Hallo,
im Mietvertrag der neu gebauten Wohnung wurde Laminatbodenbelag im Unter- und Obergeschoß vereinbart. Danach wurde der Mietvertrag geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt lag noch kein Bodenbelag in der Wohnung. Umzugstermin stand fest, alte Wohnung war gekündigt. Durch einen Baufehler wurde im Obergeschoß Teppichboden verlegt. Zum Umzugstermin war nun zwangsweise ein Einzug notwendig. Nun kämpft der Mieter um seinen Laminatbelag im Obergeschoß. Im Übergabeprotokoll wurde der Zustand so wie er ist aufgeschrieben, nämlich Teppichbelag oben. Verwirkt mit der Unterschrift im Protokoll der Mieter sein Recht auf Erfüllung des Zustandes laut Mietvertrag? Steht der festgestellte Zustand im Übergabeprotokoll über den Vereinbarungen im Mietvertrag?
Gruß
André
Hallo André
im Mietvertrag der neu gebauten Wohnung wurde
Laminatbodenbelag im Unter- und Obergeschoß vereinbart. Danach
wurde der Mietvertrag geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt lag
noch kein Bodenbelag in der Wohnung. Umzugstermin stand fest,
alte Wohnung war gekündigt. Durch einen Baufehler wurde im
Obergeschoß Teppichboden verlegt. Zum Umzugstermin war nun
zwangsweise ein Einzug notwendig. Nun kämpft der Mieter um
seinen Laminatbelag im Obergeschoß. Im Übergabeprotokoll wurde
der Zustand so wie er ist aufgeschrieben, nämlich Teppichbelag
oben. Verwirkt mit der Unterschrift im Protokoll der Mieter
sein Recht auf Erfüllung des Zustandes laut Mietvertrag? Steht
der festgestellte Zustand im Übergabeprotokoll über den
Vereinbarungen im Mietvertrag?
Hier geht es um einen Einzug in einer Wohnung. Eine Eigenschaft der Wohnung - Laminat - wurde im Mietvertrag zugesichert. Das Protokoll für den Einzug stellt hier - anders als bei einem Übergabeprotokoll - den Zustand zwar auch fest, aber zuvor gab es eine verbindliche Vereinbarung. An sie hat sich der Vermieter zu halten. Sollte der Mieter jedoch bei seinem Einzug erklärt haben "Machts nichts, dann nehmen wir die Wohnung " wäre der Teppichbodenbelag anerkannt. Hat der Mieter jedoch erklärt, dass er zwar einzieht - wegen der Notlage, keine Wohnung zu haben - aber auf der Zusage des Laminat besteht -. hat er einen Anspruch an den Vermieter, dass dieser den Belag austauscht. Der Vermieter kann sich ja letztlich an den Bodenleger halten, der offenbar fehlerhaft gearbeitet hat.
Hat der Mieter jedoch ein Einzugsprotokoll ( oder Übergabeprotokoll) unterschrieben in welchen der Text oder ähnlich steht „Der Mieter anerkennt den Zustand der Wohnung und bestätigt die Übergabe ohne Mängel“ oder " den mangelfreien Zustand der Wohnung" ( was wegen der Vereinbarung Laminat ja wegen des Teppichbodens als Mangel zu sehen ist) wird der Mieter beweisen müssen, weshalb eine Unterschrift erfolgte, obwohl - weil etwas anderes ursprünglich vereinbart wurde - er keinen Widerspruch gegen den Teppichboden erhoben hat und mit welchen Beweisen er darlegen kann, dass trotz gegenteiliger Unterschrift unter dem Übergabeformular ihm auch weiterhin das Recht zusteht, dass Laminat verlegt wird.
Eine abschliessende Bewertung ist nur möglich wenn der gesamte Text der Vereinbarung, des Übergabeprotokolls und die Absprachen ( soweit mündlich und mit Zeugen belegt) bekannt sind. Die Sache ist - durch den Einzug - wenn dieser nicht unter Protest erfolgte, möglicherweise durch eine Unterschrift unter das Übergabeprotokoll und mündliche Darlegungen bei Einzug nicht ohne weiteres so einfach zu klären.
Gruss Günter
Hallo Günter,
kann ich dir den Text mal mailen? Ist echt eng im Zeitplan. Mir geht es nur um die genaue Formulierung, der Rest ergibt sich eh aus dem intensiven Schriftwechsel.
Danke
André
Hallo André,
kann ich dir den Text mal mailen? Ist echt eng im Zeitplan.
Mir geht es nur um die genaue Formulierung, der Rest ergibt
sich eh aus dem intensiven Schriftwechsel.
Kannst Du. Komme aber erst morgen Mittag bis voraussichtlich 13.00 Uhr nach Hause
Gruss Günter