Telekom Miettelephon Nachzahlung

hallo!

folgende situation: jemand hat 1999 bei der telekom einen anschluss beantragt und dazu ein telephon gemietet (auch bei der lieben telekom).

dieses telephon wurde nicht ein einziges mal auf der monatlichen rechnung aufgeführt obwohl auf dem antrag auch monatliche zahlung vereinbart war.
jetzt-da der anschluss gekündigt worden ist hat die telekom eine nachzahlung über den ganzen zeitraum gefordert-wobei der beginn der abrechnung als mai 2000 angegeben ist.

„erschwerend“ kommt noch hinzu dass das telephon schon im sept. 2002 zurückgegeben wurde; das weiss die telekom aber nicht und hat daher auch den zeitraum der nachzahlung falsch berechnet-nämlich noch bis 2003.

dass man jetzt diese nachzahlung ablehnen kann weil die zeiträume nicht stimmen sehe ich als gegeben an.
aber: was ist mit der zeit vorher?
muss man die auch bezahlen? oder ist das nicht-einziehen der monatlichen gebühr ein grund die rechnung nie zu bezahlen?

wann würde sowas verjähren?

danke

matthias

Hallo Matthhias,

eine Miete ist eine Bringschuld, d.h. du mußt von Dir aus, auch wenn sie normarlerweise über die TK-Rechnung aufgeführt sein sollte, bezahlen. Das verhält sich so wie bei einer Wohnungsanmietung. In diesem Mietvertrag ist auch die Kündigungsklausel vorhanden. Ein Mietvertrag muß beim Vermieter durch schriftliche Form zu dem nächstmöglichsten Zeitraum vom Mieter gekündigt werden. Bis dahin, weil die Miete eine Bringschuld ist, kann der Vermieter die Miete bis zur vereinbarten Mietendzeit die anfallende oder anzufallende Miete bezahlt bekommen. Da du das Gerät zurückgegeben hast, wohlmöglich ohne Beleg darüber, kann der Vermieter, wenn es dumm kommt, auch noch den Mietgegenstand in Rechnung stellen, wenn er diesen angeblich nicht zurückerhalten hat. Es sei denn, Du hast ein Rückgabebeleg darüber.
Eine Verjährungsfrist greift erst nach der beendeten Mietzeit, d.h. die Mietzeit ist zu Ende und es wurden immer noch keine Forderungen daraus an Dich gestellt. Dann wäre die Verjährungsfrist lt. BGB in diesem Falle 2 Jahre. Dies trifft aber für Dich nicht zu, weil der Mietvertrag wohl noch nicht von Dir gekündigt worden ist.
Eine gütige Einigung,zwischen Dir und der TK in höflicher Form, schriftlich natürlich abgefasst, wäre hier der einzige Weg, um zumindestens einen Teil der Mietschuld nicht bezahlen zu müssen. Aber generell hast Du hier wohl die schlechteren Karten. Mein Tipp: Lese Dir bitte den Mietvertrag durch, den Du mit der TK gemacht hast.

Gruß

Rolf

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hallo!

zum glück bin ich nicht der betroffene in diesem fall.
ich werde die infos mal weitergeben und sehen was passiert.

tschüss und danke

matthias

Hallo Matthhias,

eine Miete ist eine Bringschuld, d.h. du mußt von Dir aus,
auch wenn sie normarlerweise über die TK-Rechnung aufgeführt
sein sollte, bezahlen. Das verhält sich so wie bei einer
Wohnungsanmietung. In diesem Mietvertrag ist auch die
Kündigungsklausel vorhanden. Ein Mietvertrag muß beim
Vermieter durch schriftliche Form zu dem nächstmöglichsten
Zeitraum vom Mieter gekündigt werden. Bis dahin, weil die
Miete eine Bringschuld ist, kann der Vermieter die Miete bis
zur vereinbarten Mietendzeit die anfallende oder anzufallende
Miete bezahlt bekommen. Da du das Gerät zurückgegeben hast,
wohlmöglich ohne Beleg darüber, kann der Vermieter, wenn es
dumm kommt, auch noch den Mietgegenstand in Rechnung stellen,
wenn er diesen angeblich nicht zurückerhalten hat. Es sei
denn, Du hast ein Rückgabebeleg darüber.
Eine Verjährungsfrist greift erst nach der beendeten Mietzeit,
d.h. die Mietzeit ist zu Ende und es wurden immer noch keine
Forderungen daraus an Dich gestellt. Dann wäre die
Verjährungsfrist lt. BGB in diesem Falle 2 Jahre. Dies trifft
aber für Dich nicht zu, weil der Mietvertrag wohl noch nicht
von Dir gekündigt worden ist.
Eine gütige Einigung,zwischen Dir und der TK in höflicher
Form, schriftlich natürlich abgefasst, wäre hier der einzige
Weg, um zumindestens einen Teil der Mietschuld nicht bezahlen
zu müssen. Aber generell hast Du hier wohl die schlechteren
Karten. Mein Tipp: Lese Dir bitte den Mietvertrag durch, den
Du mit der TK gemacht hast.

Gruß

Rolf