Waffengesetz ? (wg. Steinschleuder)

Hallo,

ich würde gerne einige klarheiten für mich selbst beseitigen.
Ich bin zum Glück schon aus dem Alter für eine Steinschleuder raus.
Allerdings würde ich gerne meine Steinschleuder mit Armstütze los werden.
Kann mir als Privatperson was passieren wenn ich sie an eine VOLLJÄHRIGE Person verkaufe ??
Oder was würde mir passieren wenn ich sie UNWISSENTLICH an eine minderjährige Person (z.B. 17) verkaufen würde ???

Oder kann man mich nachdem evtl. belangen, weil ich weder im Besitz einer Waffenbesitzkarte, Waffenschein o.ä. bin.
Wäre froh um Aufklärung ?

Grüsse Birnex

Verboten - am besten vernichten und wegwerfen.
Der Besitz einer Schleuder mit Armstütze ist verboten, also mach sie kauputt und wirf sie am besten heimlich weg.
Auch der besitz der Armstütze, oder der einer Schleuder die mit einer Stütze ausgerüstet werden kann ist verboten.

Das WaffenG hierzu:

Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere

Anlage 2
(zu § 2 Abs. 2 bis 4)

Waffenliste

Abschnitt 1 - Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten


1.3.7
Präzisionsschleudern nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände;

Anlage 1
(zu § 1 Abs. 4)

Begriffsbestimmungen
Abschnitt 1 - Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen

Unterabschnitt 2 - Tragbare Gegenstände

1.3
Schleudern, die zur Erreichung einer höchstmöglichen Bewegungsenergie eine Armstütze oder eine vergleichbare Vorrichtung besitzen oder für eine solche Vorrichtung eingerichtet sind (Präzisionsschleudern) sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände.

Hoffe Du wist draus schlau, ich weiß aber, dass es so ist wie ich oben schrieb. Natürlich ist auch der Verkauf verboten.
Besitz und Verkauf sind strafbar.

M.

Hallo Herr Meier,
Also ich würde das Teil nehmen und bei der nächsten Polizeiwache auf den Tresen legen. „Habe erfahren, dass das Teil verboten ist, kann ich das bei Ihnen lassen?“ Glaube, dass das weniger Probleme macht als es ungesichert zu entsorgen.
Gruß
Eckard.

Hi,

das ist kein Granatwerfer oder so :wink:
wenn du das in Einzelteilen nach und nach im Hausmüll entsorgst, kein Problem.

Auf die Polizei ??? Schließlich hast Du es ja derzeit illegal…

A.

Hallo!

Sicher gibt es in Deiner Nähe ein tiefes Gewässer. In meinem Falle hat’s die Weser für 3 Wurfsterne getan.
Wenn Du es zur Polizei bringst, wird automatisch Anzeige gegen Dich erstattet, da Du einen verbotenen Gegenstand in Deinem Besitz hast.
Dies Verfahren wird, einschließlich August, der gesetzlich gewährten Amnestiezeit konform, in der Regel eingestellt.
Amnestiezeit ist bald vorüber.
Rat des Polizisten, bei dem ichs abgeben wollte: Nimms wieder mit und wirfs dahin, wos keiner findet.
Er brauchte nichts schreiben, und der Staatsanwalt hats nie erfahren.
Nachahmung empfohlen.

Grüße,

Marcus

Hallo,
die Beamten haben Vorschriften. Selbst wenn sie persönlich der Meinung sind, die Sache wäre nichtig, wandert der Fall erst mal vor den Staatsanwalt. Sicher wird Dir unter den Vorraussetzungen und als unvorbestrafter Bürger nichts passieren aber es kostet Zeit und evtl. Geld (Anwalt). Die einfachste Lsg. ist das Teil gut verpackt im Hausmüll zu entsorgen. Im Restmüll geht es unter und wird ggf. sogar verbrannt.
Schußwaffen würde ich hinreichend beschädigen (z.B. zerlegen und mit Säure behandeln) und danach denselben Weg wählen.

Gruss
Enno