Hallo, wenn man eine Strafanzeige bekommt und sich einen Anwalt nimmt und die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach einigen Monaten einstellt weil keine Straftat vorliegt. Kann ich die Kosten für den Anwalt von der Staatsanwaltschaft fordern?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Hallo Billi,
grundsätzlich schon; der Entschädigungsanspruch ist im Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen geregelt, das Du zum Beispiel hier nachlesen kannst: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/streg/htmltr…. Wenn Du einen solchen Anspruch geltend machen willst, mußt Du unbedingt die Frist beachten: ein Monat ab Zustellung der Einstellungsmitteilung.
Erst vor kurzem habe ich übrigens einen Bericht darüber gesehen; da läuft noch der Prozess (und wird sich wohl noch ewig und drei Tage hinziehen). Infos dazu findest Du unter: http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2003/05/25/i….
Beste Grüße
Tessa