Vertrag mit Privatpersonen = GbR-Vertrag
Von: , Frage gestellt am Mi, 13. Aug 2003
Ich habe vor 3 Jahren als Privatperson einen Archtiketenvertrag mit den Architekten Y und YZ (Vater und Sohn) unterschrieben, den ich nach einigen Monaten wegen Unfähigkeite des Sohnes (Vater trat nie in Erscheinung) kündigte. Beide haben mich derzeit verlagt wegen Architektenhonorar, wobei ich erst vor einigen Monaten erfuhr, dass weder Vater noch Sohn Architekt sind, worauf ich diesen Vertrag anfocht. Beim Gerichtstermin erklärte mir der Beklagtenvertreter, dass mein Vertrag auch automatisch für die Vater & Sohn GbR gelte, die sich jede Dienstleistung zukaufen könne (also auch die Architektenleistung - was sie dann auch tat) daher sei mein Vertrag durchaus gültig.
Kann das sein? Ich meine, wenn ich einen Vertrag mit 2 Personen habe, ist das doch nicht automatisch ein GbR-Vertrag, oder? Hat jemand Erfahrungen mit sowas. Gibt es hier vielleicht auch schon ein ähnliches Urteil? Danke, Maike
