Betriebsratsgründung und Kündigungsschutzklage

Hallo,

komische Frage, vielleicht, aber kann ein Mitarbeiter, dem gekündigt worden ist und der Kündigungsschutzklage eingereicht hat, sich als Betriebsrat aufstellen lassen?

Im Unternehmen wird gerade über die Gründung eines Betriebsrats gesprochen, einigen Mitarbeitern ist schon gekündigt worden. Möglicherweise hat aber eine Kündigungsschutzklage Erfolg. In diesem Fall wäre der Mitarbeiter ja wieder „vollwertiger“ Mitarbeiter - auch mit dem Recht, sich als Betriebsrat wählen zu lassen.
Geht das schon während des Prozesses oder erst, wenn dieser entschieden ist?

Vielleicht gibt es ja jemanden, der schon Erfahrung damit gemacht hat.

Danke für euer Feedback

Baba

Hallo,

komische Frage, vielleicht, aber kann ein Mitarbeiter, dem
gekündigt worden ist und der Kündigungsschutzklage eingereicht
hat, sich als Betriebsrat aufstellen lassen?

das BetrVG regelt die bisherige Dauer der Zugehörigkeit als Bedingung zur Betriebsratswahl. Solltest Du also länger als 6 Monate beschäftigt sein, kannst Du Dich zur Wahl stellen.
Du genießt damit jedoch keinen rückwirkenden Kündigungsschutz.
Angenommen Du wirst gewählt, dann bist Du Betriebsrat mit einer rechtswirksamen Kündigung. Gewinnst Du die Klage, bleibst Du BR, verlierst Du, kommt der entsprechende Nachrücker zum BR zum Zug.

Gruß RaRo