Hallo,
komische Frage, vielleicht, aber kann ein Mitarbeiter, dem gekündigt worden ist und der Kündigungsschutzklage eingereicht hat, sich als Betriebsrat aufstellen lassen?
Im Unternehmen wird gerade über die Gründung eines Betriebsrats gesprochen, einigen Mitarbeitern ist schon gekündigt worden. Möglicherweise hat aber eine Kündigungsschutzklage Erfolg. In diesem Fall wäre der Mitarbeiter ja wieder „vollwertiger“ Mitarbeiter - auch mit dem Recht, sich als Betriebsrat wählen zu lassen.
Geht das schon während des Prozesses oder erst, wenn dieser entschieden ist?
Vielleicht gibt es ja jemanden, der schon Erfahrung damit gemacht hat.
Danke für euer Feedback
Baba