Was für Rechte habe ich als Privatperson am eigenen Bild?
Was für Vorschriften regeln den Datenschutz für Personalausweise?
Mein konkreter Fall :
Jemand, mit dem ich im Streit liege, hat sich irgendwie meinen Personalausweiß kopiert (wahrscheinlich durch einen Arbeitskollegen) und hat daraus einen „Steckbrief“ gemacht, den er an mehreren Stellen öffentlich ausgehängt hat.
Ich wollte einen Anwalt beauftragen dem Mann das zu verbieten.
Der Anwalt meinte nur, ich hätte KEIN Recht am eigenen Bild, weil ich keine Person des öffentlichen Lebens wäre.
Ich kenne das aber genau anders herum.
Ausserdem müsste mein Personalausweiß doch dem Datenschutz unterliegen, oder nicht?
Die Persönlichkeitsrechte sind unter
anderem in den Grundrechten jedes Einzelnen
verankert.
Außerdem kannst Du den Kollegen auch darauf
aufmerksam machen und auf Unterlassung (zivilrechtlich) klagen.
Gruß Dilbert
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Und schon sind wir am Knackpunkt der Sache.
Zum Klagen brauche ich einen Anwalt und mein Anwalt sagt kurzerhand, da könne ich nichts machen, da ich kein Recht hätte da was zu verlangen, wie z.B. abhängen der Bilder oder so.
Da müsste ich schon irgend etwas in der Hand haben um dem Anwalt auf die Hühneraugen zu treten, wie man halt so mit Anwälten umspringen muß, damit sie überhaupt mal was machen, ausser Rechnungen schreiben.
Jedenfalls habe ich das so die letzten Jahre kennen gelernt.
Winni
Die Persönlichkeitsrechte sind unter
anderem in den Grundrechten jedes
Einzelnen
verankert.
Außerdem kannst Du den Kollegen auch
darauf
aufmerksam machen und auf Unterlassung
(zivilrechtlich) klagen.