Mein Recht als Patient

Von: , Frage gestellt am Do, 9. Mär 2000


Wie sieht das aus: Muß mir ein Arzt Röntgenbilder, die er von von mir gemacht hat (gebrochenes Bein , Zähne etc.),auf Nachfrage aushändigen (z.B. bei Arztwechsel) oder darf er die behalten?

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
    Re: Mein Recht als Patient

    Hallo!

    Tja, das ist so eine Frage ... In der Schweiz muss der Arzt die Röntgenbilder auf Anfrage aushändigen, obwohl Ärzte immer wieder behaupten, das müssten sie nicht, denn schliesslich sei das Röntgenbild ihr Eigentum ... - ich jedoch sehe das anders, dass nämlich die Röntgenbilder Eigentum des Patienten sind. Vor ein paar Jahren, als das in der Schweiz aufkam, mussten auch wir (damals arbeitete ich noch bei einem HNO-Arzt) die Röntgenbilder der Patienten auf Anfrage herausgeben.

    Hoffe, das hilft Dir etwas!
    Liebe Grüsse
    Moni [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 9 Stunden hilfreich
    Re: Mein Recht als Patient

    Meines Wissens sind die Röntgenbilder tatsächlich das Eigentum des Arztes und er hat auch ein berechtigtes Interesse diese bei sich zu archivieren da es ja diagnostische Unterlagen sind, welche er ggf. nochmals benötigt.

    Jedoch hat das BGH entschieden, daß Patienten ein Recht auf Einblick in Ihre Patientenunterlagen haben. Zu diesen gehören eben auch Röntgenbilder. Ebenso besteht das Recht die Patientenunterlagen ablichten zu lassen, wenn auch auf Kosten des Patienten. Dies dürfte adäquar für Röntgenbilder gelten.( Duplikate )

    Dennoch, ich würde bei Bedarf den Arzt für wenige Tage um die Röntgenbilder bitten um Sie meinem neuen Arzt vorzulegen. In der Regel werden diese ausgehändigt sofern eine Rückgabe zugesichert wird.

    Elia [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!