Putzfrauen aus Polen kann man zur Zeit kaum legal beschäftigen, da sie im Regelfall keine Arbeitsberechtigung haben.
Ab 1.5.04 wird Polen in der EU sein, so dass eigentlich auch für Polen Freizügigkeit besteht; es soll aber eine achtjährige Übergangszeit geben.
Frage: Weiß jemand, was ab dem 1.5. die Voraussetzungen für die „neuen EU-Bürger“ sind, um legal in Deutschland einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen? Und: Wieviel Prozent mehr als eine Schwarzbeschäftigung kostet das den Auftraggeber, wenn die Auftragnehmerin netto das Gleiche verdienen soll - wirklich nur 10 %?
Danke!