Hausarrest bei Kindern

Von: , Frage gestellt am Di, 12. Aug 2003
Ist es legal, wenn man seinen Kindern zur Strafe z. B. Hausarrest erteilt? Der Begriff "Aufenthaltsbestimmungsrecht" sagt mir was, aber sicherlich gibt es da ja auch Grenzen. Wie weit dürfen Eltern gehen? Gibt es evtl. auch zeitliche Grenzen? Wie sieht es mit dem Tatbestand der Freiheitsberaubung aus? Wo sind da die Grenzen gesetzt?

Mathias

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von (abgemeldet) nach 21 Minuten 0 hilfreich
    Re: Hausarrest bei Kindern
    Ist es legal, wenn man seinen Kindern zur Strafe z. B.
    Hausarrest erteilt?
    Ja! Und immer noch besser als eine ordentliche Tracht Prügel!

    Der Begriff "Aufenthaltsbestimmungsrecht" sagt mir was, aber sicherlich gibt es da ja auch Grenzen.
    Hausarrest hat nichts mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht zu tun.

    Wie weit dürfen Eltern gehen?
    Wie weit sind sie denn gegangen? Die Angemessenheit der Strafe ist in die Erziehungshoheit der Eltern glegt.


    Gibt es evtl. auch zeitliche Grenzen?
    Mir nicht bekannt! Denn der normal Alltag wie Schule, Beruf o.ä. wird doch aufrechterhalten. die Einschränkung bezieht sich doch nur auf den Freizeitbereich.

    Wie sieht es mit dem Tatbestand der Freiheitsberaubung aus? Wo sind da die Grenzen gesetzt?
    Das ist keine Freiheitsberaubung, solange das Kind nicht an die Heizung gefesselt wird o.ä.


    gruss
    winkel
  2. Antwort von (abgemeldet) nach 16 Stunden 0 hilfreich
    Re: Hausarrest bei Kindern
    Hi!

    Gott sei Dank sit wenigstens noch der Hausarrest erlaubt ;o)) - allerdings natürlich nur im zumutbarem Rahmen. Je nach Ausmaß kommt man natürlich in den Bereich der Freiheitsberaubung.

    Kurz gesagt ist es solange erlaubt wie dem Kindeswohl nicht geschadt wird und es als Strafe angemessen erscheint....

    Falls du hier aus eigenem Interesse schreibst solltest dir aber vermutlich eher Gedanken machen über das was du getan hast und Dein Verhalten korrigieren.....

    Gruß

    Bernd
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