Hallo,
mich hats im urlaub erwischt. bin gotseidank nicht schuld und es ist auch nur blech. dafür durfte ich schonmal die werkstatt selber bezahlen, da die versicherung nicht in die gänge kommt (1,5 wochen).
was kann ich alles bei der versicherung geltend machen? ich hatte ein mietfahrzeug, allerdings eine hohe kilomaterleistung in den 3 tagen (urlaub). fahrtkosten zur werkstatt (2 mal hin und zurück), höhere benzinpreise und verbrauch beim mietwagen trotz kleinerer klasse.usw.
danke euch schonmal.
matthias
Hallo Matthias,
Du hast einen sogenannten Haftpflichtschaden erlitten. Die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten für die Wiederherstellung deines Fahrzeuges. Desweiteren hat Dein Fahrzeug eine Reparaturdauer, dies wird durch einen Gutachter festgestellt. Für diesen Zeitraum steht Dir ein Ersatzfahrzeug zu. Dieses wird aber um eine Stufe Deines jetzigen Fahrzeugs herabgesetzt. Mit der Werkstatt kann man telefonieren, dafür gibt es einen Ersatz für Kommunikationskosten, die man geltend machen kann. Dies sind aber in der Regel nur ein paar Cent. Die gefahrenen Kilometer mit dem Leihwagen sind allerdings unerheblich. Du wärst ja auch mit Deinem eigenen Wagen sicherlich diese gefahren. Höhere Benzinkosten kannst Du leider nicht geltend machen, da Dir ein Fahrzeug mit einer kleineren Stufe zur Verfügung stehen würde, und dieser in der Regel weniger verbraucht.
Solltest Du beim ADAC o.ä. angeschlossen sein, hole Dir dort weitere Ratschläge im Detail. Solltest Du eine Verkehrsrechtschutzversicherung
besitzen, würde ich einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen. Die Versicherungen sind in der Regel bemüht Kosten einzusparen, auch wenn Dir gewisse Dinge rechtlich zustehen.
Gruß
Rolf
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Hallo Rolf,
danke für die schnelle antwort. da mir alle raten einen anwalt hinzuzuziehen, werde ich das auch tun. es scheint wirklich nötig zu sein.
grüße
matthias