Gruß,
Romana

Hi Romana!

Hi!

Hi,

vielleicht habe ich mich unklar
ausgedrückt. Ja, hier geht es mehr als um
ein Trinkgeld. Dennoch müßte man doch
sagen können, kann man als Erbin - ohne
daß es vertraglich geregelt ist - zu
einer "Erbschaft einen

Hi Bernd,

ich mag das nicht, was Du geschrieben
hast. Und dem ist so, weil Du wohl leider
Recht hast. Ganz naiv aus kleinen Augen
groß draus blickend, frage ich mich, wie
können Menschen nur so sein. :frowning:((

Tja… wem sagst du das?!? Ich arbeite gerade daran, daß mein ehemals bester Freund in den Knast kommt… so kann man sich in Menschen irren…

Tja, der eben konsultierte Rechtsanwalt
bestätigte die hier im allgemeinen so
getätigten Aussagen.

Kein Vertrag, keine Verpflichtungen.
Verträge dieser Art können nicht vererbt
werden.
Aufwandsentschädigungen für
Inseratekosten kann die Bank auch nicht
verlangen, da sie die ja ansich aus der
Provision ziehen würde. Nun, das hat sich
zwar alles recht positiv angehört, doch
leider ändert das nichts an der Tatsache,
daß dringendst Geld benötigt wird, weil
einfach mit Rechnungszahlungen aufgrund
eines naiven Vertrauens und wohl auch
einer gewissen Bequemlichkeit und Angst
vor Entscheidungen, zu lange gewartet
worden ist.

Deswegen mein Tip, bei einer Bank wegen eines „Hypothekendarlehens“ (so schimpft sich das glaube ich) nachzufragen, was eigentlich klappen sollte…aber SCHNELL

Gleichzeitig ist da schon ein schäbiges
Gefühl in mir. Denn einerseits hatte man
mit der Bank Kontakt, ist in dem Kuhdorf
aufgewachsen, auch wenn ich jetzt in
München wohne :smile:, und dann geht so ein
Mensch trotz gewisser Bemühungen leer
aus. Auf der anderen Seite sehe ich aber
klar, diese Bänker scheinen sehr viel
mehr ihr Wohl als nur ansatzweise das
Wohl des Kunden im Auge gehabt zu haben.

Naja, die meisten Menschen denken leider mehr an Ihr Wohl und gehen über Leichen…
Mich hat meine damalige Naivität ein Vermögen gekostet…

Und wenn diverse Mutmaßungen stimmen, daß
die gar nicht das Objekt verkaufen
wollte, damit es früher oder später
zwangsversteigert werden muß, soll diesen
Leuten, wenn auch mit schlechtem
Gewissen, nichts an Geld zufließen.

Brauchst kein schelchtes Gewissen zu haben…den Banken geht es gut genug, u. a. weil Sie in erster Linie an ihr eigenes Wohl denken…

Wer
bescheissen will, muß dann eben auch die
Konsequenzen tragen und eventuell für
seine Mühen ganz leer ausgehen.

Eben drum ;o))

Mit frustriertem Gruß,
Romana

Nicht frustriert sein…es gibt noch genug ehrliche Menschen und solange man selbst „sauber“ bleibt muß man zwar akzeptieren, daß andere anders denken, aber deswegen frustriert zu sein lohnt net ;o)

Gruß

Bernd

Hi Bernd,

die Sache ist nicht so einfach. Die Banken geben keinen Kredit. Ja, Du liest richtig. Ich kann es gar nicht fassen. Angeblich dürfen sie keine Sicherheitskredite ausgeben. Das heißt, ohne regelmäßiges Einkommen läuft nix. Tja, und andere Argumente: für zwei, drei Monate eine Grundschuld eintragen, das mache keine Banke,daran würden sie ja nichts verdienen. Nächstes Argument mit kaltem Lächeln: dann sollte das Haus schnell verkauft werden, damit es nicht unter den Hammer kommt. :smile:

That’s life.

Ciao,
Romana

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Hi!

Kann ich wirklich kaum glauben, aber ich bin heute bei einer Bank (finanziere meine Wohnung;o))… kann ja mal wenn es geht nachfragen, was die dazu sagt…

Hmm… kann Dir im Moment nur raten zu einem Schuldnerberater zu gehen, der weiß bestimmt was zu machen ist…

Gruß

Bernd

Hi!

Habe mal bei „meiner“ Bankerin nachgefragt! Es scheint in der Tat schwierig zu sein einen Kredit aufs Haus bei
keinem Einkommen zu bekommen, aber sie sagte nicht: Es geht nicht!
Die Gründe konntnicht ganz nachvollziehen (bin ja kein Banker *gg).

Gruß

Bernd

Oh Bernd,

ich bezweifle schon sehr, ob Bänker sich selbst verstehen. Einerseits sollen sie ihren Dienst am Menschen tun und andererseits ihre Kröten zusammen halten. A bissl paradox finde ich’s schon manchmal.

Ciao,
Romana

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