Namensänderung Deutsch-Spanisch?

Hallo Experten - folgende Situation:

eine Kollegin hat einen deutschen Vater und eine spanische Mutter. In Deutschland geboren, hat also den Nachnamen des Vaters. Allerdings möchte sie nun mit dem ´Nachnamen der Mutter leben. Nach spanischem Recht hat sie sowieso beide Nachnamen. Nun ist es aber so, dass sie die spanische Nationalität annehmen müsste um den anderen Nachnamen quasi zu „aktivieren“. Hat jemand Erfahrungen damit? Was muss man tun, welche Papiere braucht man und gibt es eventuell eine andere, einfachere Lösung?
Gruss und Danke,
cordula

Hallo Corrie!

Ganz genau in dieser Situation befindet sich mein Sohn bzw. ich. Der Vater ist allerdings österreicher, was aber wenig für den Fall ausmacht.

Nach sp. Recht muß jeder Mensch ZWEI Nachnamen tragen, außer der Vater ist nicht bekannt. Seit ein paar Jahren besteht aber die Möglichkeit der Umkehrung der Nachnamen, d.h. als 1. Nachname der Mutter und in 2. Stelle, der des Vaters. Auch im sp. Recht (habe ich letzte Woche erfahren), sobald Vater bekannt ist und dieser das Kind anerkannt hat, hat er sowohl das geteilte Sorgerecht wie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes, und zwar bis daß das Kind volljährig wird. Ausser man belegt das Gegenteil aus einem anerkannten Behörde (zB Jugendamt).

Für mein Sohn habe ich folgende Dokumente gebraucht:

  • Geburtsurkunde auf Deutsch.
  • Internationale Geburtsurkunde.
  • Familienbuch.
  • Personalausweis od. Reisepaß sowohl vom Vater wie auch vom Mutter.
  • Personalausweis des Kindes, falls vorhanden.
  • Einwilligungserklärung beider Elternteile.

Die 2 ersten Dokumente bekommt man bei dem Kreisverwaltungsreferat (Standesamt) und mir haben insgesamt 31 EUR gekostet.

Soviel ich weiß gibt es keine andere Vorgehensweise wie diese. Aber laß Deine Freundin bei ihrer nächsten sp. Konsulat Auskunft holen. Da muß ihr geholfen werden, zumal sie auch Spanierin ist!

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!

Alles Gute!
Helena

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