Renovieren beim Auszug (Raufaser und Kacheln)

Moin,

in den letzten zwei Jahren Wohnung komplett renoviert. Dabei Raufasertapete entfernt und die nackten Wände geweißt sowie Kacheln in Bad (an der Badewanne) und Küche (hinter der Spüle) weiß lackiert. Die Kacheln waren ziemlich heruntergekommen und unansehnlich.

Im Mietvertrag steht nichts von einer Renovierung beim Auszug, stattdessen der Passus: Eine evtl. Renovierung (beim Einzug) übernimmt der Mieter. Die Wohnung wurde also in nicht renoviertem Zustand übernommen.

Frage: Kann der Vermieter beim Auszug Tapezieren mit Raufaser verlangen oder wegen der lackierten Kacheln Ärger machen? Stichpunkt Ursprungszustand.

Gruß und Danke
Dirk

Hallo Dirk,
grundsätzlich ist natürlich der Ursprungszustand wiederherzustellen. Wenn ihr die Rauhfasertapete aber nicht gerade in sonnengelb oder türkis-rosa gestrichen habe, so ist Überstreichen (mit weiß) völlig in Ordnung, Tapezieren kann keiner verlangen. Auch bei den Kacheln dürfte ein Überlackieren in nicht aufdringlicher Farbe in Ordnung sein, wobei ich lackierte Kacheln noch nie gesehen hab. Wenn sowas üblich ist, dann geht das auch.
Gruß, Birthe

Hi Dirk,

wenn ihr nicht verpflichtet seid die Wohnung bei Auszug zu renovieren sehe ich kein Problem darin kahle Wände zurückzulassen. Es ist für den Nachfolger doch nur praktisch wenn er nicht erst eine alte Tapete abreissen muß sondern schon glatte Wände vorfindet… so er tapezieren will. Ich kann mir also nicht verstellen daß das ein Problem geben sollte.

Falls ihr die alten, unansehnlichen Kacheln verbessert habt sehe ich ebenfalls keinen Grund das rückgängig zu machen - wäre ja unsinnig. Und auch sonst: da Du nicht renovieren mußt beim Auszug: wo ist das Problem?

Ansonsten:

Man kann ja reden mit den Menschen - also dem Vermieter…

Schönen Gruß,

MecFleih