HITZE

Von: , Frage gestellt am Di, 12. Aug 2003

ich bin wirklich ziemlich fertig weg der hitze. heute habe ich bei uns im büro gemessen, und es waren 39,2°C. kann es sein, dass es da keine hitzefrei-regelung gibt? wenn ich abends nach hause komme, kippe ich regelmaessig aus den latschen, da ich von der hitze mehr als fertig bin.
ich finde das ungerecht. bei lehrern und schülern gibt es doch eine regelng, warum denn dann nicht bei schwerarbeitenden menschen? schüler muessen keine 9-10 stunden am stueck arbeiten.
ich finde das geht gar nicht an.
wer weiss, an wen man sich arbeitsrechtlich wenden kann?
wir haben hier keine klimaanlage, und die ventilatoren pusten auch nur warme luft. das ist mit sicherheit keine arbeitsfreundliche umgebung, oder?

gruss die eluisa

33 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 26 Minuten 1 hilfreich
    Re: HITZE

    Hallo ich finde das ungerecht. bei lehrern und schülern gibt es doch
    eine regelng,
    -- Wer sagt, daß die Lehrer frei haben? Außerdem bist Du doch kein Schüler mehr, oder? warum denn dann nicht bei schwerarbeitenden
    menschen?
    -- Weil mein Fernseher dann nicht mehr läuft, weil kein Strom da ist. :o) Schon mal wirklich konkret darüber nachgedacht, was passiert, wenn alle AN bei XY°C nach hause gehen dürfen? Ungeachtet der Versorgungsfrage auch mal an den Umsatzverlust und die folgenden Insolvenzen einen Gedanken verschwendet? Einen Anspruch auf Hitzefrei gibt es schlicht und einfach nicht. Es gibt hier gesetzlich nur Soll-Bestimmungen, mehr nicht.

    Lies Dir das mal durch:

    http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/26/0,1872,2059034,00....

    Ist sicherlich sehr pauschal und verkürzt, aber ganz verständlich geschrieben.

    Gruß,
    LeoLo

  2. Antwort von nach 30 Minuten 0 hilfreich
    Re: HITZE

    Hallo eluisa,

    leider wirst du schwitzen müssen. Ich suche schon seit Tagen für einen Freund (bei mir ist es recht kühl-> so ca. 33 Grad) von mir einen Artikel oder Gesetzesvorlage. Nach einer Auskunft eines MA der IHK ist da nichts machen, außer (oooh Hoffnung) wenn die Arbeitsbedingungen absolut unerträglich wären. Aber, so der MA der IHK, wann ist das schon?? Ich brachte das Beispiel meines Freundes (auch im Büro) und das sagte er mir, das der Freund ja auch genug Pausen machen könnte, etc. Wo er sich dann erfrischen kann. Na ganz großes Tennis!!!!

    Der MA der IHK teilte mir aber dann im selben Zusammenhang mit, das, wenn ein Arbeitsunfall auf die Überbeanspruchung am Arbeitsplatz durch Hitz, eintreten sollte, die BG einen riesen Ärger macht. Wie passt das denn jetzt alles zusammen?? Ich hab auch kein Plan mehr, esse jetzt mein lecker Eis und werde dann mal nach Hause gehen. Da werde ich erstmal unser Baby aus dem Plantschbecken schmeißen (hockt wahrscheinlich schon den ganzen Tag darin) und mir es mit einer eiskalten Flasche Bier darin gemütlich machen.

    Tröstet euch alle, bald ist di Hitze vorbei und ihr sehnt euch dann bestimmt wieder nach dem SUUUUUUUUUPER SOMMER.

    Gruß
    Martin

  3. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: HITZE

    Hallo !

    Die Arbeitsstättenverordnung gibt ganz allgemein vor, dass Bereiche von Arbeitsplätzen, die unter starker Hitzeentwicklung stehen, im Rahmen des betrieblich Möglichen auf eine erträgliche Temperatur gekühlt werden müssen.
    Ergänzend dazu heißt es in den Arbeitsstättenrichtlinien, dass die Raumtemp. in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten s o l l (von Hitzearbeitsplätzen abgesehen).
    Dabei ist Ramtemp. die in einer Höhe von 75 cm über dem Fußboden in der Mitte des geschlossenen Raumes mit einem Thermometer gemessene Temp.

    Fragt sich nur noch, was geschieht, wenn trotz Bullenhitze der Arbeitgeber kühl bleibt?
    Den Arbeitnehmern steht ein Beschwerderecht zu. Es wird allerdings nicht beim Arbeitsgericht ausgeübt, sondern beim Staatlichen Amt für Arbeitsschutz. Dort gibt es Fachleute, die mit dem Unternehmer Abhilfemaßnahmen diskutieren und konkrete Vorschläge machen. Folgt darauf nichts in Richtung Arbeitsschutz, dann wird auch schon mal mit einem Bußgeld gedroht.
    Das wird dann gezahlt und Ihr schwitzt weiter.

    Gruß max

    • Antwort von nach 19 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: HITZE

      Hallo, Fragt sich nur noch, was geschieht, wenn trotz Bullenhitze der Arbeitgeber kühl bleibt?
      der Arbeitgeber schädigt sich doch nur selbst. Die Arbeitskraft sinkt, die Bereitschaft krank zu feiern. Mir ist unklar wieso hier eindeutig an der falschen Stelle gespart wird.

      Gruss
      Enno

  4. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Handlungsempfehlung

    Hii Christine,

    wie schon gesagt wurde: Es handelt ich bei der anhaltenden Rekordhitze um einen Ausnahmezustand, von dem wir alle betroffen sind.

    Ein MUSS gibt es für den Arbeitgeber nicht. Die Arbeitstättenverordnung gibt hier nur Empfehlungen ("Bei hohen Außentemperaturen sollten 26° C nicht überschritten werden."): http://www.sozialnetz-hessen.de/awca/ph.asp?id=het&H...

    Bevor Ihr irgendwelche Schritte unternehmt, wäre es sicher sinnvoll, zunächst den Arbeitgeber bzgl. Möglichkeiten zur Klimaverbesserung anzusprechen.

    Viele Grüße
    Diana

  5. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: HITZE

    Hallo, Christine/Eluisa,
    für so etwas gibt es in Deutschland eine Arbeitsstättenverordnung.
    Doirt heißt es: "Für Bürotätigkeiten gilt eine empfohlene Temperatur von 21 bis 22°C. Bei hohen Außentemperaturen sollte die Raumtemperatur 26°C nicht überschreiten."
    Es ist also eine "Kann- Bestimmung"

    In der Schweiz greift Art. 16 ArGV3. Dort ist bestimmt: "Raumtemperatur, Luftfeuchtigkeit und Belüftung müssen der Arbeit angepasst werden und dürfen der Gesundheit nicht abträglich sein; dabei gelten folgende Werte:
    • Arbeit in sitzender Stellung: 21 bis 23°C;
    • Schwerarbeit: 12 bis 17°C;
    Steigt die Aussentemperatur, dürfen diese Werte um zwei bis vier Grad höher sein.
    Steigt die Raumtemperatur, muss für Kühlung gesorgt werden."

    Da ist also der Arbeitgeber in der Pflicht.

    Man sollte auf jeden Fall mit der Arbeitgeber reden, ob es nicht möglich ist, die Arbeitszeit auf die kühleren Stunden des Tages zu verlegen, eventuell Freistunden einzurümen, die später, wenn es kühler ist nachgearbeitet werden und für Getränke zu sorgen.

    Grüße
    Eckard (der ebenfalls bei 35° und mehr vor sich hindampft, aber kostenlose Getränke erhält und die Arbeitszeit eine Stunde vorbverlegt hat.)

    • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
      nur aus interesse

      hallo, Bei hohen Außentemperaturen sollte
      die Raumtemperatur 26°C nicht überschreiten."
      wie sieht es bei kälte aus? auch sollte oder muß?

      gruß datafox

      • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
        Muss und Soll

        Hallo,

        in der entsprechenden Arbeitsstättenrichtlinie heißt es:

        "In Arbeitsräumen muss die Lufttemperatur mindestens betragen:"

        Dann folgen verschiedene Mindesttemperaturen, z. B. für leichte Tätigkeiten im Sitzen 20 °C.

        Im nächsten Satz heißt es dann:

        "Die Mindesttemperaturen sollen während der gesamten Arbeitszeit gewährleistet sein."

        Also, ganz eindeutig scheint mir das nicht zu sein... Vielleicht gibt es in diesem Brett ja einen Juristen, der einem das erklären kann.

        lennie



Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!