Einzellizenz

Von: , Frage gestellt am Fr, 15. Aug 2003

Ich habe eine Einzellizenz, nicht gerätegebunden
eines Betriebssystems. Darf ich das auf zwei
Computern installieren, wenn ich stets nur
einen von beiden eingeschaltet habe?

Das Ganze sollte rechtlich wasserdicht sein,
weil ich vorhabe, beide ans Internet anzuschließen.


Gruss, Marco

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Nein

    Hallo Marco,

    das darfst Du nicht.
    Auch wenn Du die Software nicht gleichzeitig benutzt, hast Du einen organisatorischen Vorteil durch den Einsatz auf zwei Rechnern.
    In der Regel heißen die Lizenzen auch "Einzelplatzlizenz", was bedeutet, dass die Software nur an einem Platz betrieben (installiert) werden darf.

    Gruß,
    hostrunner

    • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
      andere (technische) Lösung ?

      Hallo Marco,

      das darfst Du nicht.
      Auch wenn Du die Software nicht gleichzeitig benutzt, hast Du
      einen organisatorischen Vorteil durch den Einsatz auf zwei
      Rechnern.
      In der Regel heißen die Lizenzen auch "Einzelplatzlizenz", was
      bedeutet, dass die Software nur an einem Platz betrieben
      (installiert) werden darf.

      Aber "betreiben" und "installieren" ist für mich
      als juristischer Laie ein himmelweiter Unterschied.
      Wie z.B. einen Kuchen backen bzw. essen. anyway...

      Ok, dann andere Lösung des Problems:
      Installation auf einer Wechselfestplatte
      oder auf einem USB-Stick, den man leicht
      mitnehmen kann. So, jetzt wird der Rechner
      immer über USB gebootet, wo ist jetzt die
      Lizenz drauf, auf dem USB-Stick oder auf
      dem Computer, in dem der USB-Stick grad steckt?

      Was passiert, wenn ich den USB-Stick über einen
      Hub in mehrere Computer gleichzeitig stecke?
      Die Windows-Version wird ja nur auf dem
      (immer noch nur einen) USB-Stick betrieben?

      Es wird ja wohl nicht verboten sein,
      Windows von einem Wechseldatenträger zu
      booten. (Sonst wär ja die ursprüngliche
      Installations-CD ebenfalls illegal :-)


      Gruss, Marco

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Re: andere (technische) Lösung ?

        Hallo!

        Im Prinzip ist die Idee gar nicht so schlecht! Diese Lösung wird allerdings, obwohl es rechtlich wohl denkbar wäre, in der Realität nicht funktionieren, wenn man nicht zwei genau identische Rechner hat. Vor allem Windows XP reagiert sehr empfindlich auf Hardwareveränderungen. So kann es passieren, dass man bei der kleinsten Hardwareänderung neu aktivieren oder z.B. beim Einbau eines neuen Mainboards neu installieren muss. Bei zwei verschiedenen Rechnern wird das schon gar nicht funktionieren ... leider!
        Eine Lösug mit einer Wechselfestplatte oder so bringt also mehr Probleme als Nutzen mit sich.


        Gruß

        Daniel Spuhler

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