Antwort von
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Re: Mein Recht als Patient
Hallo!
Tja, das ist so eine Frage ... In der Schweiz muss der Arzt die Röntgenbilder auf Anfrage aushändigen, obwohl Ärzte immer wieder behaupten, das müssten sie nicht, denn schliesslich sei das Röntgenbild ihr Eigentum ... - ich jedoch sehe das anders, dass nämlich die Röntgenbilder Eigentum des Patienten sind. Vor ein paar Jahren, als das in der Schweiz aufkam, mussten auch wir (damals arbeitete ich noch bei einem HNO-Arzt) die Röntgenbilder der Patienten auf Anfrage herausgeben.
Hoffe, das hilft Dir etwas!
Liebe Grüsse
Moni
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