andere (technische) Lösung ?
Hallo Marco,
das darfst Du nicht.
Auch wenn Du die Software nicht gleichzeitig benutzt, hast Du
einen organisatorischen Vorteil durch den Einsatz auf zwei
Rechnern.
In der Regel heißen die Lizenzen auch "Einzelplatzlizenz", was
bedeutet, dass die Software nur an einem Platz betrieben
(installiert) werden darf.
Aber "betreiben" und "installieren" ist für mich
als juristischer Laie ein himmelweiter Unterschied.
Wie z.B. einen Kuchen backen bzw. essen. anyway...
Ok, dann andere Lösung des Problems:
Installation auf einer Wechselfestplatte
oder auf einem USB-Stick, den man leicht
mitnehmen kann. So, jetzt wird der Rechner
immer über USB gebootet, wo ist jetzt die
Lizenz drauf, auf dem USB-Stick oder auf
dem Computer, in dem der USB-Stick grad steckt?
Was passiert, wenn ich den USB-Stick über einen
Hub in mehrere Computer gleichzeitig stecke?
Die Windows-Version wird ja nur auf dem
(immer noch nur einen) USB-Stick betrieben?
Es wird ja wohl nicht verboten sein,
Windows von einem Wechseldatenträger zu
booten. (Sonst wär ja die ursprüngliche
Installations-CD ebenfalls illegal :-)
Gruss, Marco