Stimmt es, dass Banken keinen Dispo gewähren, wenn man nur Unterhalt und Arbeitslosengeld bezieht? Meine Bank möchte mir meinen Dispo kündigen mit dieser Begründung. Ich dachte immer, so etwas sei von der Höhe der Bezüge abhängig und nicht von deren Herkunft!
Hallo, Quem,
Ein „Dispo“ ist ein Kredit, den die Bank gewährt. Mit der Gewährung eines Kredites tritt die Bank in ein Risiko ein. Wie sie dieses Risiko beurteilt und in wieweit sie bereit ist, es einzugehen, ist Sache der Bank. Rechtsanspruch besteht nicht.
Gruß Eckard.
Du hast deine Frage nur zufällig (und auch nur mehr oder weniger) im richtigen Brett gepostet. Denn natürlich ist es keine rechtliche Frage, ob eine Bank dir einen Dispo gewährt - das kann sie halten, wie sie will (wäre ja auch noch schöner…)
Es gibt aber doch einen kleinen rechtlichen Bezug: Banken setzen ein Einkommen voraus, wenn sie einen Dispo gehen. Und dieses Einkommen soll pfändbar sein. So für den Notfall…
Tja, und Unterhalt kann eben nicht gepfändet werden. Wird ergo auch nicht angerechnet.