wann verjährt eigentlich eine Rechnung (ca. 1.500,-), die zwar gestellt, aber nie bezahlt und auch nie angemahnt wurde?
Spezieller Fall:
Unternehmen baut bei bei mir (=privat) eine Türe ein, es fehlen aber noch Abschlußarbeiten (Wandanschluß, Abdichtung). Dies ist auf dem Lieferschein vom Monteur vermerkt worden.
Kurz darauf kommt Rechnung (ohne Zahlungsziel und schriftlich vereinbartem Skonto). Rückruf beim Unternehmen: erst bitte komplett Auftrag erledigen, dann wird bezahlt; außerdem soll man doch bitte neue Rechnung mit Skonto schicken. Monteur und Rechnungsänderung wird zugesagt. Nach einiger Zeit erneut Rückruf beim Unternehmen, Termin für Monteur wird genannt, an dem Tag kommt niemand. Seitdem nichts mehr gehört.
Wohlgemerkt: nach Rechnung ist nichts mehr schriftlich passiert. Seit Einbau sind ca. 5 Wochen vergangen.
Bei soviel Schludrigkeit werde ich dann auch gemein: wie lange muß ich warten, bis die Rechnung verjährt ist, und die Restarbeiten in Eigenleistung mache?
Oder bin ich jetzt in Zugzwang?
Bei soviel Schludrigkeit werde ich dann
auch gemein: wie lange muß ich warten,
bis die Rechnung verjährt ist, und die
Restarbeiten in Eigenleistung mache?
Oder bin ich jetzt in Zugzwang?
Hallo,
da wäre ich sehr vorsichtig!
Soviel ich weiss ist es bei uns in Österreich so:
a) mobile Güter verjähren nach 2 Jahren
b) Liegenschaften nach 5 Jahren
c) Behörden nach 10 Jahren
mfg
Elisabeth